Der Kreisbrandmeister-Verband für die Provinz Hannover zwischen 1920 und Januar 1933
Die Abläufe hinsichtlich des Kreisbrandmeister-Verbandes für die Provinz Hannover in der Zeit vor 1920 werden im Saal 1 - Kaiserzeit - vorgestellt. Hier im Saal 2 werden die Dokumente aus der Zeit der Weimarer Republik gezeigt.
Als Heinrich Wiegels aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Brandmeister *) der Stadt Soltau und als Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau niedergelegt hatte, wollte er ursprünglich auch das Amt des Kreisbrandmeisters abgeben, behielt dieses Amt aber auf Wunsch des Landrates noch bei. In den beiden anderen Ämtern wurde Ernst Röders sein Nachfolger. Dieser wurde beim Kreisbrandmeister-Verband allerdings auch als sein Nachfolger im Amte des Kreisbrandmeisters geführt. Dies führte zu nachfolgenden Schriftverkehr.
*) = Anmerkung: Der Brandmeister der Stadt Soltau war der Führer der Stadtfeuerwehr, zu der die Pflichtfeuerwehr und die beiden Freiwilligen Feuerwehren in Soltau gehörten. Gleichzeitg war er bis dahin auch der Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau. Daneben gab es noch die Freiwillige Fabrik-Feuerwehr der Firma Breiding & Sohn, die auch zur Stadtfeuerwehr gehörte.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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Auf der Rückseite der Tagesordnung notierte sich Heinrich Wiegels zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten:
Beiträge der Kreise 6,0 M für je 1.000 Einwohner an den Provinzial-Feuerwehrverband ab 1./4. (19)28
Unfallversicherung, für Tod 15.000 M, Invalidität 50.00 M, täglich 15. = ca. 12 M. Prämie
Sterbekasse ? pro 100 M. Sterbegeld monatlich 25 Pfennig, Höhe bis 500 M.
Saug-Sch-Stück 10 cm Durchm. IV K: A. Sportz - Beschluß!
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Nach dem Versammlung legte Kreisbrandmeister Wiegels dem Kreisausschuß seine Reisekostenabrechnung vor (rechts):
Soltau, d. 12. Feb. 1928
An den Kreisauschuß Soltau
Untenstehend erlaube (ich*) mir meine Kostenrechnung für die Teilnahme an den Versammlungen der Kreisbrandmeister-Verbandes für die Provinz Hannover am 28. und 29. Januar d. Js. in Hannover ergebenst einzureichen. Wiegels, Kreisbrandmeister
Reisekosten III. Klasse Soltau-Hannover 9,00 M.
Tagegeld für 2 Tage á 10,00 20,00 M
f. Uebernachtung 6,00 M
Su.(mme) 35 M.
*) = Es kam öfter vor, dass das Wort "ich" in einem Schreiben weggelassen wurde. Anscheinend passierte dies aus Höflichkeit.
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
Da der Text auf dem Schreiben nur sehr schwach zu erkennen ist:
Kreisbrandmeister-Vereinigung der Provinz Hannover, Bezirk Lüneburg
Uelzen, den 3. Februar 1929
Sehr geehrter Herr Kamerad!
Am Sonnabend, den 9. Februar d. Jrs. findet gelegentlich der Tagung der Kreisbrandmeister-Vereinigung der Provinz Hannover für die Kameraden des Regierungsbezirks Lüneburg, um 11,30 Uhr im Spatenbräu, Georgstraße 12 eine Zusammenkunft statt.
Neben einer kurzen Vorbesprechung über die Tagungen in Hannover soll eine Aussprache über das in Nr. 12 der Hannoverschen Feuerwehrzeitung - 10. Dezember 1928 - veröffentlichte Protokoll unserer Tagung in Harburg, insbesondere der hierzu erfolgten Stellungnahme des Herrn Fprstmeisters Peters "Nochmals der Stoßtrupp der Feuerwehren" - Nr. 1. der Hannoverschen Feuerwehrzeitung vom 1. Januar 1929 - stattfinden.
Wir bitten die Herren Kameraden, soweit Ihnen die Teilnahme ohne besondere Umstände möglich ist, sich hieran zu beteiligen.
Mit kameradschaftl. Gruß
I.A. Lange
© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
Nachdem erneut Ernst Röders statt Heinrich Wiegels als Kreisbrandmeister angeschrieben worden war, beklagte sich Wiegels erneut darüber. Obwohl vielleicht sein eigenes Schreiben vom 12. Februar 1932, in dem er aus gesundheitlichen Gründen einen Rückzug aus diesem Amt andeutete, dazu geführt hatte.
Ernst Röders war Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Soltau und seit dem 22. August 1927 der Vorsitzende des Kreisfreuerwehrverbandes Soltau, was er noch bis zum 6. August 1933 blieb. Kreisbrandmeister war er dagegen nicht gewesen.
Heinrich Wiegels blieb noch neun Monate Kreisbrandmeister im Kreis Soltau. Am 31. März 1933 legte er dieses Amt nieder.
Bereits im Jahr 1927 hatte die deutsche Reichsregierung beschlossen, Maßnahmen für den zivilen Luftschutz zu treffen. Das Recht dazu war im Pariser Abkommen vom 27. Mai 1926 anerkannt worden.
Quelle: Luftschutz – Wikipedia
Da auch den Feuerwehren bestimmte Maßnahmen des zivilen Luftschutzes übertragen wurden, mussten diese sich natürlich auch auf diese neuen Aufgaben vorbereiten. Dazu diente unter anderem dieser Kursus, zu dem am 8. Januar 1933 - also noch vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten - eingeladen wurde. Der Kursus selbst fand vom 7. bis 9. Februar 1933 statt, also nur wenige Tage nach der Machtergreifung am 30. Januar 1933. Aus heutiger Sicht wirken sie wie düstere Vorzeichen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Feuerwehren und ihre Verbände haben werden.
Die Einladung zum Luft- und Gasschutz-Kursus und der Unterrichtsplan sind die beiden letzten Schriftstücke in Heinrich Wiegels Akte „Kreis-Brandmeister-Verband Hannover Correspondenz 1913 bis …“ , der sein Amt als Kreisbrandmeister kanpp zwei Monate später - am 31. März 1933 - an seinen Sohn Hans Wiegels abgibt.