Die Kreisfeuerwehrverbände Soltau und Fallingbostel zwischen 1933 und Mai 1945

Wie zuvor unter "Die Feuerwehren und ihre Verbände in der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945" erwähnt wurde, verloren die Kreisfeuerwehrverbände nach 1933 ihre Eigenständigkeit.  Bis zu ihrer endgültigen Auflösung Ende 1939 standen sie unter staatlicher Aufsicht und hatten nach Weisung zu handeln.

Wohl auch deshalb sind in den Unterlagen der ehemaligen Kreisfeuerwehrverbände Soltau und Fallingbostel nur wenige Dokumente aus dieser Zeit vorhanden. Aufgrund dessen wird anders als zuvor in dieser Rubrik nicht nach den beiden Kreisfeuerwehrverbänden unterschieden. Das gilt auch für die Freiwilligen Feuerwehren, die in dieser Zeit gegründet wurden. Da es die Kreisfeuerwehrverbände spätestens ab 1939 nicht mehr gab, konnten die Wehren auch keinem Verband mehr angehören.

Außerdem waren die Freiwilligen Feuerwehren auch keine Vereine mehr, sondern wurden - wie die Pflichtfeuerwehren - Einrichtungen der Gemeinden. Das führte wohl dazu, dass es zwischen 1933 und 1940 nur noch wenige Neugründungen Freiwilliger Feuerwehren gab.

Dies änderte sich ausgerechnet in den Kriegsjahren 1941, 1942 und 1943. Allerdings wurden auch in diesen Jahren nur wenige echte Freiwillige Feuerwehren gegründet. Da es politisch gewollt war, wurde aus Propagandagründen oftmals nur eine bestehende Pflichtfeuerwehr zu einer Freiwilligen Feuerwehr.

Auch wenn es widersprüchlich erscheinen mag, war die Ursache dafür, dass die wehrfähigen Männer an der Front waren und die zum Luftschutz verpflichteten Männer möglichst den Freiwilligen Feuerwehren zugeteilt werden sollten. Dies geht aus einem an die Bezirks- und Kreisführer der Freiwilligen Feuerwehren in der Provinz Hannover gerichteten mehrseitigem Rundschreiben (Nr. 4/41) des für unsere Landkreise zuständigen Abschnittsinspekteurs der Freiweilligen Feuerwehren in Celle vom 31. März 1941 hervor, in dem es unter Punkt 14 heißt: 

14.) betrifft: Verstärkung der Freiw. Feuerwehren sowie Aufstellung von Pflichtfeuerwehren

Verschiedene Bezirks- und Kreisführer beschreiten zur Verstärkung der Freiw. Feuerwehr den Weg, daß sie neben den freiwilligen, die bekanntlich durch Einberufung stark geschwächt sind, Pflichtfeuerwehren aufstellen. Diese Maßnahme ist durchaus unerwünscht. Bei einer kürzlichen Dienstbesprechung in Berlin wies auch Herr General Daluege in diesem Sinne darauf hin, wenn dieses Verfahren überall angewendet würde, kann es dazu führen, daß die Pflichtfeuerwehren die Freiwilligen Feuerwehren weit überflügeln und eine neue völlig unzulängliche Organisationsgrundlage geschaffen wird. Dies muß vermieden werden. Aus diesem Grunde sollen die Freiw. Feuerwehren verstärkt werden durch Einberufung auf Grund der Luftschutzdienstpflicht – 1. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz. Diese Luftschutzdienstverpflichteten sind der Freiw. Feuerwehr zuzuteilen, nicht etwa einer Pflichtfeuerwehr. Etwaige andere dem widersprechende Maßnahmen bitte ich in geeigneter Form abzuändern. Die Erfahrungen mit Pflichtfeuerwehren haben bereits schon jetzt wieder erneut gelehrt, daß diese die Anforderungen nicht erfüllen, die heute an eine Hilfspolizeitruppe zu stellen sind. (…)

Während des 2. Weltkrieges konnten Männer zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet werden. Demnach waren nicht alle Mitglieder einer Wehr freiwillig dabei.

Die Gründungsdaten der nachweislich zwischen 1933 und 1945 gegründeten Freiwilligen Feuerwehren sind unter "Chronik der Ereignisse" aufgeführt. Bis 1939 wurden diese Feuerwehren noch Mitglied im jeweiligen Kreisfeuerwehrverband (KFV). Danach war dies dann nicht mehr möglich, da es die Verbände nicht mehr gab. Die Kreisfeuerwehrverbände wurden erst Anfang der 1950er Jahre wieder neu gegründet.

Aus den noch vorhandenen Unterlagen des Kreisfeuerwehrverbandes Soltau geht hervor, welche Freiwilligen Feuerwehren in der Zeit zwischen 1933 und 1945 gegründet wurden. Allerdings fehlt oftmals das genaue Gründungsdatum. In den meisten Fällen lässt sich dieses nur anhand des Schriftverkehrs nachvollziehen, so dass zumindest das Gründungsjahr bekannt ist. Außerdem wurde in dieser Zeit nicht immer eine Freiwillige Feuerwehr auch freiwillig gegründet. Da es politisch gewollt war, dass es überall Freiwillige Feuerwehren gab, wurden manchmal auch Pflichtfeuerwehren mehr oder weniger zu einer Freiwilligen Feuerwehr erklärt. Daher lösten sich diese Wehren nach Kriegsende manchmal auch gleich wieder auf und es wurde in diesen Dörfern erst Jahre später auch tatsächlich eine Freiwillige Wehr gegründet. Da war die "Gründung" während des Krieges bereits wieder in Vergessenheit geraten.

Für die Freiwilligen Feuerwehren des Kreisfeuerwehrverbandes Fallingbostel liegen derartige Dokumente nicht für alle Wehren vor. Daher ist es derzeit nicht möglich, für alle Wehren eine abschließende Bewertung hinsichtlich ihrer Gründung abzugeben. Da aber auch hier mit Sicherheit die Umwandlung der Pflichtfeuerwehren in Freiwillige Feuerwehren stattgefunden hat, dürfte auch im ehemaligen Kreis Fallingbostel so manche Ortsfeuerwehr schon (einmal) in den Kriegsjahren 1941 bis 1944 gegründet worden sein. 

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