Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels - Soltau

Die Abläufe im Kreis Soltau gehen aus der beim Kreisfeuerwehrverband heute noch vorliegenden Akte Kreis-Brandmeister Correspondenz 1911 bis 1927 des ersten Kreisbrandmeisters Heinrich Wiegels hervor. 

Aus dem Kreis Soltau liegen keine Informationen über die Vorgeschichte zur Einführung des Kreisbrandmeisteramtes vor. Heinrich Wiegels Akte beginnt mit dem Brief des Vorsitzenden des Kreisausschusses vom 26. Mai 1911, in dem ihm seine Wahl durch den Kreisausschuss zum Kreisbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren mitgeteilt wird. Gleichzeitig erhält er die Bestimmungen über die Bestellung und die Dienstanweisung. Aus der Randnotiz geht hervor, dass Wiegels am 30. Mai 1911 vom Landrat verpflichtet wurde. Die weiteren handschriftlichen Vermerke unterhalb der Unterschrift des Kreisausschusssekretärs wurden von Wiegels er im April 1924 bzw. 1926 hinzugefügt.

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Bestimmungen über die Bestellung des Kreisbrandmeister und die Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister im Kreis Soltau, jeweils vom 11. Mai 1911

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Aus dem Schreiben des Landrates vom 21. Januar 1911 erfahren wir, dass es im Kreis Soltau damals 40 Pflichtfeuerwehren gab, die vom Kreisbrandmeister in einem Zeitraum von drei Jahren regelmäßig überprüft werden sollen. Neben der Pflichtfeuerwehr in Soltau gab es noch 39 weitere Pflichtfeuerwehren in den Dörfern des Landkreises. Eine Pflichtfeuerwehr war ab 1902 in allen Ortschaften ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn es in einem Ort bereits eine Freiwillige Feuerwehr gab, war eine Pflichtfeuerwehr vorgeschrieben, zusammen bildeten beiden dann die Gemeindefeuerwehr in dieser Ortschaft. Nur wenn sichergestellt war, dass eine Freiwillige Feuerwehr ausreichte, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, konnte dadurch eine Pflichtfeuerwehr ersetzt werden. Das war aber nur selten der Fall. Der Brandschutz wurde durch die Pflichtfeuerwehren mehr schlecht als recht sichergestellt, was eben auch der Grund für die Gründung freiwilliger Feuerwehren war, auf deren Geschichte wir uns heute als Freiwillige Feuerwehren berufen.

 

Aus dem Verzeichnis, das der Landrat seinem Schreiben vom 20. Mai 1911 an KBM Wiegels beigefügt hat, geht nicht nur hervor, in welchen Gemeinde es 1911 eine Gemeindefeuerwehr gab, sondern wir erfahren auch, dass es nur zwei Tage im Jahr gab, an denen eine Pflichtfeuerwehr übte. An diesen Übungen, die man Frühjahrs- bzw. Herbstspritzenprobe nannte, nahm neben der Pflichtfeuerwehr auch die Freiwillige Feuerwehr eines Ortes teil, sofern es dort bereits eine gab.

Diese halbjährlichen Übungstage wurden im Voraus festgelegt, damit der Landrat oder der Kreisbrandmeister vorher festlegen konnte, in welcher Gemeinde der Kreisbrandmeister bei der Spritzenprobe seine Revision der Wehr vornehmen kann. Schließlich musste er eigens dazu aus Soltau anreisen, was damals nicht so einfach war wie heute. Der KBM hatte noch kein Dienstfahrzeug, wenn er überhaupt eine Automobil besaß. Die Anreise erfolgte – vor allem bei entlegenen Ortschaften - mit dem Zug bis zum nächstgelegenen Bahnhof, vom dem er dann mit einem Pferdefuhrwerk abgeholt werden musste. Und er musste auch rechtzeitig wieder am Bahnhof sein, wenn er wieder nach Soltau zurück wollte.

Bei dem Verzeichnis handelt es sich um einen Vordruck, in dem die Stadt Soltau und die 55 damaligen Gemeinden des Landkreises Soltau aufgelistet sind. Laut Anschreiben des Landrates gab es außer in Soltau noch 39 Pflichtfeuerwehren im Landkreis. Das bedeutet, dass es in den Dörfern, in denen keine Übungstage eingetragen wurde zu dieser Zeit auch noch keine Pflichtfeuerwehr gab. Dem Verzeichnis ist zu entnehmen, dass dies in folgenden Gemeinden der Fall war: Borstel in der Kuhle, Breloh, Ehrhorn, Grauen, Marbostel bei Wietzendorf, Meinholz, Moide, Trauen, Wilsede, Wintermoor und Zahrensen.

Wie auch aus der in der Böhme-Zeitung am 4. Juli 1911 veröffentlichten Bekanntmachung des Kreisausschusses des Kreises Soltau hervorgeht, hatten diese Dörfer damals zu wenige (männliche) Einwohner, um eine Pflichtfeuerwehr aufstellen zu können, wofür eine bestimmte Mindest-Anzahl an Personen erforderlich war. In diesen Dörfern mussten eben alle beim Löschen helfen, die dazu in der Lage waren. Es konnte aber sein, dass eine Gemeinde dennoch eine Feuerlöschspritze angeschafft hatte, so dass diese von den Dorfbewohnern genutzt werden konnte. Dies geht zum Beispiel aus dem ersten Jahresbericht des Kreisbrandmeisters im Kreis Fallingbostel vom 1. Januar 1913 hervor (siehe dort). Meistens standen aber nur Löscheimer und Patschen zur Verfügung. So wohl auch in Hörpel, wo es zwar eine Pflichtfeuerwehr gab, die aber über keine Spritze zur Verfügung hatte, wie dem handschriftlichen Vermerk des KBMs zu entnehmen ist.

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Aus dem Verzeichnis geht aber auch hervor, dass sich bereits 1911 einige kleinere Gemeinden zusammengetan und eine gemeinsame Pflichtfeuerwehr gebildet hatten. Aber auch dies war noch kein Zusammenschluss zu einer Freiwilligen Feuerwehr, sondern der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, um überhaupt eine Pflichtfeuerwehr bilden zu können. Eine gemeinsame Pflichtfeuerwehr gab es laut den handschriftlichen Eintragungen von KBM Wiegels demnach in Alvern mit Ilster und mit Töpingen, in Ahlften mit Wiedingen und in Brock mit Marbostel/Meßhausen.

Und so lief das dann ab:

Am 12. September 1911 teilte der Gemeindevorsteher von Schneverdingen dem Landrat mit:  „Am Montag, den 2. October Nachm. 4 Uhr findet in Schneverdingen bei dem Spritzenhause die Spritzenprobe und Feuerwehr-Übung statt. Es nehmen teil: die freiwillige Feuerwehr, die Spritzenmannschaft der Pflichtfeuerwehr, - alle anderen Abteilungen nicht.“ Der Landrat reichte das Schreiben am 15. September 1911 an KBM Wiegels weiter, der daraufhin dem Landrat am 22. September mitteilte, welche Feuerwehren er demnächst überprüfen will, so dass man ihm die „Zeit und Stunde“ mitteilen möge, an der die Übung angesetzt ist. Nur einen Tag später antwortete ihm der Landrat , dass er die betreffenden Gemeindevorsteher aufgefordert hat, ihm (KBM Wiegels direkt) den genauen Zeitpunkt der Feuerwehrübung mitzuteilen. Was diese dann auch – meist per Postkarte - kurzfristig erledigten.

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Brief: Harber, 25.9.1911, An den Herrn Wiegels Zimmermeister in Soltau. Auf Veranlassung des Königl. Landratsamtes teile ich Ihnen hierdurch ergeb. Mit, daß die auf den 30. d. M. hier angesetzte Feuerwehr-Übung nachmittags um 4 ½ Uhr stattfindet. Hochachtungsvoll Hebenbrock

Postkarte: Herrn Zimmermeister Wiegels, Soltau. Die Feuerwehr-Übung findet am 27. Sept. d. J. nachmittags 6 Uhr statt. Behringen, 26.9.11, Der Gemeindevorsteher Meyerhoff

Postkarte an Herrn Zimmermeister Wiegels Soltau: Gemeinde Langeloh, Hemsen, d. 30.9.1911 Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau, im Auftrag des Königlichen Landratsamt zu Soltau teile ich Ihnen mit, daß voraussichtlich bei dem jetzt hier so großen Wassermangel am 7. Oktober ds. Jah. welcher als angesetzter Zeitpunkt zur Spritzen-Übung dem Königl. Landratsamt bekanntgegeben war, nicht stadtfinden kann. Hochachtungsvoll Westermann.

Postkarte an Herrn Zimmermeister Wiegels, Soltau: Deimern, d. 26. Sept. 11, Auf Veranlassung des Königlichen Landrats Amtes zu Soltau, teile ich dem Herrn Kreisbrandmeister mit, daß die Spritzenprobe der Gemeinde Deimern am Montag, den 16. October Nachmittag 3 Uhr wird abgehalten werden. Der Gemeindevorsteher (Unterschrift)

2 Postkarten An den Herrn Kreisbrandmeister Zimmermeister Wiegels in Soltau:

Voigten, den 4. October 1911, Die Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Schülern hat ihre Übung am 15. November Nachmittag 4 Uhr angesetzt. Der Gemeindevorsteher Bosselmann.

Herrn Zimmermeister Wiegels Soltau, Infolge Verfügung des Königlichen Landratsamtes benachrichtige Ihnen ergebenst, daß am 11. November nachmittags 3 Uhr die hiesige Pflichtfeuerwehr Übung hat. Hochachtend W. Witte, Gemeindevorsteher, Schwalingen, den 7. Oktober 1911

Der Gemeindevorsteher zu Dittmern, Höpenhof, 1. Oktober 1911, An Herrn Kreisbrandmeister Wiegels in Soltau. Auf Mitteilung des Königlichen Landratsamt zeige ich Ihnen hiermit an, daß unsere Herbstspritzenprobe am 11. d. m. stadfindet, und begint nachmittags 4 ½ Uhr in Heidenhof. Der Gemeindevorsteher Schröder.

Delmsen, den 16. Oktober 1911, An den Herrn Landrat zu Soltau. Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 4. März 1902, Jr. Nr. I. 1405, mache ich ergebenst die Anzeige, daß die diesjährige Herbst-Spritzenprobe am Sonnabend, den 28. D. Mts., nachmittags 4 Uhr stattfinden wird. Der Gemeindevorsteher A. Böhling.

Der Landrat antwortet darauf am 19. Oktober 1911:

An Herrn Gemeindevorsteher in Delmsen. Von dem Termin der Herbst-Spritzenprobe habe ich Kenntnis genommen. Bei der Probe darf die Liste der Pflichtigen nicht fehlen. Dr. von Rappard.

Der Kreisbrandmeister erhielt dieses Antwortschreiben von Landrat von Rappard zur Kenntnis.

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Vom Königlichen Landratsamtes wurde am 28. August 1911 unter der Journal-Nr. 11933 folgende Verfügung verschickt, von der sich eine Ausfertigung in der Akte des Kreisbrandmeisters befindet:

An die Herrn Gemeinde-Vorsteher im Kreise

Der jetzige niedrige Grundwasserstand bietet eine günstige Gelegenheit, die in den Ortschaften vorhandenen größtenteils ausgetrockneten Feuerteiche p.p. gehörig auszukrauten, auszuschlammen und zu vertiefen. Hierdurch werden dieselben auch in trockenen Jahreszeiten das nötige Wasser halten, um bei eintretender Feuersgefahr ihre Zweck erfüllen zu können.

Sie werden ersucht, für eine gründliche Instandsetzung derartiger Anlagen in Ihrer Gemeinde Sorge zu tragen und über die Ausführung binnen 3 Wochen zu berichten. Der Landrat Dr. von Rappard

Daraufhin haben folgende Gemeinden geantwortet.

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Brief: Hützel, den 5.9.11, Auf Ihr Schreiben vom 29. August erwiedere Ich: da wir eine neue Spritze bekommen haben, sind wir im besitzt von Normal-Kuppelung- und Normal-Kuppelstück gekommen. Mit kameradschaftlichen Gruß Garbers

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Brief: Oeningen, den 3. Oktober 1911, An Königliches Landratsamt Soltau, Teile Königliches Landratsamt ergebenst mit, daß die Feuerteiche in der Gemeinde Oeningen gereinigt sind. Der Gemeindevorsteher „. Cohrs, Soltau, den 5. October 1911

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Delmsen, den 30. September 1911, An den Herrn Landrat zu Soltau. Unter Bezugnahme auf die dortseitige Verfügung vom 28. August d. Js. Jr. Nr. 11933, betreffend Reinigung der Feuerteiche, mache ich ergebenst die Mitteilung, daß die hiesige Gemeinde am 16. d. Mts. beschlossen hat, einen neuen Feuerbrunnen anzulegen und zwar an der Stelle, wo der jetzige Feuerteich sich befindet. Mit Rücksicht auf die günstige Gelegenheit, des niedrigen Grundwasserstandes wegen, ist mit den Arbeiten sofort begonnen worden und ist der Brunnen somit hergestellt, daß derselbe nur noch oben überdeckt werden muß (mit Ziegelsteinen ausgemauert).

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Der Brunnen ist in Quadratform angelegt und hat der innere Raum einen Durchmesser von 3 mtr. Die Umfassungswände sind mit Beton ausgeführt worden. Der noch übrig gebliebene Teil des Feuerteiches soll zugeschüttet werden, da die Reinigung desselben größere Kosten verursachst, weil das Abflußwasser aus den Seitengräben der Landstraße in den Feuerteich abfließt, dadurch sich in demselben viel Schmutz ansammelt und die Reinigung daher zu häufig vorgenommen werden muß. Auch in gesundheitlicher Hinsicht sah sich die Gemeinde veranlaßt, den obigen Beschluß zu fassen. Der Gemeindevorsteher A. Böhling.

Das Schreiben wurde vom Landrat am 2. Oktober 1911 an Kreisbrandmeister Wiegels zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

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Brief: Der Gemeindevorsteher zu Dittmern, An das Königliche Landratsamt zu Soltau, Höpenhof, 19. Septbr. 1911,  Ursch. An das Königliche Landrats-Amt in Soltau zurück mit der Angabe, daß in der Gemeinde keine Feuerteiche vorhanden sind. Der Gemeindevorsteher Schröder

Weitergeleitet vom Landrat am 26. September 1911 Urschriftlich mit 1 Anlage An Herrn Kreisbrandmeister Wiegels Hier, unter Bezugnahme auf die am 11.X.1911 festgesetzte Revision zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst übersandt. Landrat von Rappard

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1912

Mit einer Anzeige in der Böhme-Zeitung vom 26. Januar 1912 wies der Landrat darauf hin, dass nur die bei ihm gemeldeten Brände von der Feuerversicherung abgerechnet werden.

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Am 9. März 1912 reichte KBM Wiegels seine Abrechnung über die Revisionen der Gemeindefeuerwehren im Jahr 1911 ein. Abgerechnet wurden von ihm für die am 27. September in Behringen, 30. September in Harber und 11. Oktober in Dittmern vorgenommenen Überprüfungen jeweils 10 Mark, so das er insgesamt 30 Mark dem Landratsamt in Rechnung stellte.

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Am 6. März 1912 schrieb der Landrat des Kreises Soltau, Dr. von Rappard:

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An den Kreisbrandmeister Herrn Zimmermeister Wiegels in Soltau.

Ich beabsichtige, im kommenden Frühjahr in folgenden Ortschaften eine Revision der Pflichtfeuerwehren vornehmen zu lassen und ersuche um Mitteilung, ob die Termine Ihnen genehm sind.

  1. Am Dienstag, den 16. April

in Langeloh       9 Uhr vormittags

in Schülern      11 Uhr vormittags

in Sprengel        2 Uhr nachmittags

in Ilhorn            4 Uhr nachmittags

  1. Am Dienstag, den 23. April

in Tetendorf     9 Uhr vormittags

in Marbostel b/ Soltau 11 Uhr vormittags

in Meinern      3 Uhr nachmittags

  1. Am Dienstag, den 7. Mai

in Hötzingen      9 Uhr vormittags

in Alvern         11 Uhr vormittags

in Töpingen     2 Uhr nachmittags

geändert Moide  *)

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*)  Der Landrat hatte übersehen, dass Töpingen zusammen mit Alvern und Ilster eine Pflichtfeuerwehrverband bildet. Nachdem er das später bemerkt hatte, informierte er am 26. April 1912 den KBM entsprechend, der daraufhin die Änderung im Brief vermerkte.

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Dem Landrat hatte der KBM die Termine schon am 9. März schriftlich bestätigt, wofür er den Briefkopf seines Unternehmens verwendete. Die Termine teilte er daraufhin einige Tage vorher den jeweiligen Gemeindevorstehern mit.

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Nach den Revisionen legte der Kreisbrandmeister dem Landrat seine Berichte vor. Bei der Revision in Moide stellte er fest, dass die dortige Gemeindefeuerwehr der Pflichtfeuerwehr der Gemeinde Harber angeschlossen ist, so dass die dort bei der Revision angetretene Truppe allein nichts bewirken konnte. Darüber informierte er den Landrat, damit im Landratsamt die entsprechenden Verzeichnisse angepasst werden konnten.

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Am 17. Dezember 1912 bat Landrat Rappard den Kreisbrandmeister um seine Stellungnahme zu einer ihm von der Gemeinde Dittmern vorgelegten Feuerlösch-Ordnung, die dort eingeführt werden soll. Da die Original-Dokumente mit Schreibmaschine geschrieben wurden, sind sie ohne weitere Erläuterungen nachzulesen. Das gilt auch für ein Großteil der weiteren hier gezeigten Dokumente.

Am 31. Dezember 1912 rechte Heinrich Wiegels die von ihm vorgenommenen Überprüfungen der Gemeinde-Feuerwehren mit dem Landratsamt ab. Für die zehn Revisionen bekam er 100 Mark.

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1913

Im Januar 1913 hatte der Landrat in einer Bekanntmachung die Gemeindevorstände darüber informiert, dass ihnen in den nächsten Tagen ein Büchlein „Ratschläge für die Wasserversorgung zu Feuerlöschzwecken“ zugehen wird. Er empfahl den Gemeindevorstehern das Büchlein aufmerksam durchzulesen und danach die für ihre Gemeinden geeigneten Einrichtungen zu treffen. Das Buch sei aufzubewahren.

 

Dazu verschickte das Landratsamt am 13. März 1913 ein Schreiben, das auch KBM Wiegels erhielt. Darin heißt es:

Der Landrat, Jr. Nr. L 1781 / Soltau, den 13. März 1913, An Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Hier (= Hier schrieb man in der Adresse, wenn der Adressat im gleichen Ort wie der Absender wohnte)

Anliegenden Nachtrag ersuche ich auf Seite 17 des auf Grund meiner Bekanntmachung vom 6. Januar 1913 – Jr. Nr. L 63 – übersandten Büchleins „Ratschläge für die Wasserversorgung zu Feuerlöschzwecken“ einzukleben. In Vertretung Schnaar, Kreissekretär

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Am 1. März 1913 wandte sich Louis Tidow von der gleichnamigen Fabrik für „Feuerlöschmaschinen und -geräte“ aus Hannover mit der Bitte um seine Meinung zu den neuen vierrädrigen Wagenspritzen, die eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Abprotzspritzen wären. Da der Inhalt der Durchschrift seines Antwortschreibens teilweise nicht mehr zu erkennen ist, hier der Inhalt:

An Louis Tidow, Hannover-Badenstedt

In höflicher Beantwortung Ihres gefl. Schreibens vom 1. d. M. bedauere (ich)*), Ihnen ein allgemeines (??) darüber nicht abgeben zu können, ob es sich für eine Landgemeinde empfiehlt eine vierrädrige Feuerspritze oder eine Abprotzspritze anzuschaffen, da doch die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden immer wesentlich verschieden sind. Sollte jedoch die in Frage kommende Gemeinde sich direkt an mich wenden mit Angabe ihrer örtlichen Verhältnisse, so bin (ich)*) natürlich gerne bereit, ihr das für sie nach meinem Dafürhalten Zutreffende zu empfehlen.

3. März 1913                                       Hochachtungsvoll H. Wiegels

*) In diesem Schreiben fehlt das Wort „ich“ an den Stellen, an denen es eigentlich stehen müsste. Da dies auch schon in anderen Schreiben so war, wurde es vermutlich absichtlich – vielleicht aus Höflichkeit – damals weggelassen.

Wohl auch weil Heinrich Wiegels Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau war, wandte sich der Gemeindevorsteher von Neuenkirchen, Wilhelm Meyer, am 5. Mai 1913 mit folgenden Fragen an ihn.

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Herrn Wiegels, Soltau

In letzter Zeit ist hier eine freiwillige Feuerwehr gegründet, und bitte ich Sie freundl. zu entschuldigen, wenn ich Ihnen mit folgenden belästige, müßte Ihnen bitten um einige Aufklärung: 1. Wollen Sie bitte mal mitteilen, wo man die Inspektionsbücher für die Führer bekommt, 2. Wird darauf hingearbeitet, daß die freiw. Wehren im Kreise gleiche Uniformen haben, oder nicht? 3. Wie werden die Westenröcke am besten und billigsten beschafft, vieleicht können Sie mir jemand nennen der das besorgt. 4. Sollte es wohl möglich sein daß irgend ein Mitglied der dortigen Wehr seinen Westenrock mir 2 Tage leihe, es soll eine Versammlung zwecks Bestellung der Westenröcke stattfinden, vieleicht nennen Sie mir einige Mitglieder der dortigen Wehr, davon einen ich dann selbst um hergabe seines Rocks beten will. Wäre für Ihre Freundlichkeit sehr dankbar, wüßte nicht sonst wo ich mich an wenden sollte. Und bin mit bestem Gruß Ihr sehr ergebener Meyer, Gemeindevorsteher.

Heinrich Wiegels antwortete dem Gemeindevorsteher in einem zweiseitigen mit Schreibmaschine geschrieben Brief am 7. Mai 1913.

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Am 19 Mai 1913 erhielt der Kreisbrandmeister vom Landrat den Plan mit den Terminen der diesjährigen Feuerwehrrevisionen, die er auch den jeweiligen Gemeindevorstehern direkt mitgeteilt hatte. Diesem Schreiben war wieder ein Verzeichnis beigefügt, aus dem nicht nur die Termine der halbjährlichen von den Pflichtfeuerwehren durchzuführenden Spritzenproben für 1913 sondern auch für das Jahr 1912 hervorgehen. Daher können wir diesem Verzeichnis entnehmen, dass es ab 1912 auch in der Gemeinde Breloh  eine Feuerspritze gab, so dass auch dort Spritzenproben durchgeführt wurden. Bei den in Rot eingetragenen Terminen, handelt es sich um diejenigen, bei denen der Kreisbrandmeister die  Revision eingeplant hatte.

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Am 25. Juni 1913 wandte sich der Gemeindevorsteher von Delmsen mit der Bitte um ein Gutachten an den Kreisbrandmeister, das von der Gemeinde noch vor dem 1. Juli – also innerhalb von 5 Tagen – benötigt wurde. Aus diesem Vorgang ist zu ersehen, wie schnell damals gearbeitet wurde.

Delmsen, den 25. Juni 1913 An den Kreisbrandmeister Herrn Zimmermeister Wiegels in Soltau. Der Ausschuß der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden hat der Gemeinde Delmsen auf deren Antrag zum Bau des neuen Feuerbrunnens eine Beihülfe von 121 M. bewilligt. Da ich nun den Nachweis über die unmangelhafte Ausführung dem Königlichen Landratsamte bis zum 1. Juli d. Js. vorlegen muß, möchte ich ergebenst namens der hiesigen Gemeinde das Ersuchen an Sie richten, ein Gutachten über den Feuerbrunnen ausstellen zu wollen, da Sie bei Gelegenheit der Besichtigung der hiesigen Pflichtfeuerwehr auch den Feuerbrunnen in Augenschein genommen, als gut bezeichnet haben.

Es wäre mir sehr lieb, wenn Sie die Güte haben wollen und mir das Gutachten noch vor dem 1. Juli übersenden könnten. Im Voraus sage ich Ihnen für Ihre Bemühungen meinen besten Dank. (Ich möchte hier noch beiläufig bemerken, daß die Kosten für die Anlage des Feuerbrunnens 623 M 14 Pf. betragen.) Hochachtungsvoll A. Böhling, Gemeindevorsteher.

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Mit Schreiben vom 27. Juni bat der KBM noch um zusätzliche Informationen, um sein Gutachten erstellen zu können. Am 29. Juni antwortete ihm der Gemeindevorsteher auf der Rückseite des Schreibens vom KBM, so dass uns Wiegels Schreiben sowohl als Durchschrift als auch im Original vorliegt.

Delmsen, den 29. Juni 1913 An den Herrn Kreisbrandmeister Wiegels in Soltau / Auf Ihr gefl. umseitig aufgeführte Schreiben vom 27. d. Mts., erwidere ich ergebenst folgendes:

Zu 1: Der Brunnen ist 3,95 mtr. lang und 3,95 mtr. Breit; die lichte Länge und Breite betragen je 3 mtr.

Zu 2: Der Brunnen ist 3 mtr. tief.

Zu 3: Der Wasserstand ist 2,15 mtr. tief ; der obere Wasserspiegel liegt 0,85 mtr. unter Brunnenoberkante.

Der Brunnen ist aus Beton ausgeführt.

Für Ihre freundl. Bereitwilligkeit, das Gutachten abzugeben, sage ich nochmals namens der Gemeinde Dittmern besten Dank. Der Gemeindevorsteher A. Böhling

Daraufhin schrieb der KBM am 30. Juni sein Gutachten und schickte es noch am gleich Tag an die Gemeinde, so dass diese dem Landratsamt fristgerecht zum 1. Juli 1913 antworten konnte.

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In der Akte von Kreisbrandmeister Wiegels befinden sich die mehrere Durchschriften Stellungnahmen, um die er vom Landratsamts gebeten wurde. Da die Stellungnahmen immer urschriftlich zurückgereicht wurden, fehlen die dazugehörigen Anforderungsschreiben des Landrates. Worum es dabei ging, kann nur anhand der Antworten zurückgeschlossen werden. So bezieht sich seine Stellungnahme vom 28. Juni 1913 an den Vorsitzenden des Kreisausschusses offensichtlich auf ein dort eingegangenes Schreiben des Kreisbrandmeister-Verbandes Hannover, mit dem dieser an den Kreis Soltau herangetreten ist, um einen Zuschuss zu erhalten. Aus Wiegels Antwort geht hervor, dass er selbst weder dazu aufgefordert wurde, diesem Verband beizutreten noch irgendwelchen Kontakt zu diesem Verband gehabt hat. In einer weiteren Stellungnahme schrieb er dann am 18. August 1913 an den Landrat, dass sich der Kreis Soltau diesem Verband anschließen und dafür einige Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten.

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Aus einer späteren Mitteilung an den Landrat geht hervor, dass KBM Wiegels dem Kreisbrandmeister-Verband Hannover während des IV. Kreisbrandmeistertages, der vom 24. bis 26. November 1913 in Hannover stattfand, beigetreten ist. Anscheinend war er ohne schon Mitglied zu sein zu diesem Verbandstag eingeladen worden, um sich selbst ein Bild vom Verband zu machen. Welche Themen behandelt wurden, ist seiner Mitteilung an den Landrat vom 8. Dezember 1913 zu entnehmen. Am Ende dieser mit Schreibmaschine geschriebenen Mitteilung hat er mit Bleistift handschriftliche Vermerke hinzugefügt, die nicht leicht zu lesen sind.

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Am 8. Juli 1913 erhielt KBM Wiegels von Louis Tidow aus Hannover ein Schreiben, in dem dieser auf seine neue Abteilung zur Herstellung von mechanischen Leitern aufmerksam machte.

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Am 18. August 1913 nahm er auf Anforderung des Landrates Stellung zu einem Schreiben des Ortsvorstehers aus Oerrel, in dem dieser den Sinn und Zweck der Beschaffung eines Normalkuppelstücks für die in Oerrel vorhandene kleine Spritze in Frage stellte.

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Eine weitere Stellungnahme von 18. August 1913 bezieht sich auf die Pflichtfeuerwehr in Soltau, was aus dem letzten Satz hervorgeht. Denn 1913 gab es nur die Stadt Soltau im Kreis Soltau. Einige „Feuerwehrpflichtige“ versuchten ihr Fehlen an einer Brandstelle, dadurch zu entschuldigen, dass sie ihre Führungskräfte nicht finden konnten. Man kann`s ja mal versuchen.

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Die von ihm verfassten Berichte über die Revisionen der Feuerwehren liegen in der Akte leider nicht vor, lediglich die Durchschriften der Anschreiben, mit denen er die Berichte an den Landrat geschickt hatte. 

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Am 8. Juli 1913 erhielt KBM Wiegels von Louis Tidow aus Hannover ein Schreiben, in dem dieser auf seine neue Abteilung zur Herstellung von mechanischen Leitern aufmerksam machte.

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Am 3. November 1913 legte er dem Landrat die letzten Revisionsberichte sowie seine Abrechnung für das Jahr 1913 vor. Es wurden wieder 10 Wehren überprüft, wofür ihm 100 Mark zustanden.

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In dem Schreiben vom 5. November 1913 ging es um die Anfertigung von Normal-Kuppelstücken durch die Firma Gustav Ewald in Cüstrin. Die daraufhin am 14.11.1913 per Postkarte antwortete. 

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Bei der Lieferung ist dann etwas schief gelaufen, was vom KBM am 4. Dezember bemängelt wurde. Nur einen Tag später antwortete die Firma Ewald wieder per Postkarte.

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Um welche Gemeinde es in der Stellungnahme vom 12. November 1913 geht, lässt sich ohne dem ursprünglichem Schreiben des Landrates leider nicht erkennen. Die Stellungnahme zeigt aber, dass nicht immer alle zum Feuerlöschdienst verpflichteten Männer einer Gemeinde an einer Übung oder bei einem Feuer anwesend waren. Dem musste dann nachgegangen werden, da unentschuldigtes Fernbleiben bestraft wurde. 

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Selbst am Heiligabend, 24. Dezember 1913, schrieb Kreisbrandmeister Wiegels noch einen Brief an Herrn Gustav Ewald, Fabrik für Feuerwehrgeräte in Cüstrin – Neustadt

Die Gemeinde Lünzen bei Schneverdingen beabsichtigt für ihre Feuerwehr auch diverse Neuanschaffungen, und zwar:

1 Normalkupplungsstück, wie an die anderen Gemeindefeuerwehren geliefert, je mit 1 Vater- und 1 Muttergewinde, passend zu der Ihnen hierneben zugesandten Verschraubung.

4 Stück neue Hanfschläuche von je 10,00 mtr. Länge mit eingebundenen Gurtanbringern, im (??) entsprechend. Außerdem noch

10 Stück Dichtungsringe, passend zu obigen Verschraubungen.

Ich erbitte eine baldgefällige Lieferung der vorstehend angeführten Utensilien.

Hochachtungsvoll Wiegels Kreisbrandmeister

1914

Mit Schreiben vom 3. März 1914 schlug der KBM dem Landrat die Termin für die in diesem Jahr vorzunehmenden Überprüfungen der Pflichtfeuerwehren vor. Diese wurden ihm anscheinend so bestätigt, denn die ersten vier Gemeinden benachrichtigte er am 24. April 1914 über die angesetzten Termine.

 

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Im Laufe des Jahres mussten Termine aber wieder verschoben oder abgesagt werden, wie aus vielen Schriftstücken hervorgeht. So zum Beispiel die Revision in Hörpel, nachdem der Gemeindevorsteher Witthöft dem Landrat und dem Kreisbrandmeister mitgeteilt hatte:

Zurück an den Kreisbrandmeister Herrn H. Wiegels zu Soltau mit dem ergebenen Erwidern, daß die Gemeinde Hörpel wegen Wassermangel auch nicht im Besitz einer Feuerspritze ist und nach Rücksprache mit dem Herrn Landrat von der diesjährigen Uebung befreit ist. Hörpel, den 26.4.1914 Der Gemeindevorsteher Witthöft.

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Der seit dem Jahr 1874 bestehende ländliche Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk Lüneburg strebte 1914 eine Neuorganisation der Feuerwehren des Regierungsbezirks Lüneburg an, worüber die Vorsitzenden der Kreisfeuerwehrverbände am 11. April 1914 unterrichtet wurden.

Mit Schreiben vom 22. April 1914 teilte ihm der Schriftführer der ein Jahr zuvor neu gegründeten Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen mit, dass die Wehr jetzt einsatzbereit (in Tätigkeit getreten) ist und 50 Mitglieder hat.

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Am 27. Juli 1914 bestellte Wiegels als Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau beim Feuerwehr-Verband für die Provinz Hannover in Lüneburg 8 Exemplare „Vorschriften zur Verhütung von Unfällen bei Rettungsübungen für die Wehren des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover.

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Ab der Mitte des Jahres 1914 sind bis Anfang der 1920er Jahre in dieser Akte des Kreisbrandmeisters Wiegels nur noch wenige Schriftstücke zu finden.

Dies dürfte mit dem Ausbruch des 1. Weltkrieges am 1. August 1914 zusammenhängen.

Nach 1 ½ Jahren Krieg schrieb Kreisbrandmeister Wiegels am 18. Dezember 1915 an den Landrat:

 

An den Herrn Landrat in Soltau

Daß bei fast allen Feuerwehren im Kreise wohl die tatkräftigsten Mitglieder herausgezogen und dafür ein genügender Ersatz nicht beschafft werden kann ist zweifellos, und wird sich auch im Ernstfall unangenehm bemerkbar machen. Man wird dann darauf achten müssen, daß sich, sollte es einmal zum Brand kommen, Jung und Alt zur Hilfeleistung zur Verfügung stellt. Diese Leute nun aber jetzt schon zu Uebgungen heranzuziehen wird schwer fallen, da zu einer Verpflichtung hierzu vorläufig nicht behuft und eine derartige Anordnung erst erlassen werden müßte. So viel Mannschaften wie zur Inbetriebsetzung der Geräthe erforderlich, daß heißt zur Unterweisung hierzu, sind aber ja in allen Gemeinden noch vorhanden. Die Revisionen der Feuerwehren hier im Kreise finden so oft statt, daß, alle 5 Jahr jede Wehr einmal daran kommt. Falls nun die Revision aller ca. 40 Wehren jetzt während der  Kriegszeit noch von Nutzen seien so müßte sie dann zu bald erfolgen, dazu bedarf es aber bei der räumlichen Ausdehnung des Kreises einer längeren Zeit, vor allem, da ja auch die Verzehrmittel äußerst beschränkt sind, und wäre ich persönlich hierzu nicht im Stande diese Revisionen vorzunehmen. Auch der Wunsch daß sich der Kreisbrandmeister nach jeder Brandstelle begeben soll um dort beratend einzugreifen läßt sich bei den meisten Entfernungen hier im Kreise so nicht ausführen, oder es müßte hierfür schon wie auch für die Revision der Automobilverkehr zugelassen werden, andernfalls würde man wohl in den meisten Fällen zu spät kommen.

Wiegels Kreisbrandmeister

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Am 7. September 1916 erhielt der KBM vom Landrat ein Schreiben der Landschaftlichen Brandkasse Hannover vom 25. August 1916 zur weiteren Veranlassung:

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An den Herrn Landrat zu Soltau

Nach den hier vorliegenden Verzeichnissen der Feuerwehr-Unterstützungskasse hat die Feuerwehr zu 

Heber 

nur noch eine ganz geringe Anzahl von Mitgliedern. Trotzdem sind anscheinend Ersatzkräfte nicht eingestellt. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich deshalb ergebenst dafür Sorge tragen zu wollen, daß in obiger Gemeinde geeignete Ersatzmannschaften in genügender Zahl vorgesehen und durch Übungen mit der Handhabung der Gerätschaften vertraut gemacht werden, auch ferner prüfen zu wollen, ob nicht etwa noch andere Gemeinden vorhanden sind, deren Löschmannschaften so stark zusammengeschmolzen sind, daß sie im Brandfalle nicht mehr wirksam einzugreifen vermögen. Auch in diesen Fällen bitte ich sehr gefälligst eine Auffüllung der Bestände veranlassen zu wollen.         Schrader

Daraufhin schrieb der KBM am 9. September 1916 an das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Heber: 

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Die Antwort der Freiwilligen Feuerwehr Heber kennen wir nicht, da sie nicht in der Akte enthalten ist.

1918

Während des 1. Weltkrieges waren die Revisionen der Pflichtfeuerwehren anscheinend ausgesetzt worden, damit ging es erst im letzten Kriegsjahr 1918 wieder weiter.

So kümmert sich der Kreisbrandmeister erst ab Mai 1918 wieder um die in diesem Jahr anstehenden Revisionen der Pflichtfeuerwehren in Oerrel, Munster, Schneverdingen, Deimern, Neuenkirchen, Oeningen und Großenwede.

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Am 9. August 1918 schrieb Kreisbrandmeister Wiegels die Gemeinden an, die in diesem Jahr für die Revision ihrer Pflichtfeuerwehren vorgesehen waren und bat ihm, die vorgesehenen Termine der Spritzenproben mitzuteilen. 

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Drei Tage später, am 12.08.1918, antwortete Gemeindevorsteher Haehn aus Oerrel per Postkarte:

An den Herrn Kreisbrandmeister - Soltau:

Der Einfachheithalber bitte ich einen Tag für die hiesige Feuerwehrübung festzusetzen, da Sie jedenfalls von Munster aus hierüber kommen werden. An der Übung nehmen höchstens 10 Mann teil. Haehn

Der Ortsvorsteher von Neuenkirchen schrieb am 16. August 1918 seine Antwort auf die Rückseite des Schreibens vom Kreisbrandmeister und schickte es an ihm zurück.

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Am 3. September schrieb Wiegels an den Gemeindevorsteher in Neuenkirchen zurück, da ihm nicht ganz klar war, welcher Tag tatsächlich gemeint war.  

Am gleichen Tage erinnerte er die anderen vier Gemeinden - Delmsen, Oeningen, Munster und Großenwede -, da er von denen noch keine Antwort erhalten hatte.

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Die Gemeindevorsteher aus Deimern und Oeningen antworteten ihm, indem sie ihre Antwort jeweils handschriftlich unter das Originalschreiben setzten und dieses an ihm zurückschickten.

Deimer: Herrn Wiegels Soltau teile ich hierdurch mit das die Herbstspritzenprobe am Sonnabend den 5. October 1918 Nachmittags 3 Uhr in Deimern (bei Noturfs Hof?) stattfindet. Deimern, den 4/9 1918 Der Gemeindevorsteher (Unterschrift)

Kurz und knapp aus Oeningen: Keine Feuerwehr! ist an Harber angeschlossen!

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Am 4. September 1918 schrieb Gemeindevorsteher Witte aus Großenwede zurück: Zur Nachricht, daß die nächste Spritzenprobe am Mittwoch den 25. Sept, stattfindet, mittags ein Uhr. Witte, Gemeindevorst. 

Daraufhin bat Wiegels um Verlegung des Termins auf den 1. Oktober. 

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Gemeindevorsteher Witte schrieb auf der Rückseite des Schreibens zurück: Großenwede 18.9.18

Mit dem vorstehenden Schreiben bin ich einverstanden. Also am 1. Oktober nachmittags 2 Uhr befindet sich die Spritzenübung. Witte Gemeindevor.

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Oerrels Gemeindevorsteher Haehn wies den Kreisbrandmeister per Postkarte vom 17. September 1918 darauf hin, dass er von Munster aus mit der Kleinbahn weiter bis Dethlingen fahren könne, so dass er nicht die ganze Strecke von Munster bis Oerrel zu Fuß laufen müsse.  

An den Herrn Kreisbrandmeister - Soltau

Ich gestatte mir Ihnen mitzuteilen, daß Sie von Munster mit der Kleinbahn bis Dethlingen fahren können.

Ab 1 Uhr.

Dann 2 1/2 km.                                    Ergebenst Haehn

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1919

Nach dem Ende des 1. Weltkrieges bekam Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels Post von den Feuerwehr-Fabriken Magirus, Ewald & Lieb aus Berlin und Louis Tidow aus Hannover, die ihm im Frühjahr 1919 mitteilten, dass sie bei Bedarf wieder Feuerwehrgerätschaften liefern würden.

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Die weiteren Dokumente aus dieser Akte stammen aus der Zeit der Weimarer Republik und werden hier demnächst im Saal 2 unseres Museums unter „Der Soltauer Kreisbrandmeister“ gezeigt.

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