Kreisbrandmeister-Verband Hannover

Vom ersten Kreisbrandmeister im Kreis Soltau ist beim Kreisfeuerwehrverband Heidekreis die 1913 von Heinrich Wiegels angelegte Akte „Kreis-Brandmeister-Verband Hannover Correspondenz 1913 bis …“ (ein Enddatum fehlt auf dem Aktendeckel) erhalten geblieben. Die Akte enthält Dokumente bis Anfang 1933. Die darin enthaltenen Schriftstücke sind überwiegend mit Schreibmaschine geschrieben worden und können somit im Original gelesen werden.

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.

Diese Akte beginnt mit einem Schreiben des Kreisbrandmeister-Verbandes für die Provinz Hannover vom 8. November 1913 an den Landrat in Soltau, in dem dieser gebeten wird, seinen Kreisbrandmeister oder – sofern es noch keinen im Kreis Soltau gibt – den für Feuerlöschwesen zuständigen Dezernenten zum VI. Kreisbrandmeistertag in Hannover zu entsenden. Anscheinend hat der Landrat daraufhin dem Verband in Hannover geantwortet und wohl auch den Namen und die Adresse seines Kreisbrandmeisters Heinrich Wiegels mitgeteilt, denn Wiegels erhielt eine mit 4. Dezember 1913 datierte Einladung erst am 17. November 1913.

Dieser Einladung waren die Tagesordnung und die Protokolle der beiden vorangegangen Kreisbrandmeistertage beigefügt. Im Protokoll vom IV. Kreisbrandmeistertages ist der Fallingbosteler Kreisbrandmeister August Dierking als Teilnehmer aufgeführt. Im Protokoll vom V. Kreisbrandmeistertag ist er als entschuldigt vermerkt. Soltaus Kreisbrandmeister Heinrich Wiegels gehörte dem Verband bisher noch nicht an, hatte jetzt aber Interesse, so dass er dem Verband am 20. November 1913 antwortete, dass er gerne zunächst einmal als Gast teilnehmen würde.

Die Antwort kam am 22. November 1913 per Postkarte aus Hannover:

Ihre gefl. Zeilen, von welchen ich mit Interesse Kenntnis genommen habe, kamen in meinen Besitz, und erwidre Ihnen, daß Sie selbstverständlich gern an der Tagung als Gast teilnehmen können.

Mit kameradschaftlichen Gruße Oscar Müller

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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Nachdem Kreisbrandmeister Wiegels die von ihm am 3.3.1914 beim Kreisbrandmeister-Verband angefragten Ausführungsbestimmungen der Polizeiverordnung für Regelung des Feuerlöschwesens bis Ende März noch nicht erhalten hatte, wandte er sich erneut nach Hannover. Diesmal bekam er eine Antwort vom Vorsitzenden Oscar Müller aus Burgdorf wieder per Postkarte am 2. April 1914:

Herrn Kreisbrandmeister H. Wiegels, Soltau

Verehrter Herr Kamerad!

Auf Ihr gefl. Schreiben vom gestern, muß ich Ihnen mitteilen, daß ein Schreiben von Ihnen nicht in meinem Besitz gelangt ist. Selbstverständlich bin ich gern bereit, Ihnen die Ausführungs-Bestimmungen zu übersenden, wenn Sie mir mitteilen wollen, um welche es sich handelt. Mit kameradschaftlichen Gruß Ihr Oscar Müller.

Nachdem Wiegels das mitgeteilt hatte, erhielt er die gewünschten Bestimmungen, wobei Oscar Müller aber auch darauf aufmerksam machte, dass es demnächst neuere Ausführungsbestimmungen geben wird.

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Nachdem am 1. August 1914 der 1. Weltkrieg ausgebrochen war, wurde vom Feuerwehr-Verband im Kreis Burgdorf der vorstehende Aufruf veröffentlicht, den der aus Burgdorf stammende Vorsitzende des Kreisbrandmeister-Verbandes Hannover anscheinend an alle Kreisbrandmeister zur Kenntnis geschickt hatte,, so dass dieser Aufruf in diese Akte von Heinrich Wiegels aufgenommen wurde. 

Soltau / H., den 12. März 1915

An den Vorsitzenden des Kreis-Brandmeister-Verbandes für die Provinz Hannover Herrn Oskar Müller in Burgdorf / H.

Sehr geehrter Herr Kamerad!

Das hiesige Königliche Landratsamt schickt mir die Abschrift eines Schreibens, welches am 18.5.1914 an Ihre Adresse gesandt und worin die Bereitwilligkeit ausgesprochen, kreisseitig oder durch den Kreisbrandmeister, als Mitglied dem Verbande beizutreten; ferner wird um die Übersendung eines Exemplares der Satzungen gebeten, sowie um Mitteilung über die Kosten, welche dem Kreisbrandmeister durch die Mitgliedschaft und Teilnahme an den Veranstaltungen des Verbandes erwachsen. Nach dem mir vorliegenden Original, ist nun bereits am 13.1.15 ein Erinnerungsschreiben abgesandt, auch ist in der Zwischenzeit noch einige mal erinnert, jedoch ist hier noch keine Mitteilung eingegangen.

Ich bin nun ersucht worden, zu intervenieren und möglichst zu veranlassen, daß dort eine Antwort gegeben wird. Ich möchte Sie daher bitten, die gewünschte Auskunft dem hiesigen Königlichen Landratsamt doch nunmehr zugehen lassen zu wollen!

Mit kameradschaftlichen Gruß! Wiegels Kreisbrandmeister

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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Kreisbrandmeister-Verband für die Provinz Hannover 

Burgdorf, den 15.II.1916

Werte Kameraden!

Die Kameraden, welche an dem am 20. ds. Mts. in Hildesheim stattfindenden Prov. Feuerwehrtage teilnehmen zur Nachricht, daß ein gemütliches Zusammensein unseren Mitgliedern gegeben ist. Ort und Zeit ist am Sonntag im „Kaiserhof“  oder in der Versammlung im (?) zu erfahren.

Diejenigen unserer Mitglieder, welche nicht als Vertreter einer Freiw. Feuerwehr erscheinen, sind von dem Verbande zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.

Mit kameradschaftliche Gruß Oscar Müller Verbandsvorsitzender 

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Die Einladung zum 8. Kreisbrandmeistertag am 7. Oktober 1916 wurde auch verschickt …

An den Herrn Landrat in Soltau

Der sie urschriftlich an den Kreisbrandmeister weiterleitetete:

Soltau, den 26. September 1916

Urschriftlich mit 1 Anl. an Herrn Kreisbrandmeister Wiegels hier

Zur gefälligen Kenntnisnahme.

Der Vorsitzende des Kreisauschußes Dr. v. Rappard, Landrat

Kreisbrandmeister Wiegels hatte aber auch direkt eine Einladung vom Vorstand des Verbandes erhalten.

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Der Vorstand des Kreisbrandmeister-Verbandes für die Provinz Hannover schrieb daraufhin am 20. März 1918 per Postkarte  an

Herrn Brandmeister Wiegels, Soltau

 

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Sehr verehrter Herr Kamerad Wiegels!

Zu einer Vorstandssitzung hier beisammen, danken wir Ihnen herzlichst für die in Ihrem frdl. Schreiben vom 26./II. ausgesprochenen Anerkennung unserer Tätigkeit. Ihre fachlichen und wohlmeinenden Ausführungen finden unseren vollen Beifall. – Demnächst werden wir Ihnen einen kurzen Bericht über die Sitzung in Uelzen übersenden.

Mit kameradschaftlichen Gruß Oscar Müller, Grabenhorst, Henze

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Auf dem Schreiben vom 28. Mai 1919 hat sich Heinrich Wiegels unten links seine Antworten notiert:

Statt 10 M (Mark) = 15 M vorgeschlagen

7 Freiw.  und 39 Pflichtwehren =  alle 5 Jahre  1 mal ( das bezieht sich auf die von ihm durchzuführenden Überprüfungen der Feuerwehren)

 

Auf dem nebenstehenden Schreiben der Firma Meyerholz  vom 19. Dezember 1918 klebte ein roter Aufkleber mit vorsorglichen Hinweisen auf Materialverknappung und Preissteigerungen infolge des verloren Krieges.

© Kreisfeuerwehrverband Heidekreis e. V.
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Das Schreiben der Firma Wilhelm Meyerholz war an den Feuerversicherungsverein des Kirchspiels Soltau adressiert und wurde dem Kreisbrandmmeister vom Landratsamt am 22. Dezember 1918 mit folgenden Vermerk zugeschickt:

Urschriftlich an den Herrn Kreisbrandmeister Wiegels in Soltau ergebenst abgegeben.  (Unterschrift)

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Schon auf der Tagesordnung für den XI. Kreisbrandmeistertag hatte sich Heinrich Wiegels unter TOP 8 zum Ausbildungskurs notiert, dass dieser  "Anfang November 3 Tg." stattfindet. Am 28. Oktober erhielten er sowie der Landrat weitere Hinweise dazu. Der Landrat leitete sein Schreiben an Wiegels weiter: Soltau, den 5. November 1919  Ur(schriftlich) dem Herrn Kreisbrandmeister Hier zur gefl. Kenntnisnahme. Ich bitte gegebenenfalls an dem Kursus teilzunehmen. Der Landrat Ihr Harder

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In der Akte befinden sich jeweils ein Entwurf einer Kreisbrandmeister-Ordnung, einer Satzung für einen Kreisfeuerwehr-Verband und ein Vordruck für den Bericht des Kreisbrandmeisters bei der Prüfung einer (Freiwilligen) Feuerwehr. Wahrscheinlich wurden ihm diese Vordrucke vom Kreisbrandmeister-Verband zur Verfügung gestellt.

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Diese Vordrucke gehören wie die weiteren Dokumente in dieser Akte in die Zeit der Weimarer Republik. Wie es mit dem Kreisbrandmeister-Verband der Provinz Hannover aus Sicht von Heinrich Wiegels weiter geht, zeigen wir demnächst im Saal 2 unter "Der Kreisbrandmeister-Verband".

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