Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels - Soltau

1930

Das Jahr 1930 beginnt wieder mit der Planung der Revisionen der Pflichtfeuerwehren, von denen in diesem Jahr dran waren: am 7. April 1930 Langeloh, Schülern, Sprengel, Ilhorn und Gilmerdingen sowie am 14. April 1930 Wiedingen, Delmsen, Brochdorf, Behningen und Neuenkirchen. Die Revisionsberichte sowie seine Abrechnung schickte der Kreisbrandmeister dem Landrat am 24. April 1930 zu.

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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Mitte Februar 1930 fand Heinrich Wiegels den folgenden Brief, dem laut Inhalt eine Postkarte zur Rückantwort beigefügt war, an zu Hause vor. 

Laut seinem Vermerk hat er die Antwortkarte, deren Inhalt nicht bekannt ist, am 16. Februar 1930 abgeschickt.

Herrn L. *) Wiegels Soltau:

Anliegend eine Karte. Möchte Sie bitten, da ich Sie leider nicht zu Hause traf, mir doch mitzuteilen, wie die Alarmsignale für den Kreis Soltau sind? Ob auch für Übungen Alarmsignale (Einheitssignale) festgesetzt sind? Wenn nein, welche werden vorgeschlagen? Von wem sind sie zu beziehen?

Um Auskunft bittet.

(Unterschrift) Steinbeck a.d.L.

*) = Vermutlich hat der Briefschreiber, als er vor der Tür stand, auf dem Firmennamen Lorenz Wiegels gelesen und daher "L. Wiegels" geschreiben. 

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Außer dieser Reisekostenabrechung befinden sich in dieser Akte keine weiteren Unterlagen zu der bgesuchten Kreisbrandmeistertagung am 21. und 22. Februar 1930 in Hannover. Dafür hatte Wiegels aber auch eine eigenen Akte angelegt.

Die am 15. Mai 1930 vom Landrat angeforderte Stellungnahme zu den Grundsätzen der Landschaftlichen Brandkasse zu Hannover hat Kreisbrandmeister Wiegels zwar laut Erledigungsvermekr abgeben, aber leider keine Durchschrift in seiner Akte behalten.

Dafür befindet sich aber der Entwurf seiner am 10. Juni 1930 an den Landrat abgegebene Stellungnahme zu einer Baumaßnahme in der Ortschaft Meßhausen der Gemeinde Marbostel in der Akte.

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Soltau, den 10./6. 1930

Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau

Die Wasserverhältnisse in der Ortschaft Meßhausen sind für Feuerlöschzwecke nur auf Entnahme aus den beiden Hofteichen angewiesen und würden diese bei einem größeren Brande wenn nicht auswärtiges Wasser hinzukommt, wenig ausmachen.

Die geplante neue Anlage ist aber meines Erachtens für eine ausreichende Feuerbekämpfung absolut unzureichend. Sofern der geplante Filterbrunnen von 10 m Tiefe für 2000 RM und die Motorpumpe mit 5 cbm stündlicher Leistung nebst Druckwasserkessel von 1000 l, von der in Wirklichkeit ja nur 1/3 des Inhalts als Druckwasser rechnet, sind als eine gemeindliche Feuerlöscheinrichtung überhaupt nicht anzusprechen.

Die vorhandene Feuerspritze in der Gemeinde Marbostel hat eine Kolbenweite von 85 mm, leistet also normal pro Minute ca. 125 Liter, verbraucht also stündlich 7500 Liter, so daß für dieses kleine vorhandene Gerät die Anlage nicht einmal ausreicht. Dann kommt noch hinzu, daß bei dem dann vorhandenen geringen Druck in den vorgesehenen neuen Wasserrohrleitungen durch die Reibung des Fließeffekt sich noch erheblich vermindert.

Die geplante Anlage mag für die Hauswasserversorgung auf den Höfen in Meßhausen genügen, und kann natürlich auch bei einem entstehenden Feuer beim ersten Angriff wesentliche Dienste leisten, aber als eine nachhaltige Feuerlöscheinrichtung entspricht sie keinesfalls den dafür aufzuwendenden Baukosten, und ist auch für weiter ankommende auswärtige Spritzen vollkommen unzureichend.

Auch wird der Antrag auf Beihilfe von der Ortschaft Meßhausen durch den Gemeindevorsteher der Gemeinde Marbostel gestellt, die Anlage soll aber in das Privat-Eigentum der 3 Hofbesitzer in Meßhausen übergehen. Nach den Bestimmungen wird eine Beihilfe aber doch nur an eine Gemeinde, eine Feuerwehr oder einen Spritzenverband gewährt.

Ferner möchte (ich) noch auf einige unrichtige Fragebeantwortungen in dem Antragsformular für die landschaftliche Brandkasse hinweisen.

Zu II. 5 muß es heißen: „7 ½ km „

Zu II. 8: muß es heißen: „Heinrich Wiegels / Soltau

Zu III. 3. Muß es heißen: 20 m“ (falls nach der letzten Revision am 16./4. 1929 keine neuen Schläuche angeschafft sind.)

Wiegels, Kreisbrandmeister

Anmerkung: Der im Original von Wiegels unten hinzugefügte Absatz wurde hier bereits an der entsprechenden Stelle eingefügt.

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Soltau, den 3. Juni 1930

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels - Soltau

 

Beiliegend Plan der diesjährigen Alarmübung, die Mi.(Mittwoch), den 4. Juni stattfindet. Um völlige Geheimhaltung wird gebeten.

E. Röders

Städt. Brandmeister

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Steinbeck, den 15. 6. 1930

An Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau 

Zu der am 22. Juni 1930 nachmittags 4 Uhr stattfindenden Kommandositzung laden wir Sie herzlichst ein und bitten Sie, doch den Vorsitz dieser Kommandositzung zu übernehmen.

Tagesordnung:

I. Der Stand der freiw. Feuerwehr Steinbeck

II. Die rechtliche Stellung der Feuerwehrmänner

III. Verschiedenes.

Wir bitten Sie, uns doch mit Ihr Erscheinen zu beehren und uns durch Ihre Erfahrungen zu helfen, schlagfertig in der Not eingreifen zu können. Auch möchten wir Sie bitten, zu Punkt II. "die rechtliche Stellung der Feuerwehrmänner" zu den Fragen Stellung zu nehmen. 

(1.) Welche Maßnahmen darf der Feuerwehrmann vornehmen, wenn ihm die Überfahrt der Spritze oder Übergang über ein Grundstück auf dem Wege zur Wasserentnahmestelle von dem Grundbesitzer verweigert wird?

(2.) Darf der Feuerwehrmann, wenn zwischen dem Brandherd und der Wasserentnahmestelle ein bgestelltes Feld (Kornfeld u.s.w.) liegt, durch das Korn die Druckleitungen legen, ohne ersatzpflichtig zu werden, auch dann, wenn der Grundbesitzer es verbietet?

(3.) Wielange darf ein Feuerwehrmann, der die Straße der Schläuche absperren muß, den Verkehr aufhalten oder zurückschicken?

(4.) Welchen Nachdruck darf der Feuerwehrmann vom Absperrkommando seinen Anordnungen geben, wenn er gezwungen ist, die Ordnung ohne Polizei wieder herzustellen?

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über die Pflichten der Feuerwehrmänner aufklären würden, und bitten Sie, uns unseren Wunsch doch erfüllen zu wollen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Ob Kreisbrandmeister Wiegels der Einladung gefolgt ist, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Allerdings befindet sich auf der Rückseite dieser Einladung die nachfolgende Bleistift-Skizze, deren Bedeutung zwar nicht erkennbar ist. Da sie vom Kreisbrandmeister aber auf der Rückseite der Einladung gezeichnet wurde, liegt die Vermutung nahe, dass Wiegels bei der Kommandositzung in Steinbeck anwesend war.

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Nachdem der Kreisbrandmeister im verausgegangen Jahr 1929 in einer Stellungnahme den Landrat darauf hingewiesen hatte, dass er es sehr bedauert, dass in Wietzendorf immer noch keine Freiwillige Feuerwehr gegründet worden ist, ist Bewegung in die Sache gekommen. Auf Initiative des Landesrates kam es schließlich am 27. Juli 1930 zur Gründung dieser Wehr. Die daraufhin erstellten Statuten wurden - wie vorgeschrieben - dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt, der sie zwecks Stellungnahme an den Kreisbrandmeister weiterleitete. Die Entwurfsfassung dieser Stellungnahme befindet sich in Wiegels Akte.

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Soltau, den 2. September 1930

Urschriftlich nach Kenntnis zurück an den Herrn Landrat in Soltau

Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr für Wietzendorf ist außerordentlich zu begrüßen, jedoch ist es mir nicht mehr klar, ob die Gründung in der Weise geschehen kann, daß dieselbe für das ganze Kirchspiel Wietzendorf geschieht. Das Kirchspiel ist doch keine politische Abgrenzung eines bestimmten Bezirks, und kann sich in einem solchen Bezirk meiner Ansicht nach keine Freiwillige Feuerwehr bilden, deren Mitglieder sich aus allen nahen und entfernter gelegenen Gemeinden rekrutieren soll. Aber auch dies ist ja gar nicht der Zweck wie mir der neugewählte Hauptmann der Wehr zugegeben, man will ja gar nicht die Mannschaften aus den umliegenden Dörfern einstellen, da man hierfür in Wietzendorf selbst genügend Mannschaften hat. Lediglich die finanzielle Unterstützung der umliegenden Gemeinden möchte man erhalten, das muß aber doch mit einer andern Art und Weise erreicht werden können. Der Satzungsentwurf besagt allerdings, daß jeder unbescholtene u.s.w. Bewohner des Kirchspiels eintreten kann. Wenn nun dieses geschehen sollte, so werden dadurch die Mannschaften der betreffenden Pflichtfeuerwehren der einzelnen Gemeinden beschränkt. Im Brandfall muß dann der freiwillige Feuerwehrmann zu seinem 3 bis 5 km entfernten Spritzenhaus in Wietzendorf eilen. Ich halte diese Lösung für verfehlt und (es) müßte meines Erachtens der Satzungsentwurf dementsprechend abgewändert werden, so daß die Mitgliedschaft sich nur auf die Einwohner Wietzendorfs bezieht.

Als Aenderung in dem vorgelegten Entwurf möchte (ich) vorschlagen, das Wort „Statuten“ durch „Satzungen“ zu ersetzen, und die §.§. 19 und 21 in entsprechender Weise zu ändern.

Im §. 20 Abs. 3 fehlen hinter „§ 12 Abs. 5“ die Worte „der Polizei-Verordnung“.

Im Übrigen ist gegen die Satzung meiner Ansicht nach nichts einzuwenden.

Wiegels

Kreisbrandmeister

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Grevenhof, den 18. November 1930

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels, Soltau

Hierdurch bitte ich Sie ganz ergebenst, die anliegtende Bescheinigung unterschreiben zu wollen und im beiliegenden Freiumschlag der Landschaftlichen Brandkasse in Hannover zu übersenden.

Hochachtungsvoll, Rüther

Gem.-Vorst. für Steinbeck a./Luhe

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Die Antwort schrieb der Gemeindevorsteher auf die Rückseite des Originalschreibens und schickte es wieder an Heinrich Wiegels zurück, der wiederum dadrunter seine Antwort setzte.

Grevenhof, den 24. November 1930

Herrn Kreisbrandmeister Wiegels in Soltau

Anliegend übersende ich Ihnen die 2 Beläge über bezahlte Rechnungen für angeschaffte Feuerwehr-Ausrüstungsgegenstände.

Die Anlagen haben zwecks Erlangung von Beihülfe schon der Landschaftlichen Brandkasse in Hannover vorgelegen und sind mir von dort wieder zurückgereicht worden. 

Sie wollen bitte entschuldigen, daß ich die Beläge Ihnen nicht gleich mit überreicht habe. Es wurde mir hier jedoch geäußert, dieses wäre nicht notwendig, die Unterschrift des Kreisbrandmeisters sei nur eine Formalität, nach dem Antragsschreiben hätten die Beläge doch schon bei der Brandkasse vorgelegt gewesen sein müssen. 

Indem ich nochmals um Entschuldigung bitte zeichne 

Hochachtend Rüther, Gemeindevorsteher

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Es geht aus der Akte leider nicht hervor, welche Unterlagen dem Kreisbrandmeister durch den Ortsvorsteher der Gemeinde Harber mit der Bitte um Weiterleitung an die Landschaftliche Brandkasse zugeleitet wurden. 

Das gilt auch in Bezug auf die Anfrage des Vorstandes der Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover zu den Sanitätskraftwagen. Da die Antwortpostkarte nicht mehr in der Akte ist, dürfte Wiegels sie zurückgeschickt haben.

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Mit dieser an den Kreisbrandmeister und gleichzeitigem Ehrenhauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau Heinrich Wiegels gerichteten Einladung des Hauptmannes der Freiwilligen Feuerwehr Soltau, Ernst Röders, und den vom Feuerwehrverband der Frovinz Hannover zugeschickten Entwurf der Unfallverhütungsvorschriften schließt das Jahr 1930 in Wiegels Akte ab. 

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1931

Die in der Akte von Kreisbrnamdiester Heinrich Wiegels vorhandenen Dokumente aus dem Jahr 1931 erklären sich oftmals von selbst. Die meisten sind "Einzelstücke" ohne weitere Zusammenhänge. Sie werden hier ohne zusätzliche Erklärungen gezeigt. 

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Auf der Rückseite des Kandrat-Schreibens hatte sich Wiegels die Namen der Pflichtfeuerwehren schon notiert, aber wohl noch nicht gleich dem Landrat mitgeteilt. Das holte er später nach.

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Die Revisionsberichte schichte der Kreisbrandmeister zusammen mit seiner Abgrechnung am 9. Juni 1931 an das Landratsdamt in Soltau. 

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33. Feuerwehrtag des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover 1931 in Peine

In der Kreisbrandmeister-Akte von Heinrich Wiegels befinden sich neben der Einladung auch sämtliche dazugehörigen Unterlagen für den 33. Feuerwehrtag des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover vom 8. bis 10. August 1931 in Peine.

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Das Schreiben des Vorstandes des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover vom 29. Juli 1931 ist an die Landräte und Magistrate in der Provinz Hannover gerichtet. Dass die Kreisbrandmeister und Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzenden davon direkt eine Abschrift erhalten haben, war beim Landratsamt entweder übersehen worden oder nicht bekannt gewesen, denn dort wurde eine Abschrift gefertigt, die Kreisbrnadmeister Wiegels am 7. August zugeschickt wurde. So ist dieses Schreiben in zwei verschiedenen Versionen in die Akte gekommen.

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Image
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Mit diesem Schreiben der Landschaftlichen Brandkasse Hannover vom 9. September 1931 an die Landräte im Brandkassengebiet, das vom Landrat in Soltau an Kreisbrandmeister Wiegels - vermutlich zusammen mit dem darin erwähnten Buch - weitergereicht wurde, endet das Jahr 1931 in der Akte.

Die weiteren Schriftstücke stammen aus den Jahren 1932 und 1933 und sind in der nächsten Abteilung  zu sehen. 

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