Vorbemerkung zu allen hier ausgestellten Dokumenten mit der Quellenangabe

NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152:

Dieses Archivgut ist Eigentum des Niedersächsischen Landesarchivs in Hannover. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Niedersächsischen Landesarchivs dürfen diese Abbildungen nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden.

Die Veröffentlichung dieser Unterlagen in unserem „Virtuellen Feuerwehr-Museum Heidekreis“ erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover, wofür wir uns sehr herzlich bedanken.

Das Gleiche gilt für die Dokumente mit der Quellenangabe Stadtarchiv Walsrode, das dessen Eigentum ist. Daher bedanken wir uns auch beim Stadtarchiv Walsrode für die freundliche Genehmigung, diese Dokumente in unserem Museum zu veröffentlichen.

Turner-Feuerwehr Walsrode

Gegründet 1880

Aus der Historie der (Freiwilligen) Turner-Feuerwehr Walsrode geht sehr schön hervor, warum vor mehr als 150 Jahren die ersten freiwillige Feuerwehren gegründet wurden und mit welchen Schwierigkeiten die Männer der ersten Stunden damals zu kämpfen hatten, um ihr Ziel zu erreichen, gemeinnützig Hilfe zu leisten.

Die Geschichte der Wehr beginnt unter dem Namen Turner-Feuerwehr Walsrode. Das änderte sich im April 1884, nachdem sich die Wehr vom Männer-Turnverein gelöst hatte und eigenständig wurde. Von da an nannte sie sich Freiwillige Turner-Feuerwehr.

Da die Entstehungsgeschichte Geschichte der Wehr sehr umfangreich ist, ist sie hier im Museum in zwei Abteilungen (Seiten) untergliedert, die wir nach der Namensgebung unterglieder haben.

Den Namenszusatz "Turner-" behielt sie übrigens bis die 1930er Jahre.

Seit Ende Mai 1928 galt die Freiwillige Turner-Feuerwehr Walsrode als die älteste Feuerwehr im damaligen Kreis Fallingbostel. Am 16. Mai 1928 hatte Landrat Rotberg auf dem 9. Kreisfeuerwehrtag in Rethem (Aller) allerdings noch die Freiwillige Feuerwehr Rethem, die an diesem Tag ihr 50jähriges Jubiläum feierte, als die älteste Freiwillige Feuerwehr im Kreis Fallingbostel bezeichnet. Damit hatte er eigentlich auch recht. Nachdem der Landrat damals mit diesem Satz auch in der Walsroder-Zeitung (WZ) zitiert wurde kam es aber zu einer Reaktion, die die Geschichte der ersten Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Fallingbostel für viele Jahre veränderte. 

Wenige Tage später erschien in der WZ ein Leserbrief von B.K. – W. (vermutlich: Bürgermeister Kammerer –Walsrode), der dieser Aussage des Landrates widersprach und darauf verwies, dass die Freiwillige Turner-Feuerwehr Walsrode die älteste Freiwillige Feuerwehr im Kreis Fallingbostel sei. Gründungsdatum sei der 26. Januar 1871 gewesen. Dafür, dass dieser Leserbrief vom Bürgermeister oder einer anderen „höheren Stelle“ des Magistrats der Stadt Walsrode gekommen sein muss, spricht die Tatsache, dass die weiteren Jubiläen der Wehr von nun an dieser „Zeitrechnung“ folgten. Dabei hatte die Wehr 1910 „erst“ ihr 30-jähriges Jubiläum gefeiert, so dass sie 1928 eigentlich vor 48 Jahren und damit 1880 gegründet worden sein müsste. Und dem war auch so.

Wenn man aber nur ins Archiv der Stadt Walsrode schaut, könnte man tatsächlich meinen, dass die Wehr bereits 1871 gegründet wurde. Man findet dort die ACTA betr. Die beantragte Errichtung einer Turner-Feuerwehr 1870. In dieser Akte befinden sich die Dokumente über eine „beantragte Errichtung einer Turner-Feuerwehr“, also nicht die Errichtung einer solchen. Die Akte enthält das Originalschreiben von Ferdinand Brammer an den Magistrat der Stadt Walsrode vom 28. Januar 1871 und  .....

© Stadtarchiv Walsrode
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.... eine nicht datierte mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift. Diese Abschrift dürfte daher wesentlich später – vermutlich 1928 - angefertigt worden sein. 

 Ferdinand Brammer schrieb 1871

© Stadtarchiv Walsrode
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An wohllöblichen Magistrat und Bürgervorsteher-Collegium der Stadt Walsrode. 

Angeregt durch das Beispiel anderer Städte, ist in der am 26. d. Mts. stattgehabten General-Versammlung des Turnervereins beschlossen, hier in der Stadt eine 

„Turnerfeuerwehr“ 

zu errichten, und wurde der Unterzeichnete mit der Ausführung dieses Projektes beauftragt. 

Ich unterlasse es, hier die Zweckmäßigkeit eines solchen Unternehmens näher zu begründen und beschränke mich darauf, zu erwähnen, daß in den meisten Städten, denen es schwer wurde eine besoldete Feuerwehr zu unterhalten, die Turnerfeuerwehren sich glänzend bewährt haben, was sowohl durch die Vertretungen der Städte selbst, als auch durch alle vorgesetzten Behörden anerkannt worden ist. 

Zur Erreichung des obgedachten Zweckes erlaube ich mir nachfolgende Vorschläge, um deren geneigte Billigung ich bitte: 

„Die städtischen Collegien überweisen der Turnerfeuerwehr eine der der Stadt zur Verfügung stehenden Spritzen zur alleinigen und selbständigen Bedienung und gestattet zugleich, diese Spritze zum Zweck der Übungen zu benutzen. 

Die städtischen Collegien übernehmen die Kosten der Instanderhaltung dieser Spritze, sowie der nöthig & nützlich erscheinenden Änderungen, wogegen sich die Feuerwehr verpflichtet für ausreichende Bedienung und vorsichtige Benutzung derselben zu sorgen. 

Der Feuerwehr dienen unter Mitwirkung der städtischen Collegien zu entwerfende Statuten als Richtschnur für deren pünktliche Erfüllung sich die Mitglieder verpflichten. 

Den Verkehr zwischen den städtischen Collegien und der Feuerwehr vermittelt der Führer oder Hauptmann der letzteren. 

Indem ich mir nun erlaube, das Vorstehende, auf Grund dessen in weitere Verhandlungen einzutreten sein würde, zur gefälligen Prüfung und Genehmigung vorzulegen, erlaube ich damit die Bitte um eine baldgefällige Antwort, und empfehle mich 

Hochachtungsvoll & ergebenst 

Ferd. Brammer

Demnach wurde am 26. Januar 1871 tatsächlich beschlossen, eine Turnerfeuerwehr zu errichten. Allerdings ist es nicht dazu gekommen, weil der Magistrat der Stadt Walsrode mit den Bedingungen nicht einverstanden war. Der Magistrat ließ ein Gutachten erstellen, von dem es auffälliger Weise ebenso keine spätere Abschrift gibt, wie von dem daraufhin erfolgtem Antwortschreiben des Magistrat. Der Gutachter schrieb:

© Stadtarchiv Walsrode
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Zu der in der Anlage beantragten Unterstützung einer sich bildenden Feuerwehr gebe ich den Herren mein Gutachten in nachfolgendem zur Erwägung: 

Ich habe vielfach Gelegenheit gehabt, dieser Frage näher zu treten und zwar gelegentlich der alljährlichen Discussionen darüber im Landtage zu Celle. Es ist mir völlig einleuchtend, daß, wenn für ganz große Städte wegen fast stündlicher Beschäftigung nur eine besoldete Feuerwehr passt, für mittlere Städte wie Lüneburg, Celle das Institut der freiwilligen Feuerwehren immerhin von Bedeutung ist. Es kommt zu derartigen Städten häufig genug Feuerlärm vor, um die Feuerwehr in Uebung und Freudigkeit zu erhalten, und es fehlt auch nicht an Kräften, die den Abgang ersetzen. Anders aber steht die Sache in kleinen Städten, wie Walsrode. Man war im letzten Landtage ziemlich einig darin, die vielen Anträge auf Unterstützung solcher Vereine recht gern zu genehmigen, aber man sagte sich auch (Anmerkung: Der Text ist an dieser Stelle nicht ganz vollständig vorhanden) nach meiner Ansicht darin bestehen können: 

Man gestattet den Turnern bis zur  Anschaffung eigener Geräthe die Stadtspritze No. 1 bei den Uebungen zu benutzen;

  1. Man gewährt ihnen zur Anschaffung einer Spritze vielleicht eine Beihülfe von 50 – 100 T. unter der Bedingung, daß bei Auflösung des Vereins die angeschafften Spritzen und Geräthe der Stadt zufallen;
  2. Es wird bei der Landschaftskasse der Antrag gestellt, eine Beihülfe von 200 T. zur Anschaffung einer Spritze zu bewilligen.
  3. Vom Fabrikanten Herholtz wird Magistratsseitig der Wunsch ausgesprochen, den Turnern bei Lieferung einer Spritze einen 4jährigen Kredit zu gewähren, etwa unter beschränkter Garantie-Uebernahme.
© Stadtarchiv Walsrode

Der Magistrat der Stadt Walsrode antwortete daraufhin am 17. Februar 1871 an

Herrn Ferd. Brammer 

Nach eingehender Erörterung der in der Eingabe vom 28./29. d. M. von Ihnen angeregten Frage der Ueberlassung einer städtischen Spritze an die hier neu errichtete Turner-Feuerwehr haben wir in Einigkeit einer in heutiger gemeinschaftlicher Magistrats- und Bürgervorsteher-Sitzung gefassten Beschlusses ergebenst zu erwidern, daß wir wegen entgegenstehender statutarischer Bestimmungen zwar außer Stande sind, dem Antrag auf Ueberlassung einer städtischen Spritze zu entsprechen, dagegen uns gern bereiterklären, die Anschaffung einer eigenen Spritze für die Feuerwehr durch Beantragung einer Beihülfe bei der lüneburgischen Landschaft zu unterstützen. 

Indem wir übrigens die Gütlichkeit der angestrebten Einrichtung gern anerkennen, geben wir zugleich ergebenst anheim, zunächst und bis die Anschaffung einer eigenen Spritze ermöglicht ist, die Feuerwehr bei dem Rettungswesen in geeigneter Weise in Thätigkeit treten zu lassen, da gerade in dieser Beziehung die hiesigen Einrichtungen sehr verbesserungsfähig sind. 

Walsrode, 17. Febr. 1871

        Der Magistrat

 

Weitere Dokumente über die Freiwillige Turner-Feuerwehr aus dieser Zeit sind im Stadtarchiv Walsrode nicht vorhanden, so dass diese drei Dokumente seit 1928 als Argument für eine frühe Gründung der Freiwilligen Turner-Feuerwehr Walsrode herangezogen wurden. Aber warum feierte die Wehr dann 1905 das 25-jährige und 1910 das 30-jährige Stiftungsfest und nicht 1896 und 1901? Und warum nicht 1911 das 40-jährige? Zu dieser Zeit waren doch mit Sicherheit noch viele Gründungsmitglieder in Wehr aktiv, die genau wussten, wann die Wehr gegründet wurde. Demnach kann in der späteren Zeitrechnung etwas nicht stimmen. Und tatsächlich ist die Geschichte der Turnerfeuerwehr anders verlaufen.

Anscheinend waren die Turner mit der Antwort des Magistrats nicht einverstanden gewesen. Denn es kam 1871 noch nicht zur Gründung der Freiwilligen Turner-Feuerwehr. Das geht auch aus den im Landesarchiv in Hannover vorhandenen Akten hervor. Dort werden wir zunächst in der Akte NLA HA, Hann 174 Fallingbostel Nr. 150, in der es um die Feuerlösch-Ordnung für die Stadt Walsrode von 1856 bis 1909 geht, fündig.

Eine Feuerlöschordnung für Walsrode, die seit März 1858 vorbereitet worden ist, trat am 3. März 1859 in Kraft. Nachdem es im Juni 1873 zwei größere Brände in Walsrode gegeben hatte, musste der Magistrat der Stadt dem königlichen Kreishauptmann in Fallingbostel, Herrn Regierungsrat Hoppenstedt, einen Bericht über die Organisation des Feuerlöschwesens in Walsrode vorlegen. In diesem Bericht vom 4. Juli 1873 heißt es u. a.: 

(...)

Die für die hiesige Stadt im Jahre 1859 erlassene Feuerlöschordnung ist in allen Bestimmungen vollständig zur Ausführung gelangt. Es sind für jede der beiden Stadtspritzen 2 Rohrführer und 20 Mannschaften zum Pumpen; ferner bei dem Anbringer 4 Schlauchmeister und Maschinenleiter,

2 Zimmerleute und 21 Pumper angestellt; sodann ist noch eine Rettungs-Mannschaft von 24 Mann unter Führung des Wehrführer, Bürgervorsteher Hr. Rohte sämtlich mit je 1 Sack und 2 Stricken versehen, vorhanden. 

An einem Zusammenhang der Leitung unseres Löschungswesens hat es nach unserem Dafürhalten bei beiden im vorigen Monate stattgehabten Bränden ebensowenig gefehlt, was eben auch schon daraus hervorgeht, daß sowohl beim Brande am 4. wie am 5. Juni dieser sofort, nachdem die Lösch-Mannschaften ihre Thätigkeit begonnen hatten, auf die bereits vom Feuer ergriffenen Gebäude beschränkt wurde.    (…) 

Von einer mangelhaften Befolgung unserer Anordnungen bei beiden Bränden ist, soweit uns bekannt, überall nichts bemerkbar gewesen; zu unserer Kenntnis ist indes gekommen, daß einige Frauen aus dem benachbarten Häusern der Niederbrechung ihrer Gartenbefriedigungen und Zertretung ihrer Gartenfrüchte gegen die Bedienungs-Mannschaft der Fallingbostel`er Spritze mit etwas lauten Worten sich haben erwehren wollen. 

Wir haben, sowohl veranlasst durch die Verfügung Eurer Hochwohlgeboren vom 1. v. M., wie auch, um ein vom Herrn Brammer an uns ergangenes Schreiben, in welchem dieser eine Turnerfeuerwehr für hiesige Stadt zu bilden, sich anheischig macht, in Erwägung zu ziehen, am 14. und 28. v. M. zwei außerordentliche Versammlungen der städtischen Collegien berufen, in welchen nach zugelegten Verhandlungen in der Sache beschlossen wurde, mit Herrn Brammer wegen Bildung einer Feuerwehr im Meinungsaustausch zu treten. (…)

Der Magistrat 

Aus dem Bericht und insbesondere aus dem letzten Satz wird ersichtlich, dass es zu dieser Zeit (4.7.1873) noch keine Freiwillige Turner-Feuerwehr in Walsrode gab. Das Problem dürften die Feuerspritzen gewesen sein. Anscheinend wollte der Magistrat der neuen Feuerwehr nicht eine seiner städtischen Spritzen überlassen und die Turner wollten oder konnten sich keine Spritze auf eigene Kosten kaufen. Das geht auch aus dem Bericht des Magistrats vom 25.08.1873 an Regierungsrat Hoppenstedt hervor, in dem über die Ergebnisse der beiden zuvor genannten Versammlungen berichtet wurde. Dort heißt es u. a.: 

(…)  … auch ist die erörterte Frage etwaiger Abzeichen für die einzelnen Mannschaften noch offen gehalten, bis ein in der letzten Sitzung der städtischen Collegien am 18. d. M. angeregtes Projekt zur Entscheidung gelangt. 

Dieses besteht darin, ob die Möglichkeit vorliege, daß der Königliche Fiskus sich geneigt finden wolle, die beiden s. g. (= so genannten) Amtsspritzen hierselbst einer sich bildenden freiwilligen Feuerwehr zur Benutzung zu überlassen, falls die Stadtgemeinde sich etwa erböte, die an den Spritzen vorkommenden Reparaturen zu übernehmen. 

Wir sind zu diesen Erwägungen hauptsächlich dadurch veranlasst, daß die ganze bei den beiden Spritzen angestellte Mannschaft eigentlich nur aus dem Sattler Fr. Bock  alleine besteht, wenigstens hat bei den beiden Bränden in diesem Sommer irgend Jemand von der Thätigkeit der anderen Mannschaften etwas gesehen. 

Wir bitten Euer Hochwohlgeboren, das Projekt wenn möglich zu befürworten, da dadurch eine mehr einheitliche Leitung in dem Löschwesen kommen würde. 

Der Magistrat

Die Amtsspritzen unterstanden dem königlichen Kreishauptmann (= später: Landrat,)und nicht dem  Magistrat der Stadt Walsrode. Der Kreishauptmann antwortete am 28. August 1873 in Bezug auf die Amtsspritzen: 

Was (…) sog. Amtsspritzen betrifft, so mache ich dem Magistrate ersichtlich (?), daß die Aufsicht über diese Spritzen dem Forstmeister ..(?) übertragen ist und stelle ich anheim, mit diesen zunächst ins Benehmen zu treten. (…)

Anscheinend ist das „Projekt“ gescheitert, denn aus den Akten geht nicht hervor, dass die Amtsspritzen der Freiwilligen Turner-Feuerwehr übertragen wurden. In der Akte über die städtische Feuerwehr Walsrode findet man erst 1886 wieder etwas über die Freiwillige Turner-Feuerwehr. In einem Dokument vom 15. November 1886 werden die Gründe der durch den Entwurf einer neuen Feuerlöschordnung in Vorstellung gebrachten Abänderungen gegen die dagegen aufzuhebende Feuerlöschordnung vom 3. März 1859 erläutert.

Unter Punkt 2 dieses Berichtes heißt es u. a.: (…)

Nachdem nun auch noch durch Errichtung der freiw. Turner-Feuerwehr und Uebernahme der Straßen-Absperrung und Bewachung der geretteten Gegenstände Seitens des Schützencorps, in der der Verwendung der nach § 3 gebildeten 5 Abtheilungen große Aenderungen hervorgerufen sind, (…)

Und damit taucht die Freiwillige Turner-Feuerwehr Walsrode erstmals in der Feuerlösch-Ordnung der Stadt Walsrode vom 15. April 1887 auf.

Gründung der Turner-Feuerwehr

Wann kam es nun aber zur Gründung der Turner-Feuerwehr Walsrode? Den ersten Hinweis finden wir im Walsroder Wochenblatt, dem Vorläufer der Walsroder Zeitung. Dieses Wochenblatt erschien damls immer mittochs und Sonnabend. Auf der letzten Seite der Ausgabe vom 22. November 1879 erscheint eine Anzeige des Männer-Turnvereins mit der zu einer General-Versammlung am Mittwoch, den 26. November 1879 eingeladen wird, in der als TOP 1 die Besprechung über eine zu errichtende Turner-Feuerwehr angesetzt ist.

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Das Walsroder Wochenblatt berichtete eine Woche später über diese Versammlung.

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Walsrode, 29. November. In der am letzten Mittwoch stattgehabten Versammlung des hiesigen Männer-Turnvereins wurde u. a. auch die Errichtung einer Turner-Feuerwehr beschlossen, sobald die Mittel zu Anschaffung einer Spritze vorhanden. Es wurde zunächst ein Ausschuß von 5 Mitgliedern gewählt, der das Weitere in dieser Sache veranlassen wird. – Dieser Beschluß wird hier allgemein mit Freuden begrüßt und steht zu hoffen, daß die Stadt und ihre Bürgerschaft in erster Reihe aber die Versicherungs-Gesellschaften durch thatkräftige Unterstützung das segensreiche Unternehmen recht bald lebensfähig machen.

Eine weitere Anzeige des Turnvereins erschien Anfang Januar 1880, mit der zu einer weiteren General-Versammlung am Samstag, den 10. Januar 1880 in Gebhardt`schen Locale eingeladen wurde. Unter dem Tagesordnungspunkt 1 war die Beratung der Feuerwehrstatuten angesetzt. Über diese Versammlung wurde in der Zeitung allerdings nicht berichtet.

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Neben den Berichten und Anzeigen in den damaligen Zeitungen können wir auch auf die im Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover verwahrte Akte über die „Freiwillige Turner-Feuerwehr Walsrode“ zur5ückgreifen, die ebenfalls über die ersten Jahre der Walsroder Wehr Auskunft gibt. Die Akte beginnt mit einem Brief des Vorstandes des Männer-Turnvereins zu Walsrode an den Kreishauptmann (heute wäre das der Landrat) in Fallingbostel vom 23. Februar 1880.

© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152
© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152
© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152

No. 1496 Ges.  25/2 80                        Walsrode, den 23. Februar 1880 

An den königl. Kreishauptmann Herrn Geh. Regierungsrath Hoppenstedt Hochwohlgeboren             Fallingbostel. 

Der hiesige Männer-Turn-Verein hat in seiner letzten Generalversammlung den Beschluß gefasst eine „Turner-Feuerwehr“ zu errichten und erlaubt sich der unterzeichnete Vorstand in der Anlage die entworfenen Statuten Euer Hochwohlgeboren zur Genehmigung gehorsamst vorzulegen. 

Durch Errichtung eines solchen Instituts glaubt der Verein den Wünschen vieler Einwohner hiesiger Stadt nachzukommen und es ist gewiß nicht zu verkennen, daß es von sehr großer Wichtigkeit für die hiesige Stadt und dazu nächste Umgebung sein wird. Wir sind uns aber auch wohl bewusst, daß bedeutende Mittel uns zu Gebote stehen müssen, wenn die Feuerwehr tüchtig und leistungsfähig sein soll. In erster Linie ist eine leicht zu bedienende doch dabei sehr leistungsfähige Spritze, wie man solche jetzt auf das Vollkommendste findet, die ganz und gar unabhängig von dem städtischen Anbringer arbeiten kann, derhand nöthig. Es wurde uns wahrscheinlich gemacht, daß man uns gewiß gern eine der städtischen Spritzen oder auch wohl die Amtsspritze zur Verfügung stellen würde. Wir haben uns indessen überzeugt, daß jede dieser Spritzen für uns zu schwer und nicht wirksam genug ist. 

In der Generalversammlung des Vereins wurden deshalb diese Vorschläge gleich von der Hand gewiesen und beschlossen, die Feuerwehr in Wirklichkeit nur dann zu errichten wenn wir Aussicht haben die nöthigen Mittel zur Anschaffung und Unterhaltung einer neuen Spritze nebst Zubehör zu bekommen. (Hervorhebungen wurden hinzugefügt) Dieses ist nun allerdings seitens des Magistrats hiesiger Stadt sowie einiger Feuerversicherungsanstalten geschehen, doch mit dem Hinweise, daß das Corps der Feuerwehr erst in Wirklichkeit da sein müsse. Um dieses zu erreichen haben wir Statuten entworfen, die, wenn sie genehmigt sind, die Existenz der Feuerwehr bezeugen. Ein Nichterreichen unserer Hoffnungen würde eine Auflösung des Corps zur Folge haben. 

Nach Genehmigung der Statuten beabsichtigen wir eine Sammlung bei der hiesigen Einwohnerschaft vorzunehmen und bitten wir Euer Hochwohlgeboren gehorsamst die Erlaubnis dazu ertheilen zu wollen. 

Indem wir die Erfüllung unserer Bitte gehorsamst entgegensehen sind wir der Hoffnung, daß Euer Hochwohlgeboren uns Ihre Unterstützung zu unserem Vorhaben nicht versagen werden und nach Möglichkeit uns helfen das Unternehmen lebensfähig zu gestalten. 

Ganz gehorsamst 

Der Vorstand des Männer Turnvereins zu Walsrode 

(Siegel)           (Unterschriften vom 

Sprachwart                 Turnwart 

Schriftwart) 

Wie im Brief erwähnt, waren die Statuten beigefügt.

Anhang 

zu den Grundgesetzen des Männer-Turn-Vereins zu Walsrode vom 1. May 1879. 

Paragraph 1

Aus den Mitgliedern des Männer-Turn-Vereins hat sich am 10. Januar 1880 eine Turner-Feuerwehr gebildet, die den Zweck hat durch häufige Uebung bei militärischer Disciplin sich die Gewandheit, den Muth und die Ruhe anzueignen, welche nöthig sind bei Feuersgefahr durch rasche und zweckmäßige Hülfe wirken zu können. 

Sie verpflichtet sich nicht zur Uebernahme des Ablöschens und der Bewachung der Brandstätte.

Paragraph 2

Sämtliche activa Mitglieder des Turnvereins sind verpflichtet der Feuerwehr anzugehören. Der monatliche Beitrag wird für jedes Mitglied des Turnvereins um zehn Pfennige erhöht. (...)

Der vollständige Anhang zu den Grundgesetzen des Turnvereins und das dazugehörige Dienstreglement der Turner-Feuerwehr zu Walsrode, das in weiteren zwölf Paragraphen den inneren Dienst der Feuerwehr regelte, kann hier im Originaltext und als Übertragung nachgelesen werden.

Anhang zu den Grundgesetzen des Männer-Turn-Vereins zu Walsrode vom 1. May 1879.

§ 1

Aus den Mitgliedern des Männer-Turn-Vereins hat sich am 10. Januar 1880 eine Turner-Feuerwehr gebildet, die den Zweck hat durch häufige Uebung bei militärischer Disciplin sich die Gewandheit, den Muth und die Ruhe anzueignen, welche nöthig sind bei Feuersgefahr durch rasche und zweckmäßige Hülfe wirken zu können.

Sie verpflichtet sich nicht zur Uebernahme des Ablöschens und der Bewachung der Brandstätte.

§ 2

Sämtliche activa Mitglieder des Turnvereins sind verpflichtet der Feuerwehr anzugehören. Der monatliche Beitrag wird für jedes Mitglied des Turnvereins um zehn Pfennige erhöht.

§ 3

Die inneren Angelegenheiten der Turner-Feuerwehr leitet der Vorstand des Turnvereins. In ihrer practischen Thäti8gkeit steht dieselbe unter einem Hauptmann als Oberführer, einem Steigerzugführer, einem Spritzenzugführer und der entsprechenden Anzahl alljährlich vom Hauptmann zu ernennenden Abtheilungsführer.

Der Hauptmann nimmt im Feuerdienst die Anordnungen des Branddirectors entgegen.

§ 4

Die Turner-Feuerwehr trägt mit Ausnahme der Beinkleider gleichmäßige Uniform.

§ 5

Um die nöthige Ausbildung zu erreichen werden mit den Mannschaften auf Befehl des Hauptmanns Uebungen abgehalten an denen jedes Mitglied der Feuerwehr Theil zu nehmen hat.

§ 6

Ueber Ordnungsfehler jeder Art entscheidet ein Ehrengericht, welches das Recht hat

1, Verweise zu geben,

2, Geldstrafen bis zu drei Mark zu verhängen und

3, Ausschluß aus dem Verein auszusprechen.

Gegen den Spruch des Ehrengerichts im Falle 3 ist die Berufung an die General-Versammlung zulässig, welche binnen vierzehn Tage nach Zustellung des Erkenntnisses schriftlich beim Präsidenten einzureichen ist. Vom Präsidenten wird alsdann die Generalversammlung innerhalb acht Tage berufen.

§ 7

Der Hauptmann, wie die ihm nachgeordneten Unteranführer werden zugleich mit dem Vorstandsmitglieder des Vereins alljährlich durch absolute Stimmenmehrheit gewählt.

Das Ehrengericht besteht aus dem Präsidenten des Turnvereins, dem Hauptmann der Feuerwehr und wird alljährlich durch Acclamation zu wählenden Richtern, welche keine Charge bekleiden.

Der Hauptmann hat keine Stimme in der Sitzung des Ehrengerichts, muss aber zu jeder Zeit gehört werden..

Den Vorsitz führt der Präsident.

Dienstreglement der Turner-Feuerwehr zu Walsrode

§ 1

Jedes Mitglied hat in und außer dem Dienst ein ehrenhaftes, männliches Betragen insbesondere, im Dienste, Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe, Ausdauer, Gehorsam und – wo es gilt – Muth und Besonnenheit zu zeigen.

§ 2

Wegen allen Dienstverhältnissen haben sich die Mannschaften stets an ihren nächsten Vorgesetzten zu wenden.

§ 3

Die Mannschaften haben im Dienst stets in Uniform zu erscheinen, wenn nicht ein besonderer Befehl es anders bestimmt.

§ 4

Uniform sammt Bewaffnung sind in gutem Zustande zu erhalten.

Erforderlich werdende Reparaturen sind sofort beim Hauptmann zu beantragen.

§ 5

Jedes Mitglied der Feuerwehr, welches eine Versammlung in der Feuerwehrangelegenheiten berathen werden sollen, oder einer Uebung beizuwohnen behindert ist, hat sich vorher unter Angabe der Behinderungssache bei seinem nächsten Vorgesetzten zu entschuldigen.

Wenn nach Lage der Sache die Entschuldigung nicht vorher erfolgen konnte, so ist für deren Nachbringung binnen drei Tagen Sorge zu tragen.

Ist ein Mitglied behindert gewesen bei einem Brande zu erscheinen, so hat es ebenfalls unter Angabe der Behinderungsursache spätestens am dritten Tage nach dem Brande sich zu entschuldigen.

Die Behinderungsursache ist in allen Fällen auf Erfordern des Hauptmanns auf Ehrenwort zu bestätigen.

§ 6

Bei Feuerlärm haben sich der Hauptmann und die beiden Zugführer sofort zur Brandstätte zu begeben, während die übrigen Führer und Mannschaften sich nach dem Alarmplatz begeben und unter Befehl der Führer die Geräthschaften mit der größten Beschleunigung nach der Brandstätte zu schaffen.

Der Anschluß an einen unterwegs angetroffenen Zug ist nur dann gestattet wenn von den Geräthen nichts mehr zurückgeblieben ist.

Der Alarmplatz ist jedes Mal beim Spritzenhause.

§ 7

Kein Mitglied der Feuerwehr darf sich bei Versammlungen, Uebungen oder beim Feuerdienst ohne Urlaub zu entfernen.

Dieser darf namentlich beim Feuerdienst nicht in einer den Dienst beeinträchtigenden, zu Collisionen Anlaß gebenden oder nach Ermessens des Hauptmanns sonst ungeeigneter Weise benutzt werden.

Der Urlaub kann alsdann oder sonst nach Ermessen des Hauptmanns sofort wieder zurückgenommen werden.

§ 8

Das Tabakrauchen im Dienst ist nur nach ertheilter Erlaubniß des Hauptmanns gestattet und sofort wieder einzustellen wenn diese zurückgezogen oder „Achtung!“ kommandirt wird.

§ 9

Mundvorrath, welcher in Dienst von der Behörde oder Privaten der Feuerwehr zugestellt werden sollte, ist an den Hauptmann zu verweisen, der darüber entscheidet, ob solcher anzunehmen und wie zu vertheilen ist.

§ 10

Schrein, Lärmen und Singen sind unbedingt verboten. Die Mannschaften haben vielmehr alle durch Signale oder Commandos zu gebende Befehle schweigend, doch mit der größten Bereitheit auszuführen.

Bequemlichkeiten dürfen sich die Mannschaften nur nach vorgängiger Erlaubniß gestatten.

§ 11

Jedes Mitglied welches seine Uniformstücke oder Gertähte zu nicht dienstlichen Zwecken gebraucht, verfällt in eine Strafe von zwei Mark.

Wer ohne genügende Entschuldigung nicht innerhalb zwanzig Minuten nach dem Alarmsignal der Feuerwehr auf dem Alarmplatz sich befindet zahlt bei

gewöhnlichen Uebungen      zehn Pfennige, 

bei Bränden                        fünfzig Pfennige.

Wer ohne dieselbe gänzlich fortbleibt

bei gewöhnlichen Uebungen    fünfzig Pfennige, 

bei nächtlichen Uebungen        eine Mark,

bei Bränden                              zwei Mark,

bei Versammlungen in den Feuerwehrangelegenheiten berathen werden sollen      fünf & zwanzig Pfennige.

Wer mehr wie drei Mal ohne genügende Entschuldigung die Uebungen versäumt oder beim Feuer gefehlt hat wird aus der Liste der Vereins gestrichen.

§ 12

Ueber Verstöße gegen vorstehende Bestimmungen entscheidet das Ehrengericht.

Vorstehende Gesetze und Bestimmungen sind in der Generalversammlung vom

10. Januar 1880 

berathen und angenommen.

Der Vorstand des 

Männer-Turnvereins 

zu Walsrode

(Siegel)      Unterschriften vom

Sprachwart       Turnwart 

Schriftwart) 

Damit sind diese Statuten das Gründungsdokument der (Freiwilligen) Turner-Feuerwehr Walsrode. Das Wort „Freiwillige“ haben wir hier noch in Klammern gesetzt, da der Name zunächst nur Turner-Feuerwehr lautete. Der Eintritt in den Turnverein war zwar freiwillig, doch als aktives Mitglied des Vereins musste man auch in der Feuerwehr sein.

Wie aus dem Randvermerk auf der 1. Seite des Schreibens vom 23. Februar 1880 hervorgeht, leitete der Kreishauptmann dieses am 26. Februar 1880 erst einmal an den Magistrat der Stadt Walsrode zur Stellungnahme weiter, der ihm am 21. März 1880 antwortete, man habe nichts gegen Einrichtung eines derartigen Instituts zu erwidern, bezüglich der Mittel sind wir nicht in der Lage Zuschuß aus der Cämmereikasse zu gewähren.

© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152

Gs. 23/3 80                  Walsrode, den 21ten März 1880 

(Aktenvermerk)   Auf der linken Hälfte der 1. Seite steht folgender Text:

agistrat Walsrode

Betrifft: Turner-Feuerwehr

Dem Königlichen Kreishauptmann Herrn Geh.-Regierungsrath Hoppenstedt Hochwohlgeboren  Fallingbostel

M

Auf der rechten Hälfte dann der eigentliche Text der Stellungnahme:

Auf das uns höchstgefällige eingesandte Schreiben vom 23. V. Mts., die Errichtung einer Turnerfeuerwehr für hiesige Stadt betreffend, haben wir gehorsamst zu berichten:

Wir besitzen 2 Spritzen und einen Anbringer, der im Stande ist, beide Spritzen zu speisen und welche für die hiesigen Verhältnisse genügend gehalten werden.

Der Anbringer hat die frühere Bedienungsmannschaft zum Wasser zu bringen durch schwierig und nur unvollständig zu bildende Reihen unnöthig gemacht. Die sehr günstige rings von Wasser umgebene Lage der Stadt macht daher die Bedienung durch den Anbringer außerordentlich wirksam, so daß wir beabsichtigen im Falle der Anbringer bei Feuersgefahr den Dienst versagt einen Anbringer in Reserve anzuschaffen und dazu die eigens disponierten Mittel anzuwenden.                        (Gegen)

© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152

(Seite 2)

Gegen Errichtung eines derartigen Instituts haben wir nichts zu erwidern, bezüglich der Mittel sind wir nicht in der Lage Zuschuß aus der Cämmereicasse zu gewähren.

Die Bauart der Stadt ist größtentheils einstöckig, die Häuser durch Einfahrten getrennt, macht daher eine soldatisch uniformierte eingeübte Feuerlöschmannschaft, namentlich mit protzige (?) und für Walsrode unnöthige Geräthschaften, wie in großen Städten nöthig, nicht erforderlich.

Wir sind gern bereit unsere Geräthschaften der Feuerwehr bei den Uebungen zur Verfügung zu stellen, müssen aber Abstand nehmen derselben zu deren Eigenthum Mittel zu zuwenden, die zu gleichem Interesse der Stadt entgegen werden. 

Der Magistrat

(Unterschrift)

 

Dieses Schreiben leitete der Kreishauptmann am 2. April 1880 an den Vorstand des Männer-Turn-Vereins Walsrode weiter. Der Weiterleitungstext beginnt im Original auf der 2. Seite, der besseren Lesbarkeit haben wir den kompletten Text auf der 3. Seite zusammengefasst. 

© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152

 Fallingbostel, 2. Apr. 1880

An den Vorstand des Männer-Turn-Vereins zu Walsrode

Abschrift für den Magistrat in Walsrode

(Aktenvermerk: Ab 5/4 80)

Auf die Eingabe vom 23. Febr. D. J. habe ich zunächst zu erwidern, daß die Bildung einer freiwilligen Feuerwehr in dortiger Stadt einer obrigkeitlichen Genehmigung nicht bedarf und nach der Verordnung über das Vereinswesens vom 11. März 1850 (??) § 2

Im Uebrigen theile ich hier unter Abschrift eines bezüglichen Berichtes des dortigen Magistrats vom 21. V. Mts. mit, nach welchem derselbe jede Gewährung von Mitteln zur Anschaffung eigener Feuerlöschgeräthschaften für die Feuerwehr ablehnt und der Bildung einer solchen überhaupt nicht für erforderlich hält.

Nach dieser ablehnenden Haltung des Magistrats erscheint es zweifelhaft, ob der Vorstand dies Projekt überhaupt noch verfolgen wird. Soll dieses jedoch geschehen, so wird derselbe zunächst  mit dem dortigen Magistrat unmittelbar sich ins Benehmen zu setzen haben, Emulation (?) Stellung, welche die Feuerwehr nach der geltenden Feuerlöschordnung vom 14. Juli 1864 einzunehmen hätte, einer statutarischen Regelung bedürfen wird.

Dem dortigen Magistrat ist Abschrift dieses zur Kenntnißnahme mitgetheilt. 

Der Kreishauptmann 

(Unterschrift-Kürzel) Aktenvermerke.

© NLA Hannover Hann 174 Fallingbostel Nr. 152

Der Kreishauptmann leitete die Antwort des Magistrats an den Vorstand des Männer-Turn-Vereins weiter, der ihm daraufhin mit Brief vom 29. April 1880 zwar seine Enttäuschung über die Reaktion der Stadt aber gleichzeitig auch seine Entschlossenheit zum Ausdruck brachte, die Sache der Turner-Feuerwehr in Walsrode trotzdem voranzubringen.

Walsrode, 29. April 1880 

No. 4313  Gs. 1/5 80 

An den Königl. Kreishauptmann Herrn Geh. Regierungsrath Hoppenstedt  Hochwohlgeboren zu Fallingbostel 

Euer Hochwohlgeboren 

erlauben wir uns auf das uns unterm 2. d.M. zugesandte Schreiben,

„Turnerfeuerwehr betreffend“ 

gehorsamst folgendes zu erwidern. 

Wir hatten nicht vorausgesetzt, daß der Magistrat hiesiger Stadt sich gegen die Errichtung einer Feuerwehr aussprechen würde, vielmehr glaubten wir uns nach vertraulicher Besprechung mit dem Herrn Bürgermeister, zu der Annahme berechtigt, daß das Unternehmen warme Anerkennung bei demselben finden würde.    (Der)

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(Seite 2)

Der Herr Bürgermeister hat uns aufgefordert, Existenz zu gründen, was ja durch den Besitz von Statuten geschehe. Obgleich es uns wohl ziemlich bekannt war, daß keine Statuten erforderlich waren, kamen wir doch dem Wunsche nach, um zu unserem Ziele zu gelangen. 

Und nun, da wir alles in bester Ordnung glaubten, müssen wir grade von der Seite, von welcher wir es am allerwenigsten erwartet haben, hören, daß unser Unternehmen nicht allein gefährdet ist, sondern obendrein wie eine unnütze Spielerei bezeichnet wird. 

Wir haben bislang offiziell noch gar keine Unterstützung aus der Cämmereicasse erbeten, indessen haben wir wohl vorausgesetzt, daß man uns zur Hülfe kommen würde, da ja doch das ganze Unternehmen nur zum Wohle der Stadt gereicht. Hätte man uns ein Drittel der Kosten des neu anzuschaffenden Reserve-Anbringers zur Verfügung gestellt, so hätten wir mit der andern Hülfe ein ‚Feuerlöschwesen eingerichtet, was um das doppelte wirksamer gewesen wäre. 

In dem Schreiben des Magistrats wird auf die Bauart der Stadt hingewiesen; selbstverständlich würden wir unsere Geräthschaften dieser Bauart angemessen angeschafft haben. Wir würden gewiß keine Leitern für fünf- & mehrstöckige Häuser und etwa kostspielige Rettungsapparate uns zugelegt haben. 

Wenn der Magistrat einen Vertreter des Turn-Vereins zu seiner Sitzung, in welcher dieser Gegenstand verhandelt wurde, eingeladen hätte, so hätte derselbe vielleicht einen anderen Beschluß gefaßt, gewiß wäre er aber nicht zu der Ansicht gelangt, daß die Geräthschaften, namentlich die Spritze, Eigenthum des Vereins werden sollte. 

Wir wissen, daß es nicht die Sache     (Euer)

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(Seite 3)

Euer Hochwohlgeboren ist, sich in dieser Angelegenheit zwischen den Magistrat & uns zu stelle, wir bitten nur gehorsamst, vorstehende Entgegnung zu unserer Rechtsfertigung höchstgefälligst anerkennen zu wollen. 

Es ist, trotzdem der Magistrat uns seine Hülfe versagt Hat; nun doch immer noch unsere Absicht, eine Feuerwehr zu errichten. 

Wir bitten deshalb gehorsamst: 

Euer Hochwohlgeboren wollen uns unsere eingesandten Statuten zurückgeben und uns die Erlaubniß gewähren, zur Gewinnung von Mitteln bei den Bürgern hiesiger Stadt und Vorbrück eine Sammlung veranstalten zu dürfen. Auch an die verschiedenen Feuerversicherungsgesellschaften beabsichtigen wir Gesuche um Gewährung von Unterstützungen zu richten. 

Wir bitten gehorsamst Euer Hochwohlgeboren wollen sich nicht auch unserem Unternehmen abwenden, sondern ihm wo es gilt die kräftigste Unterstützung angedeihen lassen. 

Ganz gehorsamst, 

Der Vorstand des Männer-Turn-Vereins Walsrode 

(Unterschriften des:

Präsens   Schriftwart    Cassenwart

Turnwart    Turnwart II    Zeugwart 

Daraufhin lud der königliche Kreishauptmann die „Streithähne“ mit folgenden Schreiben zu einer „Verhandlung“ für Freitag, den 21. Mai 1880 um 11 Uhr ins Rathaus in Walsrode ein.

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Fallingbostel, 9. Mai 1880 

An 

1. den Magistrat zu Walsrode

2. den Vorstand des Männer-Turnvereins zu Walsrode

(Aktenvermerk) Exp. 10/5. 80 

Zu einer Verhandlung wegen Errichtung einer Turnerfeuerwehr in dortiger Stadt wolle 

zu 1. der Magistrat

zu 2. der Vorstand oder der Vereins-Vorsitzende 

am Freitag, 21. Mai vorm. 11 Uhr in dortiges Rathhaus sich einfinden.

 

Die wesentlichen Punkte der Verhandlung hat der Kreishauptmann in einem Protokoll festgehalten, in dessen im Ergebnis beide Seiten zusagten, sich weiterhin untereinander ins Benehmen zu setzen und zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen.

 

Anmerkung zur unten folgenden Textübertragung zu diesem Dokument:

Die Handschrift des Kreishauptmanns ist teilweise nur sehr schwer zu entziffern, so dass der Text bisher nicht vollständig übertragen werden konnte. Die fehlenden Textteile wurden durch (???) markiert.

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4313         Registriert     Fallingbostel, 21. Mai 1880 

(Aktenvermerke) 

Zu einer Verhandlung wegen Errichtung einer Feuerwehr in der Stadt Walsrode hatten auf ergangener Einladung 

der Magistrat zu Walsrode Bürgermeister Gebler, Rathsherr Waitge, Rathsherr Frankenthal, u. 

der Vorstand des Turnvereins Zimmermann Engehausen, Gastwirt (?) Stolle, (???) Kutscher 

Im Rathhause zu Walsrode sich versammelt. 

Bei der Besprechung Punkte wurde vorgestellt, daß es vor allem auf Anschaffung einer künftigen Feuerspritze für die Feuerwehr u. auf Herbeischaffung der (???) Mittel von etwa 1200 M. ankommt. Es sind zu hoffen, daß mindestens Rettung(???) des landschaftl. Collegiums des Fürstenthums Lüneb. Eine Beihülfe von 400 M. gewähre. Die betroffene Versicherungsgesellschaft mindestens 200 M bewilligten. Wenn dann die Stadt ebenfalls 4000 M. bewilligte, so würden nur 200 M. auf durch freiwillige Beiträge

(Seite 2)

herbeizuschaffen sein. Außerdem werde die Stadt noch die Gestellung derjenigen Harken zu übernehmen haben, welche die Feuerspritze bei Bränden etwa zugefügt werden. U. werde zu solchen Zwecke stets noch einige (???) an Befestigung der Spritze vorzunehmen sein. Dagegen würde den Fall, daß die Feuerwehr etwa aufgelöst werden sollte, die Spritze u. sonstige Geräthschaften der Stadt zufallen müssen. Daß die Mitglieder der Feuerwehr außerdem noch zu anderen Hülfeleistungen nach der Feuerlösch-Ordnung heranzuziehen seien, wurde (…??...) , daß der Hauptmann der Feuerwehr im Feuerdienst die Anordnungen des Branddirectors zu befolgen habe (….??...) dem Hauptmann zusthen würde.


Beide Teile sagten zu, auf dieser Grundlage unter sich weiter zu verhandeln, außerdem der Magistrat & den Bürgervorstehern sich ins Benehmen zu setzen u. danach dann zu guten Ergebnis kommen.

Das sich der Magistrat der Stadt und der Männer-Turnverein einig wurden, geht aus einem weiteren Schreiben des Vereinsvorsitzenden an den Kreishauptmann vom 24. Juni 1880 hervor.

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152
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(Aktenvermerke)             Walsrode, den 24. Juni 1880

An den königlichen Kreishauptmann Herrn Geheimen Regierungsrath Hoppenstedt, Hochwohlgeboren, Fallingbostel 

Betrifft: Turner-Feuerwehr 

Euer Hochwohlgeboren 

erlauben wir uns gehorsamst anzuzeigen, daß der hiesige Männer-Turnverein beabsichtigt, angeregt durch das Beispiel vieler anderer kleiner Städte und Ortschaften, in der Stadt Walsrode eine freiwillige Turnerfeuerwehr zu erreichten. Es wird dadurch einen langgehegten Bedürfnis abgeholfen werden, denn wenn auch die hiesigen städtischen Löschanstalten bislang sich wohl als ausreichend erwiesen haben, so wird Euer Hochwohlgeboren bekannt sein, daß bei Feuergefahr günstige Zeit- und Witterungsverhältnisse die größte Rolle immer gespielt haben. Daß dieses nicht immer wieder der Fall sein wird, und daß auf einer raschen kräftigen Hülfe, ausgeführt von einer gut organisierten, mit den meisten und besten Löschanstalten ausgerüsteten Feuerwehr, mehr zu verlassen ist, wie auf Zufälligkeiten, werden Sie uns gewiß beipflichten. 

Unser Verein besteht aus etwa 50 active und 35 passive Mitglieder, und es ist Aussicht vorhanden, daß die Mitgliedschaft sich in Folge Einrichtung der Feuerwehr bald auf 100 steigen wird. 

Wie Euer Hochwohlgeboren aus den anliegenden Statuten ersehen, ist jedes active Mitglied verpflichtet der Feuerwehr anzugehören, die passiven sind solches freilich nicht, doch sind wir überzeugt, daß der größere Theil beitritt, schon dadurch weil jeder, der der Turner-Feuerwehr angehört, von jeden Dienst bei den städtischen Löschanstalten entbunden ist. 

Es unterliegt also keinen Zweifel, daß es an Mannschaften nicht fehlen wird und es wird auch keinem an Lust und Liebe zur Sache fehlen. 

Dasjenige aber was uns sehr fehlt und ohne welches wir nie unser Ziel erreichen können, sind die nöthigen sehr bedeutenden Geldmittel. Wir gebrauchen mindestens eine Spritze mit Anbringer, die auf Entfernung bis zu 400 Meter (uhngefähr der größten Entfernung vom Wasser zum Brandplatz) Wasser herbeischaft, ferner die nöthigen Ausrüstungs- und Bewaffnungsstücke u. f. m., welches doch mindestens einen Werth von 2500 M. haben wird. Die städtischen Collegien haben uns eine Beihülfe von 400 M. bewilligt, es bleibt also noch ein bedeutendes zurück. Wir hoffen nun die verschiedenen Feuerversicherungsgesellschaften die in hiesiger Stadt und Umgegend vertreten sind, werden gern bereit sein uns in unserem Unternehmen zu unterstützen, der das Zustandekommen desselben ja für sie nur von größtem Interesse sein kann. Wir bitten nun gehorsamst: 

Euer Hochwohlgeboren wollen auch der Landschaftskasse zu Lüneburg, die wie wir gehört haben ja gern solch nützliche Unternehmungen ihre Hülfe angedeihen lässt unser Unternehmen warm empfehlen, damit auch sie uns eine Unterstützung in Aussicht stellen möchte. 

Ganz gehorsamst 

der Vorstand des Männer-

Turnvereins Walsrode 

(Unterschrift)  Vorsitzender u. Sprachwart

Wie aus dem Schreiben des Vereinsvorsaitzenden hervorgeht, war dem Schreiben eine Abschrift der Statuten beigefügt. Da uns der Text bereits bekannt ist, wurde er hier nicht noch einmal in unsere heutige Schreibweise übertragen.

Danach ging es weiter voran. Am 4. August 1880, wurde erneut per Anzeige zu einer Generalversammlung am 7. August 1880 in der Eckernworth eingeladen. 

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Am darauffolgenden Mittwoch erschien der Bericht über diese Versammlung im Wochenblatt. Dort lesen wir:

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

In der am Sonnabend stattgehabten Versammlung des hiesigen Männerturnvereins wurde vom Vorstande die Mittheilung gemacht, daß der Kauf einer Spritze mit der Firma Tiedow in Hannover abgeschlossen. Die Spritze kostet incl. der hier nöthigen Schläuche 1600 Mark und wird Mitte September geliefert. Nach dieser Mittheilung erfolgte die Wahl der für die Feuerwehr nöthigen ersten Chargen und wurde Zimmermeister Ed. Engehausen zum Commandeur, Sattlermeister Holste zum Spritzenzugführer und Gärtner Frecke zum Steigerzugführer gewählt.

In den nächsten Wochen und Monaten erschienen im Walsroder Wochenblatt immer wieder mal neue Anzeigen und Berichte, wodurch die Fortschritte bei der jungen Walsroder Wehr auch heute noch nachvollzogen werden können. Wir haben hier alle Anzeigen und Berichte, die wir gefunden haben, zum Durchblättern zusammengestellt. Die Texte der Zeitungsberichte sind außerdem unten noch einmal gesondert beigefügt.

Für alle in den "Karussells" zusammengestellten Auszüge lautet das © Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Am 3. Oktober 1880 wurde die neue Spritze auf dem Jul. Müller`schen Hofe öffentlich ausprobiert. Fernbleiben der Wehrmitglieder wurde nach § 11 des Dienstreglements geahndet. Die Spritze wurde vorläufig in Räumen des Gastwirts J. Müller untergebracht, bis ein anderer passender Ort gefunden wurde.

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Am 17. Oktober 1880 fand die Uniformierung (Einkleidung) statt. Im Walsroder Wochenblatt ist darüber zu lesen: 

© Walsroder Zeitung (Walsroder Wochenblatt) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Walsrode, 18. October 1880. Am verflossenen Sonntag fand im Jul. Müllerschen Saale die Uniformierung der hiesigen Feuerwehr statt. Die Uniform, die aus einer dunkelgrünen Joppe mit gelben Knöpfen, schwarzen ledernen Helm mit Schild, und einem breiten Leibgurt besteht, scheint recht praktisch und ist nebenbei kleidsam. 

Im Ganzen zählt die Feuerwehr etwa 50 junge, rüstige und größtentheils gewandte Leute zu ihren Mitgliedern. Die Zahl wird voraussichtlich jedoch bald steigen, denn außer den hier noch weilenden und zu Feuerwehrmännern sich qualificirenden Fremden, werden die bis jetzt noch dem Verein ferngebliebenen hiesigen Bürgersöhne es nicht unterlassen, einem Institut beizutreten, welches es sich zur Aufgabe gemacht, Leben und Hab und Gut ihrer Angehörigen gegen Feuerschaden zu schützen. Nachdem die Spritze, Requisiten u.s.w. beschafft, sind die Hauptschwierigkeiten, welche sich der Errichtung einer Feuerwehr entgegenstellten, überwunden und es bedarf nur noch einiger ernster Uebungen, um bei einem etwa eintretenden Brande thätig zu sein.

Aus dem Bericht oben erfahren wir, dass die Wehr die neue Spritze von der Firma Tidow am Sonntag, den 03. Oktober 1880 ausgeliefert bekam.

Zwei Wochen später, am Sonntag, den 17. Oktober 1880, wurden die Mitglieder der Wehr mit ihren Uniformen ausgestattet. Die Uniform bestand aus einer dunkelgrünen Joppe (Jacke) mit gelben Knöpfen, einem schwarzen ledernen Helm mit Schild und einem breiten Leibgurt. Laut Bericht hatte die Wehr etwa 50 Mitgtlieder zu dieser Zeit, wobei mit steigender Mitgliederzahl gerechnet wurde, da nunmehr auch Männer in die Wehr eintreten konnten, die nicht dem Turnverein angehörten.

Aus den nun fortlaufend erscheinenden Anzeigen des Turnvereins in den Zeitungsausgaben ist der Aufbau der neuen Wehr recht gut zu verfolgen. Auch die Mitglieder wurden per Zeitungsanzeige zur Teilnahme an den Übungen aufgerufen. Wir haben hier einige Anzeigen und Zeitungsberichte in "Karussells" zusammengestellt. Zum besseren Nachlesen sind einige Texte extra beigefügt.

Am 14. März 1881 wird dasrüber berichtet, dass die Wehr zur Anschaffung von Feuerlöschgeräten eine Lotterie veranstaltet. Diese Lotterie musste zuvor vom Oberpräsidenten genehmigt werden. Hier ein Auszug aus dem Zeitungsbericht:

(…) …die Gründung und das fernere Gedeihen der Feuerwehr ist für die hiesige Stadt und deren nächster Umgebung doch ohne Zweifel von sehr großer Bedeutung. Leider vermögen viele Einwohner dieses immer noch nicht einzusehen und haben die Mitglieder und namentlich der Vorstand manches Vorurtheil zu bekämpfen und daher viel Unangenehmes zu ertragen. Es ist daher die Pflicht eines jeden frei denkenden Einwohners, das uneigennützige Unternehmen des Turn-Vereins, die Gründung einer Feuerwehr in jeder Beziehung nach Kräften zu unterstützen, da dasselbe nicht etwa das Hervorthun des Turn-Vereins bezweckt, wie Viele irrthümlich glauben, sondern einem wirklich gefühlten Mangel abhelfen will und zwar auf Kosten von Geld, Zeit und Gefahr für Leib und Leben seiner Mitglieder, ausschließlich zum Wohle ihrer Mitmenschen.

Walsrode ist wohl die letzte Stadt in unserer Provinz, die eine disciplinierte Feuerwehr erhalten hat, alle übrigen Städte, ja viele Flecken und Dörfer sind längst damit vorausgegangen. Nur vom Turn-Verein konnte es hierorts ausgehen, eine Feuerwehr ins Leben zu rufen, da derselbe Corporationsrechte besaß, Garantien bieten konnte und im Stande war, durch ein Gesetz das Zustandekommen des Unternehmens zu sichern. Der Verein hat leider durch Letzteres manches seiner Mitglieder verloren, doch ist er stark genug geblieben, um den großen Gedanken ausführen zu können. 

Hoffen wir daher, daß unserer jungen Feuerwehr immer mehr neue würdige Mitglieder zugeführt werden, damit sie im Falle der Gefahr der Aufgabe, die sie sich gestellt, voll und ganz gewachsen ist; komme die gesammte Einwohnerschaft hiesiger Stadt und nächster Umgebung ihr freundlich und opferwillig entgegen, damit den Muthigen die Freude zu Theil wird, daß ihr schwieriges, gefahrvolles Unternehmen die volle Achtung und Würdigung findet! 

Ihre Bewährungsprobe hatte die junge Turner-Feuerwehr am 14. Juni 1881 als kurz nach 10 Uhr vormittags ein Feuer in den oberen Lagerräumen der Gebr. Speckan ausbrach, das sich sehr schnell auf angrenzende Häuser ausbreitete. Noch am gleichen Tag berichtete das Walsroder Wochenblatt ausführlich über diesen Brand: 

Walsrode, 14. Juni (1881)

Die Bewohner unserer Stadt wurden heute Morgen gleich nach 10 Uhr durch Feuerlärm aus ihrer gewohnten Ruhe geschreckt. Es brannte in den oberen Lagerräumen der Gebr. Speckan. Das Feuer griff so rasch um sich, daß in einigen Minuten auch das unmittelbar daran grenzende S. Seckel´sche Haus, welches zum großen Theile aus Lagerräumen für Wolle und Bettfedern besteht, ebenfalls in hellen Flammen stand. Die aus Fachwerk bestehenden Häuser mit den darin lagernden nicht unbedeutenden Vorräthen boten dem Feuer reiche Nahrung und der herrschende ziemlich frische Nordwestwind trieb die hell auflodernden Flammen nach dem gegenüberliegenden C. W. Grütter´schen und Tischleyer L. Kreye´schen Häusern. 

Der Dachstuhl des Grütter´schen Hauses stand bereits in Flammen als die rasch herbeigeeilte hiesige junge Turner-Feuerwehr den Kampf mit dem Elemente aufnahm. Mit besonderer Bravour der Steiger gelang es das Dach des Grütter´schen Hauses zu erklimmen und nach schweren Anstrengungen hatte die Mannschaft den Erfolg, dem Weiterumsichgreifen des Feuers nach dieser Seite hin Einhalt gethan zu haben. 

Während der Zeit war die andere Mannschaft mit dem zweiten Schlauch bemüht gemeinsam mit einer städtischen Spritze das nicht minder in Gefahr schwebende Bäcker Kloster´sche Haus zu schützen, welches denn auch gelang. Das L. Kreye´sche Haus hatte auf dem Bodenraum auch bereits Feuer gefangen, welches jedoch noch von einigen Männern schnell wieder gedämpft wurde. 

Ebenso rasch wurden brennende Docken des Wüstefeld´schen Hauses, welche durch Flugfeuer entzündet, gelöscht. Das Speckan´sche und das Seckel´sche Haus brannten bis auf dem Grund nieder, während in dem Grütter´schen Hause nur der Dachstuhl zerstört wurde, indeß hat der übrige Theil des Hauses durch Hitze und Wasser so arg gelitten, dass es doch als vollständig vernichtet angesehen werden kann. Nicht unerheblich beschädigt sind auch die Häuser von Kreye und namentlich das Kloster´sche, während einige hinten an der Brandstätte grenzende Gebäude weniger beschädigt sein sollen. Aus dem Speckan´schen und Seckel´schen Hause wurde wenig oder gar nichts gerettet, doch sind beide versichert. 

Das heutige Brandunglück hat den Einwohnern gezeigt, wie sehr uns eine Feuerwehr nöthig, wie groß der Dank ist, den wir Denjenigen schulden, die sich trotz der vielen Widerwärtigkeiten in ihren Bestrebungen nicht aufhalten ließen, für unseren Ort ein Institut zu gründen, dessen segensreiche Wirksamkeit heute so recht zu Tage getreten. Hätten wir heute nicht unsere Feuerwehr mit ihren tadellosen Löschgeräthschaften gehabt, welch´ namenloses Brandunglück hätte über unsere Stadt hereinbrechen können? Sie allein war es, die dem Elemente Halt gebot, wenn auch mit Hülfe anderer, da ihre Kräfte an der Spritze nicht für die Dauer ausreichten, die beiden Schläuche fortwährend zu speisen. 

Unsere städtischen Spritzen haben keinen Ruhm geerntet, denn der Anbringer war in solcher Verfassung, daß er wohl den Schweiß der Bedienungsmannschaften aber kein Wasser hervorbrachte, weßhalb die Spritzen nicht recht zu wirksamer Thätigkeit kamen, trotz aller Mühe der Bedienungsmannschaften. Unsere Feuerwehr hat ihre erste Probe glänzend bestanden, dieses wurde allgemein anerkannt und haben wir Auftrag, dieser für ihre aufopfernde Thätigkeit öffentlich Dank abzustatten.

Zur Generalversammlung am 12. Oktober 1881 wurde wie üblich mittels Anzeige in der Zeitung eingeladen. Ein Thema auf der Versammlung war die Änderung der Feuerwehrstatuten. Es wurde  beschlossen, künftig auch Männer in die Feuerwehr aufzunehmen, die nicht Mitglied im Turnverein sind.  

Über diesen Beschluss wurde am 7. Dezember 1881 im Allgemeinen Anzeiger - das Walsroder Wochenblatt hatte sich einen neuen Namen gegeben - berichtet. Im Anzeigenteil dieser Ausgabe wurden  die neuen Statuten veröffentlicht. 

Dort hatte sie auch der Kreishauptmann gelesen und darin Abweichungen im Paragraphen 3 von der am 24. Juni 1880 vorgelegten Fassung festgestellt, so dass er den Verein zu einer Stellungnahme aufforderte.

© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152

Auf der linken Hälfte der 1. Seite steht folgender Text: 

(No. nicht lesbar)               Fallingbostel, 7. Dec. 1881

An den Vorstand des Männer-Turn-Vereins zu Walsrode

Abschrift: Für den Magistrat zu Walsrode

Exp.: 8/12 81

Auf der rechten Seite steht der eigentliche Text des Schreibens:

In dem Anhange zu den Grundgesetzen des Männer-Turn-Vereins vom 1. Mai 1879 wie solches in Nr. 98 des dortigen Allgemeinen Anzeigers vom heutigem Tage veröffentlicht ist, findet sich im letzten Absatze des § 3 die Bestimmung

Die Mannschaften haben nur die Befehle des Commandos auszuführen, nicht aber solche, die ihnen etwa von anderer Seite zugehen sollten.

In dem Anhange, welcher mit der Eingabe vom 24. Januar 1880 mitgetheilt wurden, fand sich diese Bestimmung nicht. Ich sehe mich veranlaßt, den Vorstand ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß dieselbe in solcher Allgemeinheit unzulässig ist, und die Verpflichtungen nicht ändern kann, welche nach allgemeinen Vorschriften den Einwohnern obliegen. Nach

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152

(Seite 2) 

Paragraph 360, 10 des Strafgesetzbuches macht ein Jeder einer strafbaren Uebertretung sich schuldig

wenn er bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Noth von der Polizeibehörde oder deren Stellvertreter zur Hülfe aufgefordert, keine solche leistet, obgleich er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr genügen konnte.

Nach § 13 der Feuerlösch-Ordnung vom 3. März 1859 steht im Fall einer Feuersbrunst dem Amte, bis zur Ankunft eines Beamten auf der Brandstelle aber dem Magistrate das Brand-Directorium zu. Das Brand-Directorium wird ohne Zweifel schon im Interesse der Sache, die bezüglich der Feuerwehr u. ihrer Anwendung zu treffenden Anordnungen in der Regel nur dem Commandeur zukommen lassen, welcher nach dem vorletzten Satze im § 3 derselben entgegenzunehmen hat, eine darstellbare unbedingte Verpflichtung für das Brand-

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152

(Seite 3)

Directorium besteht jedoch nicht und sowie durch das Statut der Feuerwehr eine solche nicht begründet werden kann, so kann dadurch auch das einzelne Mitglied seiner gesetzlichen Verpflichtung dem Brand-Directorium oder Polizeibehörde gegenüber nicht entbunden werden.

Es wäre wünschenswerth gewesen, daß der fragliche Schlußsatz des § 3, wie früher so auch jetzt in dem Statute einen Platz nicht gefunden hätte, u. ich würde bei vorauszusetzenden willfähiges Entgegenkommen von allen Seiten die Sache in angemessener Weise sich von selbst gemacht haben, wenn aber gewisse Einwohnern der dortigen Stadt der Ungehorsam gegen Polizeibehörde u. Brand-Directorium durch ein öffentlich bekannt gemachtes Statut geradezu zur Pflicht gemacht werden soll.

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(Seite 4)

So sehe ich mich hierdurch u. damit für den vorkommenden Fall allen Unzulänglichkeiten thunlichst vorgebeugt wird, veranlaßt, den Vorstand sogleich einer Eröffnung zu versehen, um demselben das Weitere anheimzustellen.

Dem dortigen Magistrate ist eine Abschrift dieser Eröffnung zur Kenntnisnahme zugegangen. 

Der Kreishauptmann 

Hoppenstedt

Das Antwortschreiben des Männer-Turnvereins vom 26. Dezember 1881 zeigt zum einen, in welch schwierigem Verhältnis die Turnerfeuerwehr zum Magistrat der Stadt Walsrode stand und zum anderen aber auch, warum es zur Gründung der Freiwilligen Turner-Feuerwehr kam. 

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152

Walsrode 26. Dec. 1881

(Vereinssiegel)            Gs. 28/12 81  N 9965

An den Königl. Kreishauptmann Herrn Geh. Regierungsrath Hoppenstedt

Hochwohlgeboren Fallingbostel

Euer Hochwohlgeboren 

erlauben wir uns auf das Höchstgefällige Schreiben vom 7. d. M. ganz gehorsamst folgendes zu berichten: Es lag wohl nicht in unserer Absicht bei Aufstellung des fraglichen Schlußsatzes in § 3 unserer neu entworfenen Feuerwehrstatuten den Mitgliedern Ungehorsam gegen Polizeibehörde und  Branddirectorium zur Pflicht zu machen, da wir als selbstverständlich voraussetzten, daß der Commandeur der Feuerwehr nicht nur die Anordnungen des Branddirectors entgegen zu nehmen, sondern denselben auch Folge zu leisten hat, und daß ein solcher Befehl nur dem Commandeur, nicht aber den diesem untergeordneten Zugführern oder gar den einzelnen Mannschaften zugehen würde. 

Wir sind indessen zu der Einsicht gekommen, daß das jetzige Statut sowenig wie das erstere uns keine directe Verpflichtung für das Branddirectorium auferlegt, daher nach der Feuerlöschordnung vom 3. März 1859 und nach § 360, ia des Strafgesetzbuches jedes einzelne Mitglied verpflichtet ist. 

Da nun Eurer Hochwohlgeboren uns gütigst anheimgeben, eine Aenderung herbeizuführen, sodaß die      (be-)

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(Seite 2)

bestehenden Gesetze nicht verletzt wurden, so erlauben wir uns in Nachfolgendem den Versuch dazu zu machen, und bitten Hochdenselben ganz gehorsamst uns behilflich sein zu wollen, damit wir das Richtige treffen möchten. 

Die bislang in hiesiger Stadt bestehenden Anordnungen im Fall einer Feuersbrunst und hauptsächlich, daß dabei der eine ununterbrochen zur Arbeit angehalten werden konnte, dagegen der Andere den müßigen Zuschauer spielte, gab die Veranlassung zur Gründung unserer Feuerwehr; tüchtig geschult unter einheitlicher Führung sollte sie eingreifen im Falle der Gefahr. Bei den letzten Brandunglücken in hiesiger Stadt ist es bewiesen, daß eine kleine, eingeübte disciplinierte Schaar, ausgerüstet mit vortrefflichen Geräthen, mehr vermag wie ein großer Haufen zügelloser ungehorsamer Menschen. 

Wenn aber nun unter allen Umständen der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter als vorläufiger Branddirector oder ein Gendarm oder Rathsdiener ohne Weiteres jeden einzelnen Feuerwehrmann einen Befehl ertheilen kann, wenn also ohne daß der Commandeur Kenntnis davon erhält Andere über seine Leute verfügen, so wird es doch gewiß für diesen unmöglich werden die Operation zu leiten u. Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Basis, der das Corps seine Entstehung verdankt, würde dadurch tief erschüttert und das Fortbestehen des Corps sehr in Frage gestellt werden. 

Wir fühlen mit Euer Hochwohlgeboren jetzt sehr wohl heraus, daß dieser fragliche Schlußsatz besser einen Platz in dem Statut nicht gefunden hätte und daß sich vielleicht die Sache in angemessener Weise von selbst gemacht (= geregelt, Anmerkung des Verfassers) haben würde. Wir hätten klüger gethan denselben nicht in den Statuten sondern vielleicht nur in dem Dienstreglement aufzunehmen. 

Da nun aber der Magistrat besonders darauf aufmerksam gemacht worden und es uns kein Geheimnis ist, daß derselbe keine Sympathien für unser Institut hegt; so dürfen wir wohl mit Sicherheit voraussetzen, daß bei einem Brandfalle dasselbe eine ungünstige wenn nicht untergeordnete ja lächerliche Stellung einnimmt. 

Schwerlich wird jetzt der provisorische Branddirektor mit dem Commandeur der Feuerwehr über die zu treffenden Maßnahmen zu verhandeln sich herablassen noch viel   (we-)

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(Seite 3)

weniger wird er demselben von seiner etwaigen Vertretung benachrichtigen. In diesem Falle würden die Mannschaften jedoch ferner vom Magistrate zu gehorsam verpflichtet sein. Der Commandeur der Feuerwehr würde dann doch eine zu klägliche Rolle spielen und es würde sich gewiß keiner finden, dem eine solche passen würde. 

Wir wollen nicht unterlassen einen beim letzten Brande vorgekommenen Fall zu erwähnen: 

Als das schaulustige Publikum die Feuerwehr sehr im Operieren hinderte(,) befahl der Bürgermeister dem selben Raum zu geben; als dieses nun nach wiederholter Aufforderung nicht geschah(,) gab der Bürgermeister unserm einen Rohrführer den Befehl den Strahl gegen das Publikum zu werfen. Der Mann wollte anfangs nicht gehorchen, thut falsches(,) aber als ihm der Befehl wiederholt wurde, was zur Folge hatte, daß der entsetzte Haufen sich wüthend auf ihn stürzte und ihn ernstlich gefährdete. 

Wäre es Nachtzeit gewesen, so hätte uns dieser Fall sehr üble Folgen bereiten können, und die Polizei wäre nicht im Stande gewesen uns zu beschützen. 

Um einen ähnlichen Fall vorzubringen, und daß die Mannschaft sich nicht an den Befehlen oder Rathschlägen von Unberufenen – denn die Meisten möchten nur befehlen – kehren sollen, verfassten wir den fraglichen Satz. 

Da uns derselbe jedoch nur mit dem Gesetze in Conflikt bringt, wenn der vorletzte Satz im § 3 so bestehen bleibt, so wäre das vielleicht nicht der Fall, wenn solcher dahin abgeändert würde: 

„Der Hauptmann steht im Feuerdienst unter dem Befehl des Branddirectors.“

Hierdurch würde eine unbedingte Verpflichtung des ganzen Corps für das Branddirectorium und die Polizeibehörde – welcher letztere ja in besonderen Fällen jeder unbedingt zu gehorchen hat - bestehen.

Sollte etwa wider Erwarten der Hauptmann einen gegeben Befehl des Branddirectors nicht ausführen wollen, weil die Handlung gegen seine Ueberzeugung ist, so wird er das Commando niederlegen und dem Branddirector übergeben.

Indem wir glauben, daß auf diese Weise die Sache wieder in Ordnung gebracht werden könnte, (bit-)

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152

(Seite 4) 

bitten wir Euer Hochwohlgeboren gehorsamst um die Entscheidung. 

Ganz gehorsamst 

d. Vorstand des Männer-Turn-Vereins Walsrode 

(Unterschrift)


Kreishauptmann Hoppenstedt antwortete nur drei Tage später. Den Text seiner Antwort hat er unter dem Schreiben festgehalten.       Fallingb., 30. Dec. 1881  

Abges.   31. Dec.  1881

An den Vorstand des Männer-Turnvereins zu  Walsrode 

In Erwiderung auf die Eingabe vom 26. Dec. kann ich nur empfehlen, an dem Anhange vom Stat.(Statut) zu dem Grundgesetzten des Männer-Turn-Vereins vom 1. Mai 1879, welcher die Feuerwehr betrifft, den unzulässigen Schlußsatz des § 3 ganz zu streichen, von welchem ja der Vorstand selbst anerkennt, daß er besser einen Platz im Statut nicht gefunden hätte. Daß derselbe, da sein Inhalt gesetzlichen Vorschriften widerspricht, im Dienst-Reglement einen richtigen Platz fände, ist nicht zutreffend. Die Vorschrift, daß der Hauptmann im Feuerdienst die Anordnungen des Branddirectors entgegennimmt, selbstverständlich um sie zu befolgen, steht bereits im vorletzten Absatz des § 3. 

Ich habe keinen Grund für die Annahmen, daß der Magistrat oder ein Mitglied an dem (Text fehlt an dieser Stelle) angemessenen Entgegenkommen gegen den Feuerwehr u. deren Hauptmann bei etwaiger Führung des Branddirectoriums es fehlen lassen sollte. Sollte es dagegen als nöthig sich herausstellen, so würde ich es an geeigneter Berufung für den Magistrat nicht fehlen lassen. 

Der Kreishauptmann 

Hoppenstedt

© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

In der Ausgabe des Allgemeinen Anzeigers (und jetzt auch Zeitung an der Aller und Böhme genannt) vom 11. Januar 1882 wurden noch einmal die neuen Statuten der Turner-Feuerwehr abgedruckt und auf die Öffnung der Wehr für Nicht-Turnvereinmitglieder hingewiesen.

© Walsroder Zeitung (Allgem. Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgem. Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
© Walsroder Zeitung (Allgemeiner Anzeiger) / Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
Vorschläge zur Alarmierung der Feuerwehr

Am 4. August 1882 wandte sich der Vorstand der Turner-Feuerwehr an den Königlichen Kreishauptmann und machte Vorschläge, um im Falle einer Hilfeleistung in den benachbarten Ortschaften schneller und sicherer alarmiert werden zu können. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Feuerwehren damals mit ihren Spritzen nur bei Bränden innerhalb der Ortschaften - nicht aber bei Wald-, Moor oder Heidebränden - Hilfe leisten konnten. Wie aus dem daraus entstandenen Briefwechsel hervorgeht, wurde die Initiative der Wehr vom Kreishauptmann aufgegriffen. 

Der Vorstand der freiwilligen Turner-Feuerwehr schrieb:

(Aktennnoitzen: Gs. 5/8. 82  N. 6723 )            Walsrode, 4. August 1882 

An den Königlichen Kreishauptmann Herrn Geheimer Regierungs-Rath Hoppenstedt. Hochwohlgeboren Fallingbostel 

Euer Hochwohlgeboren

beehren wir uns das Folgende ganz ergebenst vorzutragen. 

Im Laufe der jüngst vergangenen Zeit wurden zu verschiedenen Malen bei Tag und bei Nacht am Horizont Rauchwolken und Feuerschein bemerkt, die zur Erwägung Anlaß gaben, ob es nützen könne, wenn unsere Mannschaften mit den Feuerspritzgeräthen nach der augenscheinlichen Brandstätte aufbrächen. So ereignete sich noch vor wenigen Wochen ein Fall, daß in der Nähe von Fulde bei Tageszeit ein Heidebrand ausgebrochen war, dessen Wolken hier deutlich bemerkt wurden, und zwar gaben sie den Anschein, als ob in Fulde selbst Feuer ausgebrochen sei. Unser Corps wurde alarmiert und in Ermangelung jeglichen Fuhrwerks, - es war in dem Moment kein Gefährt aufzutreiben – mußten die Mannschaften die Spritze selbst nach der Feuerstelle hinschaffen. Als man bereits        (nahe)

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nahe vor Fulde angelangt war, glaubt man noch das Feuer im Dorfe selbst suchen zu müssen, während sich nachher herausstellte, daß der Platz 15 Minuten seitwärts im Moor lag, ein Beweis wie schwierig es selbst für den mit der Localität Vertrauten ist, aus der Entfernung nach Rauchwolken eine Feuerstelle zu bestimmen. 

Da in diesem Falle ein Moor-Heide-Brand vorlag, konnte unsere Spritze nicht in Thätigkeit gesetzt werden und die Mannschaften mußten unverrichteter Sache wieder abziehen. 

Es ist bereits vielfach in den betheiligten Kreisen die Frage aufgeworfen, auf welche Weise am Zweckmäßigsten und am Schnellsten den Feuerwehren die Nachricht von Bränden in der Nachbarschaft zugängig gemacht werde, um schleunige Hülfe derselben zu erwirken, und wurde auf dem letzten Feuerwehrtage zu Bardowik beschlossen, die Königlichen Verwaltungsbehörden zu bitten, daß dieselben die Vorsteher der betreffenden Gemeinden anweisen müßten, bei Ausbruch eines Feuers im Orte, durch einen reitenden Boten oder irgendwie sonst auf schnellstes die nächste Feuerwehr zu benachrichtigen von dem Brande, falls deren Hülfe wünschenswerth erschiene. 

Im Anschluß an obige Beschlußnahme bitten wir hierdurch Euer Hochwohlgeboren gehorsamst, in Erwägung ziehen zu wollen (ob)

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ob es nicht im Interesse aller Betheiligten liegt, wenn die Vorsteher der im Umkreise von bis zu 7 ½ Kilometer von Walsrode gelegenen Ortschaften von Seiten des Königlichen Amtes verständigt werden, daß die Turner-Feuerwehr zu Walsrode sich bereit erklärt habe, im Falle eines Brandes den erwähnten Ortschaften auf Erfordern mit ihren Geräthen zu Hülfe zu eilen, und zugleich Anweisung erhalten, unser Corps auf schnellste Art zu benachrichtigen, womöglich gleich 1 – 2 Wagen zum Herschaffen der Geräthe zu senden. Nur in dieser Weise kann unsererseits sofort energische Hülfe geleistet werden. Wir sind sehr gern bereit den Nachbarorten jeder Weise bei Bränden thätige Hülfe zu leisten, und werden dabei keine Mühe und Opfer scheuen, schwerlich aber wird sich unser Corps bewogen fühlen, nochmal nach den gemachten Erfahrungen auf einen äuglichen Feuerschein hin auszurücken, ohne mit Gewißheit die genaue Feuerstelle zu kennen. 

Indem wir Euer Hochwohlgeboren gehorsamst bitten, das Obengesagte berücksichtigen zu wollen, dürfen wir wohl einer geneigten Antwort entgegensehen. 

Hochachtungsvoll 

Ergebenst 

Der Vorstand der freiw. Turner-Feuerwehr 

(Vereinssiegel)  (Unterschrift K. Brauer) Schriftwart  

Daraufhin antwortete Kreishauptmann Hoppenstedt dem Vorstand der freiwilligen Turner-Feuerwehr:

6723                                                       Fallingbostel, 8. Aug. 1882

An den Vorstand der freiwilligen Männer Turner-Feuerwehr zu Walsrode 

Expr. 9/8. 82 

In Folge der Eingabe vom 4. d. M. bin ich geneigt, wenn auch nicht in beantragter Form, die betreffenden Gemeindevorstände bezüglich ihres Verhaltens bei ausbrechenden Feuersbrünsten mit einer Eröffnung zu versehen, wenn dabei eine beschleunigte Mitteilung „an das Corps“ der Feuerwehr in Frage kommt, sowie eine genaue Bezeichnung der Stelle, an welche die Anzeige zu richten ist, nothwendig. Die Personen des Vorstandes sind einem steten Wechsel unterzogen (?) u. werden nicht bekannt. Demnach scheint es mir angemessen, daß die Gemeindevorstände die Anzeigen an den 

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dortigen Magistrat zu richten, welcher dann zu veranlassen sein würde, neben dem in diesem Falle stets zu treffenden Anordnungen sofort auch den ihm stets bekannten Führer der freiwilligen Feuerwehr zu benachrichtigen. Bevor ich jedoch auf diesem Wege vorgehe, habe ich zunächst den Vorstande der Feuerwehr zu einer bezüglichen Äußerung die Gelegenheit geben wollen. 

Der Kreishauptmann 

Hoppenstedt

Woraufhin der Vorstand der Turnerfeuerwehr antwortete:

Aktenvermerke: Gs. 25/8. 82 N. 7817                    Walsrode 21. Aug. 1882 

An den Königlichen Kreishauptmann Herrn Geheimeinen Regierungs-Rath Hoppenstedt Fallingbostel

Euer Hochwohlgeboren, 

geehrtes Schreiben vom 8ten d. M. beantwortend, erlauben wir uns darauf zu erwidern, daß es auch uns zweckentsprechend erscheint, wenn der hiesige Magistrat bei Ausbruch einer Feuersbrunst in einer benachbarten Ortschaft von dem betreffenden Vorsteher nöthigenfalls Kenntniß der Sachlage erhält, doch bitten wir Euer Hochwohlgeboren, zugleich anordnen zu wollen, daß auch unserem Corps eine directe Mittheilung von dem Orte zugeht, damit eine Verzögerung von vornherein ausgeschlossen bleibt und genau würden solche Mittheilungen im Gasthof von Anton Müller hierselbst zu bestellen sein, in welchem sich die Feuerlöschgeräthe des Corps ständig befinden und dessen Besitzer das Weitere veranlassen wird. 

Hochachtungsvoll 

Ergebenst 

Der Vorstand der freiw. Turnerfeuerwehr 

(Vereinssiegel)      (Unterschrift K. Brauer) Schriftwart)

 

© NLA Hannover Hann. 174 Fallingbostel Nr. 152

Daraufhin schrieb der Kreishauptmann an den Magistrat der Stadt Walsrode, der zehn Tage später antwortete.

Fallingbostel, 5. Sept. 1882 

(Die Abkürzungen bedeuten vermutlich: Bericht mit Schreiben (??) mit Männer Turn-Verein an den Magistrat zu Walsrode zu amtlicher Äußerung darüber, ob etwas entgegensteht, daß der Vorstand der freiwilligen Feuerwehr durch Mitteilung Magistrats von ausgebrochenen Bränden benachrichtigt wird. 

Der Kreishauptmann (Unterschrift)

N. 8581  und N 8581 Gs. 19/9 82 

Walsrode, 15ten September 1882

Br. (= Bericht)  mit dem Bemerken gehorsamst zurück, daß der Magistrat gern bereit ist der Turner-Feuerwehr Nachricht zu geben, sobald derselbe selbst von der Brandstelle genaue Mittheilungen erhalten hat.

                       Der 

 An den Königlichen Kreishauptmann 

Herrn Geheimen Regierungs-Rath Hoppenstedt 

Hochwohlgeboren Fallingbostel

adressierte Briefumschlag wurde am späten Nachmittag (5-6 N) des 24.8.1882 im Postamt Walsrode und am frühen Vormittag (1-7 V) des nächsten Tages (25.8.1882) im Postamt Fallingbostel abgestempelt, so dass dem Kreishauptmann die Antwort an diesem Freitag vorlag.

Daraufhin verfügte der Kreishauptmann durch eine Veröffentlichung in der Böhmezeitung *)

/In die Böhmezeitung/  Exps. 28/9 82             Fallingbostel, 27. Sept. 1882

Die freiwillige Turner-Feuerwehr zu Walsrode hat sich bereit erklärt, im Falle einer Feuersbrunst den Ortschaften in einer Entfernung von etwa 7 ½ Kilometer von der um die Stadt außerdem mit ihren Geräthen Hülfe zu leisten. Damit Zu solchem Zwecke ist es wünschenswerth, daß der Feuerwehr von vorkommenden Bränden schleunige u. sofort Kenntniß erhält. Es wird demnach dem betreffenden Gemeindevorsteher empfohlen, in den genannten Fällen neben des der Obrigkeit zu machenden Anzeige (§ 38 Abs. 2 der Lüneburgschen Feuerordnung vom 14. Nov. 1865) der Feuerwehr unmittelbar oder den Magistrat zu Walsrode mit sofortiger Nachricht zu versehen, welcher die schleunigste Benachrichtigung der Turner-Feuerwehr vermittelt wird. 

Ob es angemessen erscheint, zugleich einen oder einige Wagen behufs Transport der Mannschaften u. der Geräthe der Feuerwehr nach Walsrode zu senden, wird der Gemeindevorsteher vorkommenden Falles zu erwägen haben.                        Der Kreishauptmann Hoppenstedt

Der quer am linken Rand geschriebene Vermerk ist nur schwer lesbar. Wir lesen: Zu den (Akt. der?) Turner-Feuerwehr  Abdruck jedem Expl. der Lüneb.-Feuerordng. zulegen 

*) Anmerkung:1882 war die Böhme-Zeitung auch im Kreis Fallingbostel das offizielle Amtsblatt gewesen. Der Allgemeine Anzeiger (Vorläufer der Walsroder Zeitung) erschien noch nicht täglich.  

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Mit der Anzeige zur Einladung zur Übung und dem darauf folgenden Bericht über diese Übung im Allgemeinen Anzeigen beenden wir die Geschichte der Turner-Feuerwehr Walsrode.

Die Turner-Feuerwehr löste sich 1884 vom Männer-Turnverein und wurde eine unabhängige und eigenständige Vereinigung unter dem neuen Namen 

Freiwillige Turner-Feuerwehr. 

Dort geht die Geschichte der Wehr weiter. 

Die Fortsetzung der Geschichte unter neuem Namen präsentieren wir hier im Museum auf einer neuen Seite.

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