Kreisbrandmeister August Dierking - Vorbrück

Die Abläufe im Kreis Fallingbostel gehen aus der im Kreisarchiv in Fallingbostel verwahrten Acten betr. Anstellung eines Kreisbrandmeister des Kreis-Ausschuß des Kreises Fallingbostel hervor. 

© Kreisarchiv Heidekreis
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Die Acten betr. Anstellung eines Kreisbrandmeister des Kreis-Ausschuß des Kreises Fallingbostel beginnt bereits mit dem Jahr 1908 mit einem Schreiben des Landrates Rotberg an seinen Kollegen, dem Landrat in Alfeld, dem er am 9. Juli 1908 schrieb: Ich beabsichtige, für den hiesigen Kreis einen Kreisbrandmeister zu bestellen und erbitte, mir die über die gleiche Angelegenheit dort zugelegten Akten zwecks Informierung auf einige Tage überlassen zu wollen.

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Aus der Akte ist nicht ersichtlich, ob man dieser Bitte nachgekommen ist. Anscheinend war es aber nicht so gewesen, denn es passierte die nächsten drei Jahre erst einmal nichts weiter. Erst am 9. August 1911 schrieb Landrat Rotberg erneut an einen Kollegen, diesmal an den Landrat in Burgdorf. Dieser antwortete handschriftlich auf dem Schreiben aus Fallingbostel:

Burgdorf, den 15. August 1911

Urschriftlich mit einer Abschrift der Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister und den erlassenen Ausführungsbestimmungen, betreffend des Feuerlöschwesens im Kreise Burgdorf, ergebenst zurückgesandt. Der Kreisbrandmeister hier erhält vom Kreis-(2. Seite fehlt)

 

 

 

 

Daraufhin wurde dem Kreistag in Fallingbostel vom Kreisausschuss folgendes vorgelegt:

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Vorlage für den Kreistag wegen Anstellung eines Kreisbrandmeisters

Bei den zahlreichen Bränden des letzten Sommers haben sich viele Mängel der Feuerlöschvorrichtungen von Neuem herausgestellt. Das Feuerlöschwesen ist durch die Polizeiverordnung des Herrn Oberpräsidenten am 15. Februar 1908 (Amtsblatt, S. 43) eingehend geregelt. Die hier vorgesehene Bildung freiwilliger Feuerwehren ist in den letzten Jahren im Kreise Fallingbostel in erfreulicher Weise in manchen Orten geschehen, in der bei weitem größten Mehrzahl der Gemeinden besteht aber nur die sogen. Pflichtfeuerwehr.

Während die freiwillige Feuerwehr sich durchweg in bestem Zustand befindet, läßt die Pflichtfeuerwehr sehr viel, oft Alles zu wünschen übrig. Hier kann nur die Aufsicht und Revision durch einen Fachmann Wandel schaffen, wie es in vielen anderen Kreisen bereits mit Erfolg geschehen ist. Ein solcher Fachmann soll als Kreisbrandmeister dem Landrat in der Beaufsichtigung der Feuerwehr zur Seite stehen, und zur Bildung von freiwilligen Feuerwehren anregen.

Der Kreisbrandmeister soll als Kreisbeamte im Nebenamt (§ 2 Abs. 2 des Kreiskommunalbeamtengesetzes) auf gegenseitige einjährige Kündigung gegen eine Gesamtvergütung von 250 M jährlich vom Kreisausschuß ernannt werden.

Besondere Ausführungsbestimmungen und eine Dienstanweisung sollen des Näheren die Tätigkeit des Kreisbrandmeisters regeln.

Der Kreisausschuß stellt den Antrag, der Kreistag wolle die Anstellung eines Kreisbrandmeisters vom 1. April 1912 ab zunächst versuchsweise auf 3 Jahre beschließen und zu diesem Zwecke jährlich 250 M in den Etat einstellen.

Fallingbostel, den 13. September 1911, Der Kreisausschuß Rotberg

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Im Protokoll der Kreistagssitzung vom 7. Oktober 1911 findet man das äußerst knappe Abstimmungsergebnis unter dem TOP 6 „Die Anstellung eines Kreisbrandmeisters“:

Der Kreistag beschließt mit 11 gegen 10 Stimmen auf Antrag des Kreisausschusses die Anstellung eines Kreisbrandmeisters vom 1. April 1912 ab zunächst versuchsweise auf 3 Jahre und genehmigt, daß zu diesem Zwecke jährlich 250 Mk. in den Etat eingestellt werden.

Die Anfrage zu dem folgenden Antwort-Schreiben liegt nicht vor. Offensichtlich hatte August Dierking beim Feuerwehrverband für die Provinz Hannover in Lüneburg angefragt, der ihm darauf geantwortet hatte. August Dierking hat dieses Schreiben dann wohl an den Landrat weitergereicht.

Vorstand des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover, Lüneburg, den 23.11.1911

Mein lieber Kollege!

Gestern habe ich mit unserem Verbands-Vorsitzenden, Herrn Direktor Wiese – Harburg über Ihre Anfrage sprechen können.

Es ist auf unserem letzten Verbandstage beschlossen worden, nur den Reigen der Verbandswehren eine Anzahl Feuerwehrführer oder auch mehrere Chargierte bei der Feuerwehr in Hannover weiter ausbilden zu lassen, und zwar sollen von Zeit zu Zeit je 18 – 20 Personen einen 14tägigen Kursus, der sich auf praktische und theoretische Unterweisung erstreckt, absolvieren.

Auf Wunsch des Herrn Generaldirektors Dr. Schrader – Hannover, der zu gedachtem Zwecke eine Beihilfe der vereinigten landschaftliche Brandkasse in Aussicht gestellt hat, wird die Sache in der nächsten Vorstandssitzung am 28. Febr. n. J. näher ansprechen werden.

Herr Wiese hält es nun für das Beste, wenn die von dem Herrn Landrat für den Kreisbrandmeisterposten bestimmte Person, welche im Feuerwehr- und Feuerlöschwesen schon vorgebildet sein müßte, schon an dem ersten Kursus, der wahrscheinlich anfangs April vor sich gehen wird, teilnehmen könnte.

Sollte sich der Herr Landrat mit diesem Vorschlage einverstanden erklären, so stünde ich demnächst für weitere Mitteilungen gern zur Verfügung. Vorausgesetzt, daß Sie im Mai n. Js. noch nicht als Brandmeister bestellt sind, würde ich mich freuen, Sie gelegentlich des dort stattfindenden Feuerwehrtages begrüßen zu können. Inzwischen verbleibe ich mit freundlichen Gruß Ihr erg. (Unterschrift)

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Am 15. Januar 1912 wurden die Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister des Kreises Fallingbostel sowie die Ausführungsbestimmungen betreffend das Feuerlöschwesen im Kreise Fallingbostel vom Landrat unterschrieben.

Aus dem Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Kreisausschusses vom 9. Januar 1912 geht hervor, dass Gemeindevorsteher August Dierking aus Vorbrück für die Stelle des Kreisbrandmeisters vorgesehen ist.

Aus dem Schreiben des Landrates vom 15. Mai 1912 an den Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Fallingbostel geht hervor, dass der Landrat zuerst ihn als Kreisbrandmeister vorgesehen hatte, was dieser aber offensichtlich abgelehnt hat. Von diesem Schreiben befindet sich die Durchschrift in der Akte, die uns allerdings nicht vollständig vorliegt.

Herrn Kaufmann Norden, Hauptmann der Freiw. Feuerwehr (Fallingbostel)

Sehr geehrter Herr Norden!

Wie mir der Feuerwehr-Verband für die Provinz Hannover mitgeteilt hat, ist es notwendig, daß der anzustellenden Kreisbrandmeister an allen Übungen der Wehrführer teilnimmt. Unter diesen Umständen darf ich nach unserer neuerlichen Absprache mit Ihrer Person leider nicht rechnen und habe dem K.A. (= Kreisausschuß) den Gemeindevorsteher Dierking vorgeschlagen, dem Sie mit (Rest abgeschnitten)

Am gleichen Tage schrieb der Landrat außerdem …

An den Vorstand des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover in Lüneburg

Der Kreistag hat probeweise die Anstellung eines Kreisbrandmeister beschlossen. Der K. A. hat dies Amt dem Gemeindevorsteher in Vorbrück übertragen.

Ich bitte ergebenst Au. Dierking mit(?) in diesem Amt geneigt zu unterstützen. Dierking ist Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Vorbrück.

Der Landrat schrieb am gleichen Tag auch an August Dierking:

Herrn Gemeindevorsteher Dierking in Vorbrück

Der Kreisausschuß hat beschlossen Ihnen das Amt eines Kreisbrandmeisters zu übertragen. Für die Ihnen mit diesem Amt entstehenden Auslagen und Bereisungen werden Ihnen vom 1. April d. J. ab 250 M jährlich aus der hies. Amtskommunalkasse gezahlt werden. Außerdem wollen Sie sich die Uniform-Abzeichen als Kreisbrandmeister auf Kosten des Kreises beschaffen.

Ich empfehle Ihnen, an den meisten m. W. stets im April in Hannover stattfindenden Kreis-(?) teilzunehmen. Der Kreisbrandmeister des Kreises Burgdorf wird Ihnen demnächst mit Rat pers. Zu Seite stehen ebenso auch der Vorstand des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover in Lüneburg und der Hauptmann der Walsroder Feuerwehr Siebert.

In den Anlagen erhalten Sie die von mir erlassenen Ausführungsbestimmungen betr. des Feuerlöschwesens im hies. Kreise und eine für Sie erlassenen Dienstanweisung. Über die Polizeiverordnung des Herrn Oberpräsidenten vom 15. Februar 1908 (Amtsblatt Nr. 43 ff.) wollen Sie sich eingehend informieren.

Zu Ihrer Verpflichtung und Beeidigung als Kreisbrandmeister ersuche ich Sie, sich am 25. d. M. Vormittags hier bei mir einzufinden.

Aus dem weiteren Aktenvermerk ist ersichtlich, dass noch Änderungen an den Ausführungsbestimmungen vorgenommen wurden und das folgendes im Amtsblatt bekannt gegeben wurde:

Der Kreisausschuß hat den Gemeindevorsteher Dierking in Vorbrück zum Kreisbrandmeister ernannt.

Ich habe daher entsprechende Ausführungsbestimmungen betr. der Feuerlöschanlagen im Kreise Fallingbostel erlassen, auf die ich die Magistrate, Gemeinde- und Guts-Vorsteher hiermit besonders hinweise. Der Landrat Rotberg

Hierunter bitte ich die Ihnen übersandten Ausführungsbestimmungen zu veröffentlichen; auch im lokalen Teile auf diesen großen Fortschritt im Feuerlöschwesen hinzuweisen.

Zum 25. 5.1912 verfügte der Landrat die erneute Vorlage zusammen mit dem Vereidigungsprotokoll und allen Anlagen. Außerdem verfügte er:

Die Kreiskommunalkasse wird angewiesen am 1. April 1912 dem Kreisbrandmeister Dierking in Vorbrück an Dienstaufwandentschädigung jährlich 250 M zu zahlen und unter den neu in den Etat aufzunehmenden Mittel zu verrechnen.

Die Zahlung soll halbjährlich im Voraus geschehen. Der Landrat Rotberg

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Das Vereidigungsprotokoll vom 26. Januar 1912 wurde mit Schreibmaschine angefertigt, so dass es gut lesbar ist. Am gleichen Tag wies der Landrat die beiden Städte im Kreis Fallingbostel - Walsrode und Rethem – darauf hin, dass die neuen Bestimmungen auch für sie galten:

An den Magistrat in Walsrode  (und) Rethem

Die in No. 10 des Amtsblattes vom 22. d. M. abgedruckten Ausführungsbestimmungen betr. des Feuerlöschwesens im Kreis F. (= Fallingbostel ) besagen im § 2: Dem Kreisbrandmeister lieg in den Landgemeinden u. Gutsbezirken des Kreises ob.

Zur Beseitigung von Zweifeln bemerke ich, daß zu den Landgemeinden im Sinne der Landgemeindeordnung auch die Städte Walsrode u. Rethem gehören und daß dem Kreisbrandmeister auch in diesen beiden Orten die in den obigen Bestimmungen näher bezeichnete Aufsicht obliegt.

                                               Der Landrat Rotberg

Eine Durchschrift dieses Schreibens erhielt Kreisbrandmeister Dierking

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Noch bevor August Dierking offiziell als Kreisbrandmeister im Amt war (1.4.1912) bereitete er die ersten von ihm geplanten Übungen vor, wie aus seinem Antrag an den Landrat vom 7. März 1912 hervorgeht. Bitte beachten, dass die Verwaltung den Inhalt ihrer Antwort auf ein Schreiben auf der linken Hälfte des Blattes begann, wobei dort ganz oben der Antragsteller schrieb, um was es in diesem Schreiben geht. Und ganz unten stand links immer die Adresse des Empfängers. Der Text dazwischen ist die Antwort, die in diesem Fall sogar zwischen die Adresse geschrieben wurde. Außerdem noch einmal der Hinweis, dass hier immer die Gemeindefeuerwehren – also Pflichtfeuerwehren und soweit schon vorhanden auch die jeweilige Freiwillige Feuerwehr – gemeint ist.

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Vorbrück, den 7. März 1912

An den Herrn Landrat in Fallingbostel 

Bitte um Genehmigung zur Abhaltung von gemeinschaftlichen Übungen und Alarmierungen einzelner Feuerwehren.

Gemäß § 3 der Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister bitte ich um Genehmigung zur Abhaltung gemeinschaftlicher Uebungen durch nachstehende Feuerwehren:

  1. Fallingbostel / Oerbke
  2. Stellichte / Sieverdingen / Idsingen.

Die Wehren folgender Ortschaften beabsichtige ich im laufenden Jahre zu alarmieren und bitte auch hierzu um Genehmigung:

  1. Dorfmark
  2. Eickeloh
  3. Ostenholz
  4. Rethem
  5. Schwarmstedt
  6. Vorwalsrode.

Der Kreisbrandmeister Dierking

Links daneben steht:  F. (= Fallingbostel) 12. 3. 1912

Gemeinschaftliche Übungen für die Feuerwehren aus Fallingbostel u. Oerbke sowie in Stellichte mit Sieverdingen und Idsingen werden hiermit genehmigt.

Auch bin ich damit einverstanden, daß die Feuerwehren aus Dorfmark, Eickeloh, Ostenholz, Rethem, Schwarmstedt u. Vorwalsrode in diesem Jahr alarmiert werden.

An den Herrn Gemeinde-Vorsteher (H.G.V.) in Fallingbostel, Oerbke, Stellichte, Sieverdingen, Idsingen, Dorfmark, Eickeloh, Ostenholz, Schwarmstedt, Vorwalsrode und an den Magistrat in Rethem

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Am 14. November 1912 schickte der Landrat dem Kreisbrandmeister ein Schreiben mit zwei Anlagen und „Ersuchte ihn an der Versammlung teilzunehmen und hierüber demnächst zu berichten,“ was Dierking dann auch am 6. Dezember 1912 tat.

Dem sehr lehrreichen Vortrag des Herrn Branddirektor Effenberger über Bauliches (?) sowie über Auto-Garagen, Kino, pp. wurde von allen Teilnehmern mit großes Interesse gefolgt. Die einzelnen (?) des Vortrages wurden natürlich nur vom technischen Standpunkte aus betrachtet. Gelegentlich der Besichtigung der Spritzen von L. Tidow in Badenstedt wurden verschiedene Kraftspritzen (Dampf, Benzin, Elektromotor, Kohlensäurespritzen) im Betrieb vorgeführt, darunter auch eine mit dem Motor verbundene Handruckspritze, die es gestattet, ohne Umwandlung in einem Augenblick mit der einen oder anderen Betriebsart zu arbeiten, also mit elektrischer Kraft, wo diese vorhanden oder mit Handdruck dort, wo keine Elektrizität vorhanden ist. Für Orte mit Elektrizität, (wie Walsrode, Schwarmstedt) wären solche Spritzen sehr zu empfehlen.

Auch der Vortrag über Schornsteinbrände, deren Entstehung, Bekämpfung und Verhütung war sehr interessant.

Die praktische Vorführung über Abnahme und Prüfung von Handdruckspritzen ergab als notwendig für die Kreisbrandmeister die Beschaffung der zur ordnungsmäßigen Prüfung einer Spritze erforderlichen Instrumente (Manometer, Vakuummotor pp).

Einzelne Kreisbrandmeister sind bereits von ihren Kreisen mit derartigen Instrumenten ausgerüstet und haben sehr gute Resultate mit deren Anwendung erzielt, da sich bei älteren Spritzen undichte Werke bezw. Saugschläuche leicht feststellen lassen. Die Anschaffungskosten der Prüfungsinstrumente betragen etwa 100 M. wovon jedenfalls die landschaftl. Brandkasse einen Teil tragen wird.

Von Herrn Branddirektor Effenberger wurde uns empfohlen, bei unserer Behörde dahin vorstellig zu werden, daß der Kreisbrandmeister bei feuertechnischen (baupolizeilichen) Fragen mit herangezogen werde, um das Wesen der Nullung  zu haben und sich selbst dadurch weiter zu bilden.

In der Versammlung am 19. November waren außer dem Herrn Branddirektor Effenberger der Herr Reg. Rat Heinz vom Oberpräsidium und von der landschaftl. Brandkasse ein Herr Köhler sowie der Direktor der Gas- u. Wasserwerke zu Harburg, Herr Wiese, anwesend.

Während der Versammlung hielt (?) / Burgdorf seinen Vortrag über Rohrbrunnen / Saughydranten).

Sodann wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Kreisbrandmeister gegen Unfall & Haftpflicht zu versichern seien. Die Unfallversicherung würde jedenfalls bei der Unterstützungskasse der landsch. Brandkasse erfolgen können.

Der Vortrag „Bekämpfung der Schadenfeuer auf dem flachen Lande“ fiel leider aus.

Der Kreisbrandmeister Dierking

Der offizielle Bericht über diesen IV. Kreisbrandmeister-Tag vom 18. und 19. November 1912 wird hier im Museum unter „Der Kreisbrandmeister-Verband für die Provinz Hannover“ gezeigt.

Gleich am 1. Januar 1913 verfasste August Dierking den ersten Jahresbericht des Kreisbrandmeister im Kreis Fallingbostel:

 

An den Königlichen Landrat

Herrn Rotberg, Hochwohlgeboren,

Fallingbostel  

Jahresbericht des Kreisbrandmeister               

Vorbrück, den 1. Januar 1913

Gemäß § 10 der Dienstanweisung vom 15. Januar 1912 berichte ich über meine Tätigkeit als Kreisbrandmeister das Folgende:

Im ganzen Kreise sind 7 freiwillige und 54 Pflicht-Feuerwehren vorhanden, außerdem besitzen 7 Gemeinden bezw. Gutsbezirke Spritzen, ohne eine Feuerwehr gebildet zu haben.

Besichtigt habe ich 14 Wehren u. zwar Borg, Buchholz, Dorfmark, Düshorn, Eickeloh, Fallingbostel, Idsingen, Oerbke, Ostenholz, Rethem, Schwarmstedt, Stellichte, Walsrode und Sieverdingen. Ueber die Revisionen habe ich s. Zt. einzeln Bericht erstellt.

Außer zu vorstehenden Besichtigungen bin ich bei der Abnahme von neuen Spritzen bezw. Verhandlungen betr. Beschaffung solcher tätig gewesen in Essel, Fallingbostel, Krelingen, Oberhode und Hope.

Im November v. Js. habe ich an einem Informationskursus bei der Berufsfeuerwehr in Hannover teilgenommen.

Mehreren Gemeinden bezw. Feuerwehren bin ich durch Beantwortung verschiedener, das Feuerlöschwesen betr. Fragen behülflich gewesen.

Zu einem Brande bin ich während des Jahres nur einmal gerufen u. zw. am 22. April nach Fulde, wo in der Nähe der Kgl. Forst Klosterzelle eine größere Fläche Wald und Heide brannte. Infolge zu spät erhaltener Nachricht konnte ich dabei nicht mehr in Tätigkeit treten, da bei meinem Eintreffen die Gefahr einer Weiterverbreitung des Feuers bereits beseitigt war.

Die von mir vorgenommenen Revisionen der freiwilligen und Pflicht-Feuerwehren sowie der Feuerlöscheinrichtungen in den betr. Gemeinden haben ergeben, daß solche nur in wenigen Fällen als gut zu bezeichnen sind, dagegen in den meisten Gemeinden u. zw. hauptsächlich in solchen, wo nur Pflichtfeuerwehren bestehen, sowohl die Organisation der Wehr, wie auch die Instandhaltung der Geräte und Spritzenhäuser sowie die Wasserbeschaffung ungenügend und mangelhaft ist. (wurde vom Landrat unterstrichen)

Die Gründung freiwilliger Feuerwehren sollte daher im Interesse der Gemeinden durch die Behörden und Gemeindevorsteher in jeder Beziehung gefördert werden.

An 24 Tagen bin ich im verflossenen Jahre außerhalb meiner Wohnung als Kreisbrandmeister tätig gewesen und habe 282 km per Bahn und 218 km per Rad zurückgelegt.

Außerdem habe ich verschiedentlich schriftlich, z. B. bei den von den Gemeindevorstehern eingeforderten Berichten über die Löschwasserverhältnisse mich betätigt.                         Aug. Dierking 

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Außerdem stellte er noch folgenden Antrag:

An den Königlichen Landrat Herrn Rotberg, Hochwohlgeboren, Fallingbostel

 Vorbrück, den 1. Januar 1913

Bitte des Kreisbrandmeisters um Genehmigung zur Beschaffung eines Mantels

Während der kalten Jahreszeit ist mir unmöglich einer Feuerwehrübung in der vorgeschriebenen Uniform beizuwohnen, da ich nicht im Besitz eines Mantels bin.

Ich bitte daher gehorsamst um die Genehmigung zur Beschaffung dieses Kleidungsstückes zu einem Preise von 55 M.            Der Kreisbrandmeister Dierking

Ob er den Mantel bekommen hat, geht aus der Akte nicht hervor.

Mitte des Jahres 1913 stellte er einen weiteren Antrag:

An den Königlichen Landrat Herrn Rotberg, Hochwohlgeboren, Fallingbostel

                                    Vorbrück, den 3. August 1913

Bitte des Kreisbrandmeisters um Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Reichsfeuerwehrtage.

Gemäß mündlich erteiltem Auftrage habe ich am 18. Deutschen Reichsfeuerwehrtage vom 24. bis 29. Juli in Leipzig teilgenommen.

Ueber die gehörten Vorträge, sowie die Besichtigung der Feuerwehrausstellung und der internationalen Baufachausstellung werde ich Euer Hochwohlgeboren demnächst eingehend berichten. (Anmerkung: Dieser Bericht liegt nicht vor)

Durch die Reise pp. sind mir etwa 100 M Kosten erwachsen und bitte ich Euer Hochwohlgeboren um Erstattung dieses Betrages bezw. eines größeren Teiles derselben.

            Der Kreisbrandmeister Dierking

Vom Landrat wurde links daneben vermerkt:

Anfertigung Abschrift des nebenst. Berichts. Fallingbostel, den 4. August 1913

An die Kreiskommunalkasse – Hier

Abschrift mit der Anweisung, dem Kreisbrandmeister Dierking in Vorbrück den Betrag von wörtlich Sechszig Mark sofort (?) zu zahlen und unter Titel II.6a der Rechnung für 1913 zu verrechnen.

Zur n. K. A. (nächsten Kreisausschuß) Sitzung.

Der Kr. Ausschuß Landrat Rotberg

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Den Jahresbericht für 1913 schrieb August Dierking am Silvestertag 1913

An den Herrn Landrat in Fallingbostel

Vorbrück, den 31. Dezember 1913

Jahresbericht des Kreisbrandmeisters

Gemäß § 10 der Dienstanweisung vom 15. Januar 1912 berichte ich über meine Tätigkeit als Kreisbrandmeister wie folgt:

IM Kreise sind z. Zt. 8 freiwillige und 52 Pflichtfeuerwehren vorhanden; 10 Ortschaften haben außerdem noch Spritzen, ohne eine Feuerwehr gebildet zuhaben.

Besichtigt habe ich 21 Wehren u. zw. Ahlden, Altenboitzen, Altenwahlingen, Bierde, Eilte, Essel, Fischendorf, Gilten, Groß-Häuslingen. Hollige, Hudemühlen / Riethagen, Hülsen, Jettebruch, Lindwedel, Marklendorf, Mengebostel, Nienhagen, Südkampen, Suderbruch, Wense und Westendorf.

Gemeinschaftliche Uebungen benachbarter Feuerwehren haben stattgefunden in Ahlden durch die Wehren aus Ahlden, Eilte und Riethagen / Hudemühlen, sowie in Westendorf durch die Wehren aus Westendorf, Dorfmark, Fischendorf und Mengebostel. Ueber den Ausgang dieser Besichtigungen pp. habe ich bereits berichtet.

Um ein zuverlässiges Bild von der Schlagfertigkeit der Feuerwehren zu erhalten, müßten diese gemeinschaftlichen Uebungen, sowie die meisten Besichtigungen durch Alarmierung und nicht durch vorherige Bestellung befohlen werden.

Zu einem Brande bin ich im Jahre 1913 nicht gerufen.

Die Feuerlöscheinrichtungen sind, soweit mir bekannt, in folgenden Ortschaften, (außer Hülsen) auf meine Veranlassung), verbessert:

Buchholz,         9 Bohrbrunnen, neue Spritze, freiw. Feuerwehr,

Hope,              neue Spritze ,

Essel,               neue Spritze, 3 Bohrbrunnen,

Düshorn          3 Bohrbrunnen,

Fulde,              neue Spritze

Hademstorf,     2 Bohrbrunnen.

Im Februar nahm ich an einem 14 tätigen Lehrkursus in Hamburg teil, worüber ich auch bereits Bericht erstattete, und im Juli besuchte ich den Reichs-Feuerwehrtag nebst Feuerwehrausstellung sowie die Int. Bauausstellung in Leipzig.

In Buchholz ist eine freiwillige Feuerwehr gegründet und in Hülsen wird die Gründung einer solchen in nächster Zeit erfolgen.

An 25 Tagen bin ich als Kreisbrandmeister tätig gewesen und habe innerhalb des Kreises 201 km per Bahn und 191 km per Rad zurückgelegt.              Dierking

Die ersten drei Bilder entstanden beim Lehrgang in Hamburg vom 17. Februar bis 1. März 1913. Das vierte Bild entstand beim 18. Deutschen Reichsfeuerwehrtag in Leipzig vom 24. bis 29. Juli 1913

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Aus dem Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Kreisausschusses Fallingbostel vom 29. Januar 1914“ geht hervor, dass der Kreisausschuß – nachdem ihm der Jahresbericht des Kreisbrandmeisters vom 31. Dezember 1913 vorgelegt worden ist – glaubt, die hier vom Kreise geschaffene Einrichtung dauernd bestehen lassen zu müssen.“  

Darüber hat dann der Kreistag endgültig so entschieden.

Am 1. August 1914 begann der 1. Weltkrieg. Da aus dieser Zeit fast keine Schriftstücke in der Akte endhalten sind, ist davon auszugehen, dass auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens nur noch wenig passierte.

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Das nächste in der Akte enthaltene Dokument stammt vom März 1917. Dabei handelt es sich um eine Aktennotiz vom 15. März 1917:

Da der Gemeindevorsteher Dierking – Vorbrück infolge seiner Einberufung zum Heeresdienst den Dienst als Kreisbrandmeister nicht versehen kann, ist die Vergütung für diesen Dienst nicht anzuweisen.  

Weiter zum 15.3.18 (= Wiedervorlage am 15. März 1918, aber...)  Fallingbostel 15. 3. 1918

Da Dierking auch jetzt noch Kriegsdienst leistet Wiedervorlage zum 13.3.1919   Der Kreis-Ausschuß

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Aus der im letzten Schriftstück enthaltenen Anweisung an die Kreiskommunalkasse vom 11. Februar 1920 ist ersichtlich, dass August Dierking nach dem Ende des 1. Weltkrieges im November 1918 sein Amt als Kreisbrandmeister ab dem 1. Januar 1919 wieder wahrgenommen hat, da ihm zum 1. März 1920 eine Vergütung in Höhe von 312,50 Mark für die Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. März 1920 ausgezahlt wurde.

Außerdem hatte der Landrat im Juli 1919 folgende Schreiben an mehrere Gemeinden verschickt:

Fallingbostel, den 15. Juli 1919

Herrn Gemeindevorsteher in Kirchboitzen, Kroge und Oberhode

Der Kreisbrandmeister Herr Dierking in Vorbrück hat zur Alarmierung der dortigen Ortsfeuerwehr im lfd. Jahre die Genehmigung erhalten.

 

Herrn Gemeindevorsteher in Hademstorf, Eickeloh und Essel

Der Kreisbrandmeister, Herr Dierking in Vorbrück, Hat zur Abhaltung einer gemeinschaftlichen Übung der Ortsfeuerwehren Hademstorf, Eickeloh und Essel in Hademstorf die Genehmigung erhalten.

 

Herrn Kreisbrandmeister Dierking in Vorbrück

Hierdurch erteile ich Ihnen zur Alarmierung der Ortsfeuerwehren in Kirchboitzen, Kroge und Oberhode im lfd. Jahre, und zur Abhaltung einer gemeinschaftlichen Übung der Ortsfeuerwehren Hademstorf, Eickeloh und Essel in Hademstorf, die Genehmigung. Die Gemeinden sind benachrichtigt.

                                               Der Landrat

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Damit sind wir schon in der Zeit der Weimarer Republik aus der auch die weiteren Dokumente in dieser Akte stammen. Diese werden demnächst im Saal 2 unter „Der Kreisbrandmeister Fallingbostel" gezeigt.

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