Vorbemerkung zu allen hier ausgestellten Dokumenten mit der Quellenangabe NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 156:  Dieses Archivgut ist Eigentum des Niedersächsischen Landesarchivs in Hannover. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Niedersächsischen Landesarchivs dürfen diese Abbildungen nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden.

Dies gilt auch für alle anderen hier gezeigten urheberrechtlich geschützten Dokumente. Für die Genehmigung zur Veröffentlichung hier im „Feuerwehr-Museum Heidekreis“ bedanken wir uns bei den jeweiligen Rechteinhabern sehr herzlich. 

 

Freiwillige Feuerwehr Vorbrück

Gegründet 1911 

Der heutige Walsroder Stadtteil Vorbrück war Anfang des 20. Jahrhunderts noch eine eigenständige Gemeinde, in der auf der Gemeindeversammlung am Abend des 03. Dezember 1901 eine Feuerwehr gegründet und die Beschaffung einer Feuerspritze beschlossen wurde. Dabei handelte es sich aber (noch) nicht um eine Freiwillige Feuerwehr sondern um eine Pflichtfeuerwehr, die ab 1902 in allen Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben waren.

© Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis

Die von der Gemeinde von der Firma Louis Tidow in Hannover gekaufte neue Feuerspritze wurde am Nachmittag des 16. März 1902 im Beisein des Gemeindevorstehlers Bornemann, einiger Gemeindemitglieder abgenommen. Bei der vorangegangenen Vorführung der Spritze waren auch mehrere Vorstandsmitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Walsrode und Fallingbostel dabei, die sich ebenso von der Leistungsfähigkeit der Spritze überzeugen konnten.

WZ 7. März 1902 / © Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis
WZ 16. Januar 1903 / © Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis

Am Vormittag des 16. Mai 1905 kam es in Vorbrück zu einem Brand, bei dem sechs mit Stroh gedeckte Häuser in Flammen standen. Wie aus dem Bericht der Walsroder -Zeitung (unten) hervorgeht, wurden auch die Pflicht- und die Freiwillige Feuerwehr aus Walsrode alarmiert.

WZ 17. Mai 1905 / © Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis
WZ 17. Mai 1905 / © Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis

Wie aus einer Akte des Königlichen Landratsamtes Fallingbostel, die heute im Niedersächsischen Landesarchivs in Hannover verwahrt wird, hervorgeht, wurde in der Gemeinde Vorbrück im April 1911 neben der bestehenden Pflichtfeuerwehr auch die Freiwillige Feuerwehr Vorbrück gegründet.

Diese heute nicht mehr existierende Feuerwehr war damals recht bedeutsam für die Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes Fallingbostel, wie wir noch sehen werden.

 

Mittlerweile war August Dierking der Gemeindevorsteher in Vorbrück. Dieser schrieb am 30. April 1911 an den Landrat in Fallingbostel:

Vorbrück, 21. April 1911

Bitte um Genehmigung der Satzungen der freiwilligen Feuerwehr Vorbrück 

Anliegend übereiche ich die Satzungen der hier gegründeten freiwilligen Feuerwehr mit der Bitte um geneigte Genehmigung.

Gleichzeitig bitte ich gehorsamst, mich als Brandmeister der Ortsfeuerwehr Vorbrück und den Kötner Hermann Bortels als Stellvertreter bestätigen zu wollen.

Sodann bitte ich noch um Anordnung nach § 15 Abs. 3 der Polizeiverordnung des Herrn Ober-Präsidenten vom 15. Februar 1908 betr. Die Regelung des Feuerlöschwesens, daß die freiwillige Feuerwehr durch gemeindeseitig zu bestellende Hülfsmannschaften ergänzt wird u. zw. zu den im § 1 vorgenannter Polizei-Verordnung angegebenen Abteilungen a, c, und d.

Der Gemeindevorsteher, Dierking

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 156
© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 156
© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 156
© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 156

                                                                                               Vorbrück, 30. April 1911

Bitte um Genehmigung der Satzungen der freiwilligen Feuerwehr Vorbrück

1 Anlage

(Eingangsstempel

Königl. Landrat

Fallingbostel

Eing. 1. Mai 1911

Journal-Nr. (J.No) 6656 L.A.

Fallingbostel, 6/5. 11

G.R. (Gegen Rückgabe) nebst Anl.. zurück

Mit dem Bemerken, daß die Bezugnahme auf den § 22 im § 4 nicht zutrifft.

Der ausgelassene § 22 der Normalsatzungen dürfte noch nachzufügen sein, sein Fehlen könnte doch zu Misshelligkeiten führen.

                       Der Landrat

                       Rotberg

(Mehrere Aktenvermerke)

                                Vorbrück, 7/5 11

U. (Urschriftlich) zurückgereicht nach Vervollständigung der Satzungen. 

Dierking

An den Herrn Landrat     Fallingbostel

Anliegend überreiche ich die Satzungen der hier gegründeten freiwilligen Feuerwehr mit der Bitte um geneigte Genehmigung.

Gleichzeitig bitte ich gehorsamst, mich als Brandmeister der Ortsfeuerwehr Vorbrück und den Kötner Hermann Bortels als Stellvertreter bestätigen zu wollen.

Sodann bitte ich noch um Anordnung nach

§ 15 Abs. 3 der Polizeiverordnung des Herrn Ober-Präsidenten vom 15. Februar 1908 betr. die Regelung des Feuerlöschwesens, daß die freiwillige Feuerwehr durch gemeindeseitig zu be-                   (- stellende)

(Seite 2)

stellende Hülfsmannschaften ergänzt 

wird u. zw. zu den im § 1 vorgenannter

Polizei-Verordnung angegebenen 

Abteilungen a, c und d.

                                      Der Gemeindevorsteher

                                             Dierking

                                    F. (Fallingbostel), 11/5.  11.

I. Unter den Satzungen ist der Bestätigungs-Vermerk zu setzen.

II. An den Herrn G. V. (Gemeinde-Vorsteher) in Vorbrück (Unterschrift und Aktenvermerke)

Die mit meinem Bestätigungsvermerke versehenen Satzungen der freiwilligen Feuerwehr dortselbst sende ich unter Bezugnahme auf § 13 der Polizei-Verordnung vom 15. Februar 1908 hierneben zurück.

Gemäß § 15, Abs. 2 u. 3 a.a.O. ordne ich hiermit an, daß zu den einzelnen, den Vorschriften des § 1 a, c und d entsprechenden Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr Hüls-Korps aus der Gemeindefeuerwehr gebildet werden.

Gleichzeitig bestätige ich hiermit ge-

(Seite3)

mäß § 9 Abs. 2 der Pol.-Verordnung v. 15.II.1908 die Bestellung des Gemeindevorstehers Dierking zum Brandmeister und des Kötners Hermann Bortels zum Stellvertreter des Brandmeisters. 

Von den Satzungen mit Bestätigungsvermerk ist mir ein beglaubigter Abdruck sobald als möglich einzureichen.

III. Nach 8 Wochen w. v.                                 D. L.    (Der Landrat)

(weitere Aktennotiz)                                        R.         (Rotberg

Schreiben vom 23. Juli 1911:                                                                                Vorbrück, 23 Juli 1911

Gemäß Verfügung vom 11. Mai d. Js. No. 7116 L.A. überreiche ich anliegend einen Abdruck der Satzungen der hiesigen freiwilligen Feuerwehr.

                                                           Der Gemeindevorsteher,  Dierking

An das Königliche Landratsamt     Fallingbostel

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 156

Zum Hauptmann der Wehr wurde der Steinmetzmeister und Gemeindevorsteher von Vorbrück August Dierking *1) und zu seinem Stellvertreter Hermann Bartels gewählt. Beide wurden auch als Brandmeister bzw. stellvertretender Brandmeister der Pflichtfeuerwehr eingesetzt. In diesen Ämtern bestätigte sie der Landrat am 11. Mai 1911. Gleichzeitig genehmigte der Landrat die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Vorbrück vom 19. März 1911, von der ihm am 23. Juli 1911 ein gedrucktes Exemplar zugeschickt wurde.  

*1) = August Dierking siehe unter „Wer war eigentlich…“  

 

Nur wenige Tage später, am 28. Juli 1911, hatte die Freiwillige Feuerwehr Vorbrück ihren ersten Einsatz bei einem Wohnhausbrand, bei dem sie von der Freiwilligen Turner-Feuerwehr Walsrode unterstützt wurde.

Anfang Oktober 1911 erscheint erstmals eine Anzeige der Freiwilligen Feuerwehr Vorbrück in der Walsroder Zeitung. Darin ruft Hauptmann Dierking die Mitglieder der Wehr zur Teilnahme an einer Übung am Sonntag, den 8. Oktober, auf.

Dadrüber erscheint übrigens eine Anzeige der Freiwilligen Turner-Feuerwehr Walsrode, in der deren Mitgliedern zu einer Versammlungt eingeladen werden.

© Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis
© KFV Heidekreis e. V. / Ralf Quietmeyer

Das im Jahre 2009 aufgenommene Foto zeigt das heute noch stehende Spritzenhaus der Freiwilligen Feuerwehr Vorbrück am Graesbecker Weg (Ecke Quintusstraße) in WalsrodeVorbrück.

Am 25. Januar 1912 wird August Dierking, Hauptmann der Vorbrücker Wehr, von Landrat Rotberg auch als Kreisbrandmeister des Landkreises Fallingbostel vereidigt.

Wahrscheinlich waren es August Dierking und Landrat Rotberg,die zwei Jahre später auch die Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes Fallingbostel initiiert haben.

Die Freiwillige Feuerwehr Vorbrück war 1914 Gründungsmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes Fallingbostel.

August Dierking. wurde auf der ersten Kreisverbandsversammlung am Sonntag, den 19. Juli 1914 zum Vorsitzenden des Verbandes gewählt.

Einen Tag vorher fand abends um 18 Uhr noch eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Vorbrück mit anschließender Versammlung statt.

 

Dadrunter erschienen eine Anzeige der Freiwilligen Turner-Feuerwehr Walsrode, in der zur Beteiligung am  Kreisfeuerwehrtag aufgerufen wurde, und die erste Anzeige des neu gegründeten Kreisafeuerwehrverbandes Fallingbostel, in der dieser den 1. Kreisfeuerwehrtag in Fallingbostel bekannt gab und "jedermann" dazu einlud.

© Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis
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© Walsroder Zeitung / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis
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