Kreisbrandmeister August Dierking - Vorbrück

Auch die Abläufe nach 1920 gehen für den Kreis Fallingbostel aus der im Kreisarchiv in Fallingbostel verwahrten Acten betr. Anstellung eines Kreisbrandmeister des Kreis-Ausschuß des Kreises Fallingbostel hervor. 

© Kreisarchiv Heidekreis

Wie bereits im Saal 1 so stammen auch die hier gezeigten Dokumente aus der im Kreisarchiv verwahrten Akte: "acten betreffend Anstellung eines Kreisbrandmeisters des Kreisausschuß des Kreises Fallingbostel".

Aus diesem Auszug des Sitzungsprotokolls des Kreisausschusses Fallingbostel vom 14. Juni 1920 ist ersichtlich, welche Vergütung dem Kreisbrandmeister August Dierking für seine Tätigkeit bezahlt wurde.  Während es wie bisher bei 250 Mark jährlich blieb, erhöhte sich der Jahres-Zuschuss für den Telefonanschluss von 60 Mark auf 150 Mark, woraus ersichtlich ist, dass der Kreisbrandmeister zu dieser Zeit immer mehr auch telefonisch erledigte.

Auf dem nächsten Schriftstück ist der eigentliche - mit Schreibmaschine geschriebene - Text leider nicht mehr lesbar, sondern nur noch der vom Landrat handschriftlich am 25.10.1923 hinzugefügte Text:

Antwort:

Ich beabsichtige diese Sache zum Gegenstand einer Besprechung in der nächsten Landratskonferenz am 5. Nov. zu machen.

Der hiesige K.A. will die geforderte Summe nur unter der Voraussetzung zahlen, daß sich die überwiegende Mehrheit der Kreise in der Provinz für die Zahlung der ausgeschriebenen Summe ausspricht. 

In der Akte befindet sich ein dreiseitiges an den Oberpräsidenten der Provinz Hannover gerichtetes Schreiben des Vorstandes des Hannoverschen Feuerwehr-Verbandes vom 4. September 1923, das in Zusammenhang mit dem Vermerk des Landrates vom 25. Oktober 1923 stehen könmnte. Wir haben es daher hier angefügt. 

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Auf jeden Fall bewilligte der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 4. Dezmber 1923 100 Milliarden Mark als Unterstützung für den Feuerwehr-Verband für die Provinz Hannover.

Die heute sehr hoch erscheinende Summe ist eine Folge der Hyperinflation im Jahre 1923. Ausführliche Informationen dazu unter "Deutsche Inflation 1914 bis 1923" bei Wikipedia.

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Nach Einführung der Rentenmark Ende 1923 stabilisierte sich die deutsche Währung wieder und um dann mit der Einführung der Reichsmark (RM) am 30. August 1924 wieder eine stabilere Währung zu haben. Siehe dazu bei Wikipedia: "Reichsmark" 

Wie aus dem Schreiben des Vorstandes des Feuerwehr-Verbandes für die Provinz Hannover vom 10. April 1925 an die Landräte und Magistrate der selbstständigen Städte der Provinz Hannover ersichtlich ist, wurden deren jährliche Beiträge an dern Verband auf 50 R.M. festgesetzt.  

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Und auch der Kreisausschuss des Kreises Fallingbostel stimmte auf seiner Sitzung am 15. April 1925 dem Beihilfeantrag des Feuerwehrverbandes für die Provinz Hannover in Lüneburg vom 10. April 1925 zu und erklärte sich mit der weiteren Unterstüzung einverstanden.

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Der Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Schwarmstedt, der Schornsteinfegermeister August Hoffmann, wurde am 13. April 1925 vom Landrat Rotberg zum 2. Kreisbrandmeister des Kreises Fallingbostel ernannt. Er blieb aber weiterhin auch Hauptmann der Schwarmstedter Wehr (vom 9. Juni 1919 bis zum 9. April 1934). Damit gab es im Kreis Fallingbostel zwei Kreisbrandmeister. Der 2. Kreisbrandmeister war für das Kreisgebiet südlich der Aller zuständig.

Dieses Amt wurde auf Wunsch des ersten Kreisbrandmeisters August Dierking eingeführt, nachdem er in Folge eines Brandes auf dem Rittergut Werner in Gilten öffentlich in Kritik geraten war. Ihm wurde vernachlässigende Aufsicht in diesem Gebiet vorgeworfen, da bei dem Brand nicht genügend Wasserstellen vorhanden und die Verschraubungen der Hydranten nicht einheitlich waren.

Anlass dafür dürfte der der Artikel in der Walsroder Zeitung vom 18. März 1925 gewesen sein, von dem sich ein Ausschnitt in der Akte des Kreisausschusses befindet.  

© Walsroder Zeitung / Kreisarchiv Heidekreis

Aus der Akte des Kreisauschusses geht hervor, dass aufgrund dieses Zeitungsberichtes der Kreis Fallingbostel einen zweiten Kreisbrandmeister, der für das Gebiet südlich der Aller zuständig war, erhielt. Eingeleitet durch diesen handshcriftlichen Aktenvermerk, der dann zum BGeschluss des Kreisausschusses führt.

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(Anfang fehlt) im Süden des Kreises nicht unsympathisch zu sein. Im übrigen ist Herr Dierking seit e Tagen (?) im Besitze eines - allerdings alten - Motorrades! (Unterschrift)

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Herr Dierking teilt heute telephonisch mit, daß der Bezirksschornsteinfegermeister Hoffmannaus Schwarmstedt ihm gegenüber erklärt habe, daß er gern bereit sei, das ihm angebotene Amt zu übernehmen. Herr Dierking schlägt als Grenze die Aller vor. (Unterschrift)

Daraufhin beschloss der Kreisauschuss in seiner Sitzung vom 15. April 1925 einen 2. Kreisbrandmeister anzustellen. Der Bezirksschornsteinfegermeister Hoffmann war auch der Hauptmann der Freiwilligen Feuerwehr Schwarmstedt, so dass er für dieses Amt geeignet war. 

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Über diesen Beschluss des Kreisauschusses wurde Hoffmann mit Schreiben vom 22. April 1925 informiert. Der handschriftliche Entwurf, mit vielen Änderungen und Streichungen, ist in der Akte vorhanden, so dass das Originalschreiben rekonstruiert werden kann. Dabei wurde der im Original stehende Text hervorgehoben und die im Entwurf wieder gestrichenen Satzteile in Klammern gesetzt.

Fallingbostel, den 22.IV.1925

1.) An den Herrn II. Kreisbrandmeister Herrn Bezirksschornsteinfegermeister Hoffmann in Schwarmstedt

Der Kreisausschuß hat Sie (sich mit Ihrer Ernennung zum 2. Kreisbrandmeister des Kreises einverstanden erklärt. Sie werden deshalb hiermit als solcher) zum 2. Kreisbrandmeister des Kreises Fallingbostel ernannt und Ihnen als Bezirk den südlich der Aller gelegenen Teil des Kreises Fallingbostel zugewiesen. Herr Kreisbrandmeister Dierking wird Sie auf dem nächsten Kreisfeuerwehrtage bei den Wehren Ihres Bezirks einführen und Ihnen die Amtsgeschäfte für diesen Teil des Kreises übergeben. 

Ich (beglückwünsche Sie zu Ihrer Ernennung und) hoffe, daß Ihnen Ihr neues Amt viel Freude machen wird. Auch gebe ich mich der (angenehmen) Hoffnung hin, daß das Feuerwehrwesen im südlichen Teile des Kreises durch Sie eine besonders breite Förderung finden wird. Ihr Herr Vorgänger hat in mustergültiger Weise vorgearbeitet und wird Ihnen auch in Zukunft zur Seite stehen. 

Für Ihre Tätigkeit als Kreisbrandmeister sind bereitgestellt worden:

1.) Pauschale jährlich 150,- R.-M.

2.) Fernsprechanteil jährlich 36,- R.-M.

3.) Reisekosten nach den Sätzen für mittlere Beamte. 

Haftung erfolgt durch Ihre Anforderung durch den Kreisausschuß. 

Die Uniform-Abzeichen wollen Sie sich auf Kosten des Kreises beschaffen. 

In den Anlagen erhalten Sie (eine) die "Dienstanweisung für den Kreisbrandmeister des Kreises Fallingbostel" vom 15. Januar 1912 und Ausführungsbestimmungen des Feuerlöschwesen im Kreise Fallingbostel vom 15. Januar 1912, welche für Sie innerhalb Ihres  Amtsbezirks Anwendung finden. Sie wollen sich deshalb mit ihnen und auch mit der Polizeiverordnung des Herrn Oberpräsidenten vom 15.II.1908 (Amtsbl. S. 43 ff vertraut machen. 

Zu Ihrer Vereidigung ersuche ich Sie, an dem nächsten Sprechtage sich bei mir einzustellen 

(Kanzlei fertigen des Vereidigungsprotokolls) *)

........................................

2.) An den Herrn I. Kreisbrandmeister, Gemeindevorsteher Dierking in Vorbrück

Abschrift von 1.) zur Kenntnisnahme. Ich ersuche Sie, dem 2. Kreisbrandmeister in sein Amt einzuführen und ihm durch Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

............

3.) An die 3 Zeitungen (Amtsblatt

II. Kreisbraadmeister

Der Kreisausschuß hat dem Wunsche des Herrn Kreisbrandmeisters Dierking entsprechend im Interesse einer regen Förderung des Feuerlöschwesens im Kreise Fallingbostel die Anstellung eines zweiten Kreisbrandmeister für den südlichen Teil des Kreises beschlossen und hierzu den Herrn Bezirksschornsteinfegermeister Hoffmann in Schwarmstedt ernannt. 

Der Dienstbereich des Herrn Kreisbrandmeisters Hoffmann erstreckt sich auf den südlich der Aller gelegenen Teil des Kreises Fallingbostel. 

Dieser Text erschien mit dem Datum vom  22. April 1925 in den Zeitungen, wie aus dem auf das Dokument aufgeklebten Zeitungsauschnitt ersichtlich ist.  Im gedruckten Text wurde Herrn Hoffmann nur als Bezirksschornsteinfeger bezeichnet, der Zusatz "-meister" fehlt.

*) Das  von der Kanzelei im Landratsamt geschriebene Vereidigungsprotokoll hat folgenden Wortlaut: 

© Kreisarchiv Heidekreis
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Der Text des Antwortschreibens wurde handschriftlich hinzugefügt:

 Fallingbostel, 11.7.(19)29

Aus das gefl. Schreiben vom 1. d. Mts. erwidere ich Ihnen, daß der Zuschuß des hiesigen Kreises zu den Kosten Ihres Verbandes bereits am 1. (?) d. Js. mit 210,- R.M. durch unsere Kreisk(ommunal)-Kasse überwiesen ist. Der Vorsitzende des Kreisausschusses Rotberg

Am 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Fallingbostel und Soltau zusammengelegt. Der Amtssitz des Landrates war in Fallingbostel. Zu dieser Zeit gab es dann im Kreis Fallingbostel-Soltau drei Kreisbrandmeister, deren Amtsbezirke so aufgeteilt waren:

Gemeindevorsteher August Dierking aus Vorbrück für das Gebiet des ehemaligen Kreises Fallingbostel nördlich der Aller

Bezirksschornsteinfegermeister Hoffmann aus Schwarmstedt für das Gebiet des ehemaligen Kreises Fallingbostel südlich der Aller und

Maurermeister Heinrich Wiegels aus Soltau für das Gebiet des ehemaligen Kreises Soltau, dessen Amtszeit allerdings am 31. März 1933 endete.

Nachfolger von Heinrich Wiegels als Kreisbrandmeister für den Bezirk Soltau wurde ab dem 1. April 1933  dessen Sohn Hans Wiegels. Ein entsprechend ausgefertigter Vertrag befindet sich in der Akte des Kreisauschusses. Der in der Akte befindliche Vertrag ist allerdings nicht unterschrieben. Dennoch steht fest, dass Hans Wiegels im Bezirk Soltau des Kreises und im ab 1. Oktober 1933 wieder bestehenden Kreis Soltau der neue Kreisbrandmeister war.

© Kreisarchiv Heidekreis
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Die Akte enthält noch vier weitere Schreiben aus den Jahren 1934 bis 1936, in denen es um die Neuorganisation der Kreisfeuerwehrverbände, um die Einführung der Amtsbezeichnung "Kreisfeuerwehrführer" statt Kreisbrandmeister und um die Versetzung von August Dierking in den Ruhestand und Ernennung seines Nachfolgers geht. Doch diese vier Dokumente fallen in die Zeit der Nazi-Diktatur und werden daher erst später im Saal 3 unseres Museums zu sehen sein.